Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention

Monitoring-Stelle und Überwachungsstelle Digitale Barrierefreiheit Saarland

Unabhängiges Länder-Monitoring

Sozialminister Magnus Jung und Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle UN-BRK, bei der Vertragsunterzeichnung im Oktober 2022 in Saarbrücken.

Seit April 2020 hat das Saarland die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte damit beauftragt, die Funktion einer unabhängigen Monitoring-Stelle für das Bundesland zu übernehmen. Rechtsgrundlage hierfür ist § 24 Absatz 2 SBGG (Saarländisches Behindertengleichstellungsgesetz), das seit Juni 2019 die Einrichtung einer unabhängigen Monitoring-Stelle vorsieht. Der Auftrag endete zunächst im März 2022 und wird seit Oktober 2022 fortgeführt.

Zu den Aufgaben der Monitoring-Stelle gehören

  • die Beratung und Begleitung der Landesregierung bei der Umsetzung der UN-BRK,
  • die Zusammenarbeit mit der Kompetenz- und Koordinierungsstelle (Focal Point Saarland) sowie nicht-staatlichen Akteuren,
  • die fachliche Beratung bestimmter zuständiger Stellen und Gremien,
  • die Mitwirkung in politischen Prozessen und die Abgabe von Stellungnahmen in ausgewählten Verfahren/Gesetzgebungsverfahren

Es ist keine Aufgabe der Monitoring-Stelle, Beschwerden Dritter nachzugehen oder in Einzelfällen rechtlich zu beraten.

Aktivitäten des unabhängigen Länder-Monitorings

2020

Die Monitoring-Stelle Saarland hat im ersten Projektjahr 2020 den Prozess „Saarland_inklusiv“ begleitet und ist beratend tätig geworden. Hinter diesem Prozess verbirgt sich die Fortschreibung und Zusammenführung des Saarländischen Landesbehindertenplans (Teilhabebericht) und des Saarländischen Aktionsplans. Die Monitoring-Stelle Saarland ist Mitglied im Projektbeirat „Saarland_inklusiv“ und hat dort in mündlichen und schriftlichen Stellungnahmen menschenrechtliche Empfehlungen zum Prozess abgegeben.

Nach Artikel 33 Absatz 3 der UN-Behindertenrechtskonvention sind Menschen mit Behinderungen und die sie vertretenden Organisationen am Monitoring zu beteiligen. Um dieser menschenrechtlichen Forderung gerecht zu werden, hat die Monitoring-Stelle Saarland im November 2020 eine Verbändekonsultation mit behindertenpolitischen Verbänden und Vereinen durchgeführt. Für die Veranstaltung wurden sowohl mündliche Beiträge verfasst als auch schriftliche Stellungnahmen eingereicht. Die Ergebnisse bildeten die Arbeitsgrundlage für die weitere Tätigkeit ab 2021.

Am 18. November haben die Mitarbeitenden der Monitoring- und Überwachungsstelle an einer Sitzung des Sozialausschusses des Saarländischen Landtags teilgenommen und gemeinsam mit dem Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention, Dr. Leander Palleit, über ihre Aktivitäten und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Saarland berichtet. Anschließend folgte ein Austausch mit den Abgeordneten.

Ein für 2020 geplanter Antrittsbesuch bei der Saarländischen Sozialministerin, Monika Bachmann, inklusive gemeinsamer Pressekonferenz konnte aufgrund der Bestimmungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie nicht wie geplant stattfinden. Dies soll 2021 nachgeholt werden.

2021

Die Monitoring-Stelle hat den Prozess „Saarland_inklusiv“ weiter begleitet und war dort menschenrechtlich beratend tätig.
Inhaltlich lag der Arbeitsschwerpunkt im Projektzeitraum auf der Teilhabesituation im Bereich Wohnen. Hierfür wurden von verschiedenen Stellen des Landes Informationen abgefragt und vorhandene statistische Daten ausgewertet. Die Ergebnisse wurden im Herbst 2021 in Form eines Berichts veröffentlicht. Dieser wurde im November 2021 in Saarbrücken mit der Sozialministerin Monika Bachmann sowie dem Landesbeauftragten für Belange von Menschen mit Behinderungen, Prof. Dr. Daniel Bieber, erörtert und im Landtag den Mitgliedern des Ausschusses für Arbeit und Soziales vorgestellt.

Bericht: Selbstbestimmtes Wohnen mit Behinderung. Bericht zum Stand der Umsetzung von Artikel 19 UN-BRK im Saarland

Pressemitteilung (18.11.2021): Menschen mit Behinderungen Saarland: Monitoring-Bericht: Barrierefreier Wohnungsbau muss verstärkt gefördert werden

Parallel wurde der Fokus der Monitoring-Tätigkeit auf den Themenbereich inklusive Schulbildung verlagert und hierzu unter anderem Gespräche mit dem saarländischen Bildungsministerium geführt.

In Bezug auf die Arbeitsstrukturen vor Ort konnte mit der Arbeitskammer des Saarlandes eine Übereinkunft erzielt und dadurch für die zweite Projekthälfte in Saarbrücken ein regionales Büro mit festen Ansprechzeiten eingerichtet werden.

2022

Die Monitoring-Stelle Saarland vertiefte die Netzwerkarbeit und sensibilisierte weiterhin für die Belange der UN-Behindertenrechtskonvention. Der Auftrag des unabhängigen Ländermonitorings endete zunächst zum 31. März 2022 und wurde zum 01.10.2022 vorerst bis zum 31.12.2024 erneuert.

2023 - 2024

Der Schwerpunkt des Ländermonitorings liegt seit Januar 2023 auf dem Thema Disability Mainstreaming. Hierzu fand ein thematischer Austausch auf Leitungsebene mit sechs saarländischen Ministerien statt. Der Fokus lag hierbei auf dem Bewusstsein für die Verpflichtung und den aktuellen Ansätzen zur Umsetzung von Disability Mainstreaming in den jeweiligen Häusern, den bereits eingeführten Strukturen sowie Hindernissen und Hürden.
Die Gesprächsrunden haben zu einer Sensibilisierung der Gesprächsteilnehmer*innen beigetragen, die ein großes Interesse an Empfehlungen und Good-Practice-Beispielen äußerten. Darüber hinaus bilden die im Austausch gewonnenen Informationen die Grundlage für ein Beratungspapier zum Thema Disability Mainstreaming im Saarland (PDF, 556 KB, nicht barrierefrei), das im April 2024 an die Landesregierung versandt wurde.

Im zweiten und dritten Quartal 2024 wird erneut das Gespräch mit den Ministerien gesucht, um die Ergebnisse des Beratungspapiers in die politische Praxis zu tragen. Die erarbeiteten Empfehlungen für ein verbessertes Disability Mainstreaming und deren Umsetzung im Saarland sollen auch für andere Bundesländer als Orientierung nutzbar sein.

Darüber hinaus hat die Monitoring-Stelle zur Einrichtung der neuen Landesfachstelle Barrierefreiheit beraten und eine Stellungnahme zu einem Gesetz zur Förderung sozialen Wohnraums abgegeben. Sie hat zudem verstärkt den direkten Austausch mit Politiker*innen und Selbstvertreter*innen im Saarland gesucht, um aktuelle Probleme und Beratungsbedarfe zu identifizieren. In den kommenden Monaten ist einer der Arbeitsschwerpunkte, die Empfehlungen des UN-Fachausschusses aus dem Staatenprüfverfahren 2023 den relevanten Akteur*innen im Saarland bekannt zu machen.

Die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit hat nach Vorgaben der EU ab 2023 jährlich ein im Vergleich zu den ersten Überwachungszeiträumen um 50% erhöhtes Pensum an vereinfachten Website-Prüfungen zu erfüllen. Durch die anstehende Berichtspflicht über die erhobenen Daten der letzten drei Jahre (2022–2024) an die EU-Kommission und an das Sozialministerium zum Jahresende verkürzt sich der Überwachungszeitraum 2024 zusätzlich.

Im ersten Quartal 2024 war die Überwachungsstelle außerdem damit beschäftigt, die bereits zweite Berichtspflicht der obersten Landesbehörden über den Stand der Barrierefreiheit der von ihnen verantworteten digitalen Informationsangebote und genutzten elektronisch unterstützten Verwaltungsabläufe zum 1. Januar 2024 auszuwerten. Zuvor haben die obersten Landesbehörden im Herbst 2023 bereits für eine gesonderte einmalige Berichtspflicht entsprechende Übersichten zur Auswertung bei der Überwachungsstelle eingereicht.

Daneben wurde der regelmäßige Austausch mit den anderen Überwachungsstellen der Länder und des Bundes zu aktuellen rechtlichen und technischen Fragen in wöchentlichen AG-Sitzungen fortgeführt.

Überwachungsstelle Digitale Barrierefreiheit Saarland

Im April 2020 hat das Saarland die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention in der Funktion der „Überwachungsstelle Digitale Barrierefreiheit Saarland“ nach § 12e SBGG damit beauftragt, die Zugänglichkeit für ausgewählte Internetauftritte und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Saarlandes gemäß EU-Richtlinie 2016/2102 periodisch zu überwachen und zu überprüfen.

Die Aufgaben der Überwachungsstelle umfassen, die öffentlichen Stellen anlässlich der Prüfergebnisse zu beraten und als sachverständige Stelle die Schlichtungsstelle nach § 16 SBGG zu unterstützen. Außerdem wertet sie die Berichte der obersten Landesbehörden aus und bereitet den Bericht der Bundesrepublik Deutschland an die Kommission nach Artikel 8 Absatz 4 bis 6 der Richtlinie (EU) 2016/2102 vor. Bitte beachten Sie, dass die Überwachungsstelle keine allgemeine Beratung zum Thema Barrierefreiheit anbieten kann.

Einen Bericht mit den Ergebnissen des ersten Überwachungszeitraums (2020/21) aus Bund und Ländern hat die Überwachungsstelle des Bundes im Dezember 2021 an die EU-Kommission übermittelt. Dieser kann auf der Website der BFIT Bund heruntergeladen werden. Die EU hat im Januar 2022 die bei ihr eingegangenen Berichte der Mitgliedsstaaten zur EU-Webseitenrichtlinie im ersten Überwachungszeitraum veröffentlicht. Ab 2022 finden die Überprüfungen jährlich statt und deren Ergebnisse werden alle drei Jahre an die EU-Kommission berichtet.

Digitale Barrierefreiheit

Rechtliche Grundlagen für öffentliche Stellen

Um Menschen mit Behinderungen die selbstbestimmte Teilhabe am digitalen Leben zu ermöglichen, müssen Websites und andere digitale Angebote barrierefrei gestaltet sein. Die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) haben dafür die vier Grundprinzipien Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit festgelegt. Danach sollen alle Inhalte für Menschen mit Behinderungen ohne besondere Erschwernis, in der allgemein üblichen Weise und ohne fremde Hilfe (mit Ausnahme von unterstützenden Technologien) zugänglich sein.

Die EU-Richtlinie 2016/2102 schreibt den öffentlichen Stellen der Mitgliedsstaaten vor, ihre Internetauftritte spätestens seit dem 23. September 2020 barrierefrei zu gestalten und eine Erklärung zur Barrierefreiheit zu veröffentlichen. Die hierfür maßgeblichen Anforderungen entsprechen den aktuellen WCAG-Richtlinien 2.1. Sie sind auch Grundlage der EU-Norm 301 549, auf die auch die EU-Richtlinie 2016/2102 und der zugehörige Durchführungsbeschluss 2018/2048 als Standard verweisen. Seit 12. Februar 2022 gilt die EN 301 549 in Version 3.2.1. Links zu allen Vorgaben finden Sie weiter unten.

Öffentliche Stellen im Saarland gemäß § 12 Absatz 2 SBGG (Saarländisches Behindertengleichstellungsgesetz) sind außerdem durch den Verweis auf § 4 BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) in § 9 Absatz 2 SBGVO (Saarländische Behindertengleichstellungsverordnung) dazu verpflichtet, auf ihren Websites bestimmte Inhalte in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache bereitzustellen.

Saarländisches Behindertengleich-stellungsgesetz (SBGG)

§24 Absatz 2 SBGG lautet:

„Zur Unterstützung der Umsetzung des Gesetzes und zur Wahrnehmung der Aufgaben im Sinne des Artikels 33 Absatz 2 der UN-Behindertenrechtskonvention wird eine unabhängige Monitoringstelle beauftragt“

Hier finden Sie die Textausgabe des „Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im Saarland“

Ansprechpartner*in

© Sebastian Fachbach

Sandra Niggemann

Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Monitoring Saarland

Telefon: 030 259 359 - 237

E-Mail: niggemann(at)institut-fuer-menschenrechte.de

© DIMR/B. Dietl

Freda Wagner

Überwachungsstelle Digitale Barrierefreiheit Saarland

Telefon: 030 259 359 – 247

E-Mail: wagner(at)institut-fuer-menschenrechte.de

Dunkelblauer Hintergrund mit einem Kopf und Körper gezeichnet mit weißen Strichen.

Dr. Sören Zimmermann

Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Monitoring Saarland

Telefon: 030 259 359-416

E-Mail: zimmermann(at)institut-fuer-menschenrechte.de

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