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Entwicklungspolitik

© DIMR/B. Dietl

Menschenrechte verpflichten Staaten nicht nur auf ihrem eigenen Territorium, sondern auch im Rahmen ihres Handelns in Internationalen Organisationen und im Ausland. Ergreifen Staaten entwicklungspolitische  Maßnahmen, ist auf ein menschenrechtsbasiertes Vorgehen zu achten. In der Entwicklungspolitik müssen zudem Menschenrechte gezielt und explizit gefördert werden. Menschen im Globalen Süden und Osten, die zu den Zielgruppen von Programmen der Entwicklungszusammenarbeit gehören, sind als Partner auf Augenhöhe anzuerkennen: Sie sind nicht „Bedürftige“, sondern haben ein Recht auf Chancengleichheit, Teilhabe und den Erhalt ihrer Lebensgrundlagen. Entwicklungspolitik muss daher darauf abzielen, diese Rechtsansprüche in den Fokus zu rücken sowie partizipative und transparente Prozesse in der Entwicklungszusammenarbeit zu stärken. Je besser Deutschland und seine entwicklungspolitischen Partnerländer ihre menschenrechtlichen Verpflichtungen umsetzen, desto eher kann es gelingen, Armut zu reduzieren, Ungleichheit abzubauen und eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Agenda 2030 und der Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) zu fördern.

Zentrale Anliegen

  • Förderung der Menschrechte als Leitprinzip deutscher Entwicklungspolitik, einschließlich dafür relevanter Politikfelder wie Außenwirtschafts-, Nachhaltigkeits- und Klimapolitik.
  • Konsequente Umsetzung des Menschenrechtsansatzes in allen Sektoren der deutschen Entwicklungszusammenarbeit.

Unsere Themen

Menschenrechtsansatz

Der Menschenrechtsansatz in der Entwicklungszusammenarbeit zielt darauf ab,

  1. Rechteinhaber*innen (die Bevölkerung) und Pflichtenträger*innen (staatliche Stellen) in ihrer jeweiligen Rolle zu stärken,
  2. Partizipation und Empowerment, Nicht-Diskriminierung und Chancengleichheit, Transparenz und Rechenschaftspflicht, Wirksamkeit und Nachhaltigkeit von Vorhaben zu fördern sowie
  3. Menschenrechtsinstrumente zu verwenden, um den Menschenrechtsschutz in Partnerländern zu verbessern.

Hintergrund

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat seit 2011 ein verbindliches Strategiepapier Menschenrechte in der deutschen Entwicklungspolitik. Die Strategie hebt Menschenrechte als Leitprinzip der Entwicklungspolitik hervor. Bei der Ausrichtung an den Menschenrechten wird das BMZ durch das überregionale Projekt „Menschenrechte umsetzen in der Entwicklungszusammenarbeit“ unterstützt, das in der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) angesiedelt ist. Das Projekt arbeitet in enger Kooperation mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR).

Publikationen zu diesem Thema

Ansprechpartner*in

© DIMR/B. Dietl

Lena Stamm

Projektleitung

Telefon: 030 259 359 472

E-Mail: stamm(at)institut-fuer-menschenrechte.de

Greta Reeh hat schulterlange Haare. Sie trägt ein rosafarbenes Top und einen schwarzen Blazer.
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Dr. Greta Reeh

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Telefon: 030 259 359 - 403

E-Mail: reeh(at)institut-fuer-menschenrechte.de

Kurzbiografie Dr. Greta Reeh

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