Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention

Die UN-Behindertenrechtskonvention

Das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (UN-Behindertenrechtskonvention, UN-BRK) wurde am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. International ist es am 3. Mai 2008 in Kraft getreten, nachdem es 20 Staaten ratifiziert hatten. Die Bundesrepublik Deutschland hat die UN-BRK am 24. Februar 2009 ratifiziert. Nach den Regularien der Konvention trat sie am 26. März 2009 in Deutschland in Kraft und ist seitdem geltendes Recht in Deutschland, welches von allen staatlichen Stellen umgesetzt werden muss.

Die UN-BRK ist keine Spezialkonvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, sondern sie konkretisiert die bereits anerkannten allgemeinen Menschenrechte aus anderen Menschenrechtsübereinkommen auf die Situation von Menschen mit Behinderungen. Hintergrund für das Entstehen der Konvention war die weltweite Erfahrung, dass Menschen mit Behinderungen nicht ausreichend vor Diskriminierung und Ausgrenzung geschützt worden sind – und immer noch werden.

Durch die UN-Behindertenrechtskonvention hat ein Paradigmenwechsel stattgefunden: Während früher das medizinisch-defizitäre Verständnis von Behinderung im Vordergrund stand, Behinderung als Nachteil empfunden worden ist und Menschen mit Behinderungen von der Politik als Bittsteller*innen wahrgenommen wurden, ist es durch die UN-BRK gelungen, einen menschenrechtlichen Ansatz zu etablieren: Menschen mit Behinderungen sind Träger*innen von Menschenrechten und der Staat ist in der Pflicht, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu achten, zu gewährleisten und zu schützen. Behinderung wird in diesem Verständnis als Bereicherung der menschlichen Vielfalt angesehen.

Die für Deutschland verbindliche Konvention enthält Prinzipien (zum Beispiel Nicht-Diskriminierung, Chancengleichheit, Selbstbestimmung, Inklusion), Verpflichtungen (zum Beispiel Partizipation, Bewusstseinsbildung, Zugänglichkeit) und Einzelrechte (bürgerliche und politische sowie wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte). Ziel der Konvention ist der volle und gleichberechtigte Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen. Dafür setzt sich auch die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte ein.

Der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Ausschuss) überwacht die weltweite Umsetzung der Konvention. Er besteht aus 18 Expert*innen mit Behinderungen und trifft sich zwei Mal im Jahr im Genf. Dort berät der Ausschuss jeweils über die Umsetzung der Konvention in ausgewählten Vertragsstaaten, veröffentlicht als Ergebnis dieser Prüfung die „Abschließenden Bemerkungen“, überprüft Individualbeschwerden oder verabschiedet „Allgemeine Bemerkungen“, die sich mit einzelnen Artikeln der UN-BRK auseinandersetzen und diese auslegen. Weitere Informationen zum Ausschuss sind auf Englisch auf dessen Internetseite zu finden.

OHCHR: Committee on the Rights of Persons with Disabilities

Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen: Verfahrungsordnung (PDF, 262 KB, nicht barrierefrei)

Dokumente zur UN-Behindertenrechtskonvention

Allgemeine Bemerkungen des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen

In den „Allgemeinen Bemerkungen“ (englisch: General Comments) legt der UN-Fachausschuss einzelne Artikel der Konvention aus, präzisiert deren Inhalt und gibt Empfehlungen für die Umsetzung ab. Bisher sind folgende General Comments des Ausschusses erschienen:

General Comment Nr. 1: Gleiche Anerkennung vor dem Recht (Artikel 12)

OHCHR: General comment No. 1. Articel 12 - Equal recognition before the law

Information zur Allgemeinen Bemerkung Nr. 1. Artikel 12 - Gleiche Anerkennung vor dem Recht (inklusive deutscher Übersetzung des General Comments)

General Comment Nr. 2: Zugänglichkeit (Artikel 9)

OHCHR: General comment No. 2. Article 9 - Accessibility

Information zur Allgemeinen Bemerkung Nr. 2. Artikel 9 - Zugänglichkeit (inklusive deutscher Übersetzung des General Comments)

General Comment Nr. 3: Frauen und Mädchen mit Behinderungen (Artikel 6)

OHCHR: General comment No. 3 on women and girls with disabilities

Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen: Allgemeine Bemerkung Nr. 3 zu Frauen und Mädchen mit Behinderungen

Information: Rechte von Frauen und Mädchen mit Behinderungen

General Comment Nr. 4: Recht auf inklusive Bildung (Artikel 24)

OHCHR: General comment No. 4 on the right to inclusive education

Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen: Allgemeine Bemerkung Nr. 4 zum Recht auf inklusive Bildung

Information: Das Recht auf inklusive Bildung

General Comment Nr. 5: Recht auf unabhängige Lebensführung (Artikel 19)

OHCHR: General comment No. 5 on living independently and being included in the community

Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen: Allgemeine Bemerkung Nr. 5 (2017) zum selbstbestimmten Leben und Inklusion in die Gemeinschaft (PDF, 391 KB, nicht barrierefrei)

Gemeinsam einfach machen: Allgemeine Bemerkung Nummer 5. (Leichte Sprache, PDF, 4 MB)

Information: Unabhängige Lebensführung und Inklusion in die Gemeinschaft

General Comment Nr. 6: Gleichheit und Nicht-Diskriminierung (Artikel 5)

OHCHR: General comment No. 6 (2018) on equality and non-discrimination

Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen: Allgemeine Bemerkung Nr. 6 zu Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung

Information: Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung

General Comment Nr. 7: Partizipation (Artikel 4 Absatz 3 und Artikel 33 Absatz 3)

OHCHR: General comment No. 7 (2018) on the participation of persons with disabilities in the implementation and monitoring of the Convention

Gemeinsam einfach machen: Allgemeine Bemerkung Nr. 7 in Leichter Sprache (PDF, 319 KB)

Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen: Allgemeine Bemerkung Nr. 7 über die Partizipation von Menschen mit Behinderungen

Information: Partizipation gewährleisten – eine Aufgabe für Staat und Politik

General Comment Nr. 8: Recht auf Arbeit und Beschäftigung (Artikel 27)

OHCHR: General comment No. 8 (2022) on the right of persons with disabilities to work and employment

Information: Das Recht auf Arbeit und Beschäftigung

Information in Leichter Sprache: Das Recht auf Arbeit

UN-Sonderberichterstatter*in für die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Studien des UN-Hochkommissariats zum Thema UN-Behindertenrechtskonvention

Official Document System: Summary of the outcome of the consultation on ways to harmonize laws, policies and practices relating to mental health with the norms of the Convention on the Rights of Persons with Disabilities and on how to implement them (PDF, 234 KB, nicht barrierefrei)

Official Document System: Statistics and data collection under Article 31 of the Convention on the Rights of Persons with Disabilities

OHCHR Report: Participation in physical activity and sport under article 30 of the Convention on the Rights of Persons with Disabilities (PDF, 260 KB, nicht barrierefrei)

Report by the United Nations High Commissioner for Human Rights: Relationship between the realization of the right to work and the enjoyment of all human rights by persons with disabilities (PDF, 251 KB, nicht barrierefrei)

OHCHR Report: Panel discussion on promoting and protecting the rights of persons with disabilities in the context of climate change (PDF, 251 KB, nicht barrierefrei)

OHCHR Report: Recht auf Zugang zur Justiz gemäß Artikel 13 des Übereinkommens (PDF, 280 KB, nicht barrierefrei)

Official Document System: Mental health and human rights (PDF, 264 KB, nicht barrierefrei)

OHCHR Report: Equality and non-discrimination (PDF, 279 KB, nicht barrierefrei)

OHCHR Report: Thematic study on the rights of persons with disabilities on situations of risk and humanitarian emergencies (PDF, 334 KB, nicht barrierefrei)

OHCHR Report: Thematic study on the right of persons with disabilities to live independently and be included in the community (PDF, 224 KB, nicht barrierefrei)

Weitere Informationen:

Information: Katastrophenhilfe muss inklusiv sein

Information zur Thematischen Studie zum Recht von Menschen mit Behinderungen auf unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft

Berichte verschiedener UN-Sonderberichterstatter*innen zum Thema Behinderung

Sonstige Dokumente und Berichte

Ansprechpartner*in

© DIMR/B. Dietl

Cathrin Kameni

Assistentin der Leitung

Telefon: 030 259 359 - 450

E-Mail: un-brk(at)institut-fuer-menschenrechte.de

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