Kinderrechte

Beschwerdemechanismen für Kinder und Jugendliche

Worum geht es?

© DIMR/D. Ferenczy

Die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) fordert neben dem „klassischen“ Weg der juristischen Beschwerde – der Kindern lediglich über ihre Eltern beziehungsweise sorgeberechtigte Personen zur Verfügung steht – individuelle Beschwerdemöglichkeiten für Kinder selbst. Damit sind Beschwerdemöglichkeiten gemeint, die allen Kindern leicht zugänglich sind und die mittels kindgerechter Verfahren eine effektive Bearbeitung der jeweiligen Beschwerden ermöglichen. Mit Inkrafttreten des Individualbeschwerdeverfahrens nach dem dritten Zusatzprotokoll der UN-KRK gibt es seit 2012 eine solche Beschwerdemöglichkeit für Kinder beim zuständigen UN-Ausschuss in Genf. Eine weltweite Vergleichsstudie von UNICEF zeigt, dass Deutschland – im Gegensatz zu zahlreichen anderen Ländern – derzeit keine dem Individualbeschwerdeverfahren vergleichbare Beschwerdemöglichkeit auf nationaler Ebene bereithält, in der auch Kinder unabhängig von ihrem Alter beschwerdeberechtigt sind.

Dennoch sind in Deutschland individuelle Beschwerdemöglichkeiten vermehrt im direkten Lebensumfeld wie Schule und Kita zu finden. Diese sind jedoch meist einrichtungsinterne Beschwerdeverfahren nach Vorgaben des § 45 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) und nicht Beschwerdestellen, die - wie vom UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in seiner Allgemeinen Bemerkung (General Comment) Nr. 2 ausgeführt - unabhängig sein sollten und befugt wären, anderen Stellen Handlungsanweisungen zu geben.

Was macht die Monitoring-Stelle?

Die Monitoring-Stelle befasst sich seit Aufnahme ihrer Arbeit intensiv mit der Frage, wie ein nach Vorgaben der UN-KRK beschaffener Beschwerdemechanismus für Kinder in Deutschland aussehen könnte.

Sie hat dazu mehrfach die Zivilgesellschaft konsultiert und auch Kinder und Jugendlichen selbst, die bereits Beschwerden von Kindern bearbeiten.

Auch mit den kommunalen Kinderinteressenvertretungen hat sie sich ausgetauscht sowie Gespräche geführt mit den wenigen in Deutschland vorhandenen Kinderbeauftragten auf Landesebene und den Beauftragten der Kinderkommissionen der Landtage in Bayern und Niedersachsen.

Ziel der Monitoring-Stelle ist es, auf Basis der vielen und sehr unterschiedlichen Stellen und Verfahren in Deutschland, Empfehlungen zu entwickeln für den Auf- und Ausbau von Beschwerdestellen für Kinder und Jugendliche. Dies sollte gemäß den Vorgaben der UN-KRK in deren direktem Lebensumfeld geschehen und im Sinne des Ansatzes für die Verwirklichung der Kinderrechte, der bereits von der Zivilgesellschaft erarbeitet wurde.

Ansprechpartner*in

© DIMR/B. Dietl

Claudia Kittel

Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention

Telefon: 030 259 359 - 414

E-Mail: apitz(at)institut-fuer-menschenrechte.de

Judith Feige

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Telefon: 030 259 359 - 462

E-Mail: feige(at)institut-fuer-menschenrechte.de

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