75 Jahre AEMR

Wie ist die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte entstanden?

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die am 10. Dezember 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen wurde, war ein Ergebnis der Erfahrungen aus dem Zweiten Weltkrieg. Mit dem Ende dieses Krieges und der Gründung der Vereinten Nationen 1945 hatte die internationale Gemeinschaft geschworen, solche Gräueltaten nie wieder zuzulassen. Staats- und Regierungschefs der Welt beschlossen, die Gründungs-Charta mit einem Leitfaden zu ergänzen, der die Rechte jedes Einzelnen Menschen überall auf der Welt zu garantieren. Bereits auf der ersten Tagung der Generalversammlung 1946 sprachen sie über das beabsichtigte Dokument, das später zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte werden sollte.

Die Versammlung überprüfte diesen Entwurf einer Erklärung über Grundrechte und Grundfreiheiten und übermittelte ihn dem Wirtschafts- und Sozialrat „zur Bezugnahme auf die Menschenrechtskommission zur Prüfung […] Bei der Ausarbeitung einer internationalen Grundrechtekonvention“. Die Kommission ermächtigte auf ihrer ersten Tagung Anfang 1947 ihre Mitglieder, einen „vorläufigen Entwurf der internationalen Menschenrechtskonvention“ zu formulieren. Später wurde die Arbeit von einem formellen Redaktionsausschuss übernommen, der aus Mitgliedern der Menschenrechtskommission aus acht Staaten bestand, die unter Berücksichtigung der geografischen Verteilung ausgewählt wurden.

Am 9. Juni 1947 fand die erste Sitzung der UN-Menschenrechtskommission in New York statt. Die Teilnehmenden kamen aus Australien, Canada, Chile, China, Frankreich, Libanon, Sowjet Union, Großbritanien und den USA. Von links nach rechts: Colonel William Roy Hodgson aus Australien, Dr. P.C. Chang of China, Vice-Chairman, Henri Langier, Generalsekretär für Soziale Angelegenheiten aus Frankreich, Eleanor D. Roosevelt für die USA, Professor John P. Humphrey, Direktor der UN Human Rights Division aus Kanada, Dr. Charles Malik aus dem Libanon, Rapporteur, Professor Vladimir M. Koretsky, Vetreter der Sowjetunion und H.T. Morgan, vertritt Großbritanien. © UN Photo
Eleanor Roosevelt wurde 1946 Botschafterin der Vereinten Nationen in der UN-Menschenrechtskommission und übernahm im gleichen Jahr deren Vorsitz. Roosevelt war nicht nur Menschenrechtlerin, sondern auch Feministin. Vor ihrer Tätigkeit in der Menschenrechtskommission war sie unter anderem 1925-1928 Herausgeberin der Zeitung „Women's Democratic News“. © UN Photo
„Jeder“ und „alle“ sind Träger*innen von Menschenrechten anstatt „alle Männer“. Für diese Formulierung in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte engagiert sich Bogil Begtrup (Dänemark). Sie setzte sich außerdem für das Recht auf Bildung für Angehörige von Minderheiten (Artikel 26) ein. Allerdings war sie mit dieser Forderung der damaligen Zeit voraus. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte äußert sich nicht zu Rechten von Minderheiten, garantiert aber jedem die gleichen Rechte. Auf dem Bild ist sie mit Dorothy Kenyon (rechts) aus den Vereinigten Staaten von Amerika vor der Eröffnung der zweiten Sitzung der Kommission zur Rolle der Frau zu sehen. © UN Photo
Eleanor Roosevelt betracht die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Sie wurde am 10. Dezember 1948 verabschiedet. © UN Photo
Eleanor Roosevelt und Charles Malik (Libanon), Präsident der 13. Sitzung der UN-Menschenrechtskommission, werden von Sonny Fox (links) 1958 interviewt. Sonny Fox ist Moderator der wöchentlichen TV-Sendung „Dateline UN“. In 15 Minuten informiert Fox über die Treffen der Kommission und deren Veranstaltungen. © UN Photo

Stimmenthaltungen aber keine Gegenstimme

Die Menschenrechtskommission bestand aus 18 Mitgliedern unterschiedlicher politischer, kultureller und religiöser Herkunft. Eleanor Roosevelt, US-amerikanische Menschenrechtsaktivistin und Witwe des amerikanischen Präsidenten Franklin D. Roosevelt, leitete den Redaktionsausschuss der Konvention. Zusammen mit ihr hatten René Cassin aus Frankreich, der den ersten Entwurf der Erklärung verfasste, der Berichterstatter Charles Malik aus dem Libanon, der stellvertretende Vorsitzende Peng Chung Chang aus China und der Direktor der Menschenrechtsabteilung der Vereinten Nationen John Humphrey aus Kanada den Entwurf der Erklärung vorbereitet. Eleanor Roosevelt war jedoch die treibende Kraft für die Annahme des Textes.

Die Kommission trat zum ersten Mal im Jahr 1947 zusammen. Der endgültige Entwurf von René Cassin wurde schließlich der Menschenrechtskommission übergeben, die in Genf tagte. Diese schickte den „Genfer Entwurf“ an alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen und bat sie um ihre Stellungnahmen und Anmerkungen zu dem Text. So waren mehr als 50 Mitgliedstaaten an der endgültigen Ausarbeitung des ersten Entwurfs der Erklärung beteiligt, der im September 1948 vorgestellt wurde. Mit ihrer Resolution 217 A (III) vom 10. Dezember 1948 nahm die UN-Generalversammlung in Paris die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als Zusatz zu ihrer Gründungscharta an, wobei sich acht Nationen der Stimme enthielten, aber keine dagegen stimmte.

Historisches Ereignis

Hernán Santa Cruz aus Chile, Mitglied des Redaktionsausschusses, schrieb dazu:
„Ich habe deutlich wahrgenommen, dass ich an einem wirklich bedeutsamen historischen Ereignis teilhabe, bei dem ein Konsens über den höchsten Wert der menschlichen Person erzielt wurde. Ein Wert, der nicht aus der Entscheidung einer weltlichen Macht stammt, sondern vielmehr aus der Tatsache des Bestehenden - was das unveräußerliche Recht hervorbrachte, frei von Not und Unterdrückung zu leben und seine Persönlichkeit voll zu entwickeln. In der Großen Halle ... herrschte eine Atmosphäre echter Solidarität und Brüderlichkeit zwischen Männern und Frauen aus allen Breitengraden, die ich seitdem in keinem internationalen Kontext wieder gesehen habe.“

Der gesamte Text der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wurde in weniger als zwei Jahren verfasst. In einer Zeit, in der die Welt in östliche und westliche Blöcke geteilt war, erwies es sich als kolossale Aufgabe, eine gemeinsame Grundlage zu finden, die den Kern des Dokuments ausmachen sollte.

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