Rechte Älterer

Internationale Rechte Älterer

2010 hat die UN-Generalversammlung - auf Betreiben von Argentinien und Brasilien - eine Arbeitsgruppe zur Stärkung der Menschenrechte Älterer (Open Ended Working Group on Ageing, OEWG-A) ins Leben gerufen. Das Ziel ist, die Sichtbarkeit älterer Menschen zu verbessern, die Stärkung ihrer Rechte voranzutreiben und diese Rechte klarer zu fassen. Menschenrechtsexpert*innen hatten zuvor mehrfach darauf aufmerksam gemacht, dass ältere Menschen im internationalen Menschenrechtsschutzsystem bislang kaum Berücksichtigung fänden und daher ein neuer Fokus erforderlich sei. Das Mandat der UN-Arbeitsgruppe ist die Überprüfung und Diskussion des bestehenden menschenrechtlichen Rahmens, das Identifizieren und Schließen von Schutzlücken sowie weiterführende Überlegungen bezüglich eines zukünftigen menschenrechtlichen Instrumentes zum Schutz Älterer.

Im Frühjahr 2022 fand die zwölfte Sitzung statt. Die Teilnehmer*innen haben seit Gründung der UN-Arbeitsgruppe viele Lebensbereiche und menschenrechtliche Gefährdungslagen Älterer ausführlich diskutiert, beispielsweise Altersdiskriminierung, Pflege und Gewalt gegen Ältere, soziale Sicherheit, Gesundheit und Autonomie.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte nimmt an den Arbeitsgruppensitzungen der Open Ended Working Group on Ageing seit Beginn aktiv teil. Auf nationaler Ebene bereitet das Institut die jeweiligen Arbeitsgruppensitzungen der UN mit Fachgesprächen vor.

Zentrale Anliegen

  • Eine eigene UN-Konvention bietet den besten Schutz der Menschenrechte Älterer.
  • Ältere müssen mehr Beachtung finden im Menschenrechtsdiskurs weltweit.
  • Die Staaten Europas müssen sich mehr für die Stärkung der Menschenrechte Älterer einsetzen.

Sitzung der UN Open-ended Working Group on Ageing

12. Sitzung: 11.–14.4.2022

Vom 11. bis 14. April 2022 fand die 12. Sitzung der Open-ended Working Group on Ageing (OEWGA, offene Arbeitsgruppe zur Stärkung der Menschenrechte Älterer) im UN-Hauptquartier in New York statt. Teilnehmende konnten sich persönlich vor Ort beteiligen oder sich virtuell zuschalten. Themen der Sitzung waren die „wirtschaftliche Sicherheit älterer Menschen“ sowie „Beiträge älterer Menschen zu den UN-Nachhaltigkeitszielen“. Auch die normativen Inhalte der zwei letztjährigen Themen „Recht auf Arbeit und Zugang zum Arbeitsmarkt“ und „Zugang zum Recht“ waren Teil der Diskussion.

Auf der eröffnenden Sitzung am 11. April wurde die wegen einer Corona-Erkrankung verhinderte argentinische Botschafterin María del Carmen Squeff zur Vorsitzenden der OEWGA sowie die stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Während der „General discussion“ am ersten Tag konnten Vertreter*innen der Mitgliedstaaten, zivilgesellschaftlichen Organisationen (NGOs) und Nationalen Menschenrechtsinstitutionen (NHRI) Grußbotschaften und Statementsvortragen. Neben zahlreichen NGOs und NHRIs haben sich auch einige Staaten deutlich für das Entwerfen einer internationalen Konvention für die Rechte Älterer ausgesprochen.

Inhaltliche Themen

Am Vormittag des zweiten Tages wurde unter Beteiligung der Unabhängigen Expertin für den Genuss aller Menschenrechte durch ältere Menschen, Claudia Mahler, über das Recht auf Arbeit sowie den Zugang zum Recht diskutiert. Anschließend wurden in der Nebenveranstaltung „Older Women Rock The World“ eindrucksvolle Geschichten von älteren Frauen aus der ganzen Welt vorgestellt, die sich auf Partizipation und positive Beiträge älterer Frauen an der Gesellschaft fokussierten. Am Nachmittag wurden wiederum unter der Beteiligung der Unabhängigen Expertin sowie Matthias von Schwanenflügel, Abteilungsleiter im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), die Beiträge älterer Menschen zu den UN-Nachhaltigkeitszielen thematisiert.

Der dritte Tag begann mit der Diskussion über die wirtschaftliche Sicherheit älterer Personen, an der sich auch das Deutsche Institut für Menschenrechte mit einem Redebeitrag beteiligt hat. Am Nachmittag wurde über die Förderung und den Schutz der Rechte Älterer in Zeiten der Corona-Pandemie diskutiert. NHRIs und NGOs aus der ganzen Welt, darunter HelpAge Deutschland sowie Heidrun Mollenkopf von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO), haben sich breit an den inhaltlichen Diskussionen beteiligt und immer wieder aufgezeigt, dass es Schutzlücken in Bezug auf ältere Menschen im internationalen Menschenrechtssystem gibt, die nur durch eine eigene Konvention für die Rechte Älterer geschlossen werden können.

Wie es weitergeht: Vorschlag von Argentinien

Die „Discussion on the way forward“ eröffnete den letzten Tag der Veranstaltung. Gleich zu Beginn wartete Argentinien mit einem besonderen Vorschlag auf: Die Gründung einer cross-regional core group, die ein auf der nächsten, 13. Sitzung der OEWGA im Frühjahr 2023 vorzugelegendes Dokument erarbeiten soll. Der in einem partizipativen Verfahren zu erstellende Bericht soll die Weichen für eine Arbeitsgruppe stellen, die wesentliche Menschenrechts-Schutzlücken in Bezug auf ältere Personen in der Zeit zwischen der 13. und 14. Sitzung erarbeiten und als Grundlage für einen späteren Text für eine Konvention dienen. Der Vorschlag stieß auf die volle Zustimmung von NGOs und NHRIs sowie auf eine breite Unterstützung diverser südamerikanischer Staaten, Deutschland, Österreich, Kanada, USA, Nigeria und Marokko. Vereinzelte Staaten, darunter Russland und Weißrussland, haben ihre Skepsis gegenüber einer solchen Kerngruppe ausgesprochen.

In der Nachmittagssitzung am letzten Tag wurden die Themen für die nächste Sitzung 2023 festgelegt: Das Recht auf Gesundheit und den Zugang zu gesundheitlichen Leistungen sowie soziale Inklusion. Während letztes Jahr in einem eigenen Side Event eine Studie des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte (OHCHR) vorgestellt worden war, wurde auf der diesjährigen Sitzung ein kurz zuvor veröffentlichteter OHCHR-Bericht über normative Standards und Verpflichtungen im Völkerrecht in Bezug auf die Rechte Älterer (A/HRC/49/70) lediglich im Rahmen des Panels zu Corona vorgestellt. Dieser Bericht ist von großer Bedeutung, da er deutlich die Schutzlücken in Bezug auf ältere Menschen sowie die Vorteile einer internationalen Konvention für die Rechte Älterer aufzeigt.

Weitere Informationen

11. Sitzung: 29.3.–1.4.2021

Vom 29. März bis 1. April 2021 fand die 11. Sitzung der United Nations Open-ended Working Group on Ageing (Offene Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen zu Fragen des Alterns) statt. Hauptziel der Arbeitsgruppe ist die Erarbeitung einer Konvention für die Rechte älterer Menschen. Zudem soll sie Lücken und Themen identifizieren, wo die Rechte Älterer noch nicht ausreichend geschützt sind. Auf den einzelnen Sitzungen der Arbeitsgruppe werden Themenbereiche und Lebenssituationen vertieft und diskutiert, die die Rechte ältere Menschen betreffen.

Pandemie-bedingt konnte die 11. Sitzung nicht wie geplant im Jahr 2020 stattfinden, sondern wurde auf 2021 verschoben. Das Thema „Corona“ hat sich dann auch wie ein roter Faden durch die einzelnen Veranstaltungen gezogen – ältere Menschen waren und sind weltweit am stärksten von Covid-19 betroffen. Nicht zuletzt auch deshalb, weil es immer noch kein rechtsverbindliches internationales Menschenrechtsübereinkommen gibt, welches die für alle Menschen geltenden Menschenrechte auf die besondere Situation von älteren Menschen konkretisiert. Es war denn auch einhellige Meinung unter den Teilnehmenden, dass es mehr denn je zeitnah einer Konvention, für die Rechte Älterer bedarf und die Anstrengungen, eine solche unter Beteiligung älterer Menschen zu entwickeln und von den Vereinten Nationen zu verabschieden, verstärkt werden müssen.

In einem Side Event wurde ein wichtiges Dokument der Vereinten Nationen vorgestellt, das „Update to the 2012 Analytical Outcome Study on the normative standards in international human rights law“. Diese vom Büro des Hochkommissars für Menschenrechte vorgelegte Aktualisierung eines Papiers aus dem Jahre 2012 zeigt für verschiedene Lebensbereiche Älterer Lücken im bestehenden menschenrechtlichen Schutzsystem auf. Um die Arbeit während der Sitzungen voranzubringen, hat Argentinien vorgeschlagen, eine „intersessionale Arbeitsgruppe“ einzurichten. Dieser Vorstoß wurde von vielen Teilnehmenden begrüßt. Die Bildung einer solchen Unterarbeitsgruppe, die während der jährlichen Sitzungen der Arbeitsgruppe tagt und Texte zu den in dem Dokument aufgezeigten Schutzlücken vorbereitet sowie die Erarbeitung einer Konvention weiter vorantreibt, wurde allerdings nur vage beschrieben. Damit diese „Intersessional Drafting Group“ Gestalt annimmt, wollen Nicht-Regierungs-Organisationen und Nationale Menschenrechtsinstitutionen einen Entwurf hierzu vorbereiten.

Inhaltlich wurden auf der 11. Sitzung zudem die Themen Bildung, soziale Sicherheit, Arbeit sowie Zugang zum Recht diskutiert. Hier zeigte sich eine starke Partizipation von zivilgesellschaftlichen Organisationen, Nationalen Menschenrechtsinstitutionen und der Unabhängigen Expertin für die Rechte Älterer. Wünschenswerte wäre eine stärkere Beteiligung von Vertreter*innen Mitgliedsstaaten gewesen. Die nächste Sitzung der Arbeitsgruppe wird voraussichtlich April/Mai 2022 stattfinden. Dort wird es unter anderem um wirtschaftliche Sicherheit, Altersarmut und die Beiträge Älterer zu nachhaltiger Entwicklung gehen.

Weitere Informationen

Unabhängige*r Expert*in für die Menschenrechte Älterer

Das Amt des*der Unabhängigen Expert*in wurde vom UN-Menschenrechtsrat geschaffen, um die Situation älterer Menschen in den Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen zu untersuchen und darüber zu berichten. Die*der Unabhängige Expert*in wird jeweils für drei Jahre ernannt. Sie*er berichtet jährlich an den UN-Menschenrechtsrat und an die UN-Generalversammlung.

Englischsprachiger Internetauftritt:

OHCHR: The Independent Expert on the enjoyment of all human rights by older persons

Berichte der Unabhängigen Expertin auf Deutsch:

Ältere Menschen und das Recht auf angemessenes Wohnen

Freiheitsentzug von älteren Menschen

Ageism und Altersdiskriminierung

Die Menschenrechte älterer Frauen – Intersektionalität von Altern und Geschlecht (PDF, 448 KB, nicht barrierefrei)

Auswirkungen der Coronavirus-Krankheit (COVID-19) auf die Menschenrechte Älterer

Menschenrechte älterer Menschen: Die lückenhafte Datenlage (PDF, 283 KB, nicht barrierefrei)

Berichte der Unabhängigen Expertin in Leichter Sprache:

Wie ältere Menschen sehr schlecht behandelt werden. Was Länder machen sollen: Damit ältere Menschen ihre Menschen-Rechte bekommen

Probleme für ältere Menschen und ihre Menschen-Rechte in der Corona-Zeit

Regionale Menschenrechtsinstrumente

Auf regionaler Ebene wurden bereits bindende Konventionen zum Schutz der Menschenrechte Älterer geschaffen: im Interamerikanischen Menschenrechtsschutzsystem und im Afrikanischen Menschenrechtsschutzsystem. Der Europarat hat im Jahr 2014 nicht bindende Empfehlungen zu den Menschenrechten Älterer verabschiedet.

GANHRI-Arbeitsgruppe zu den Rechten Älterer

Die Globale Allianz der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen (GANHRI) hat eine Arbeitsgruppe gegründet, um die Rechte Älterer zu fördern. Die Arbeitsgruppensitzungen finden zweimal jährlich statt

GANHRI: Working Group of Ageing

Ansprechpartner*in

Dr. Claudia Mahler

Teamleitung „Rechte Älterer“

Telefon: 030 259 359 - 125

E-Mail: mahler(at)institut-fuer-menschenrechte.de

Peter Litschke

Wissenschaftlicher Mitarbeiter

Telefon: 030 259 359 - 457

E-Mail: litschke(at)institut-fuer-menschenrechte.de

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