Seit November 2022 ist das Deutsche Institut für Menschenrechte von der Bundesregierung mit einer kontinuierlichen und unabhängigen innerstaatlichen Berichterstattung zur Umsetzung der Europaratskonvention gegen Menschenhandel Nr. 197 (Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels) betraut. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat die Berichterstattungsstelle Menschenhandel eingerichtet, welche durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert wird.
Die Einrichtung einer Berichterstattungsstelle ergibt sich aus den Verpflichtungen zur Einsetzung einer nationalen Berichterstattungsstelle aus Artikel 29 Abs. 4 der Europaratskonvention gegen Menschenhandel und aus Artikel 19 der EU-Richtlinie 2011/36/EU zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer.
Welche Auswirkung hat die Arbeit der Berichterstattungsstelle Menschenhandel?
- Kontinuierliche Aufmerksamkeit und Sensibilisierung für das Thema Menschenhandel wird auf deutscher, europäischer und nationaler Ebene erzeugt.
- Eine bundeseinheitliche Datenerhebung zum Thema Menschenhandel wird in Bund und Ländern vorangetrieben und dadurch eine bessere Verwendung und Bewertung vorhandener Daten erzielt.
- Die Erhebung weiterer für Menschenhandel relevanter Daten wird animiert und unterstützt.
- Empirisch fundierte Aussagen zum Umsetzungsstand der Europaratskonvention gegen Menschenhandel und der EU-Menschenhandelsrichtlinie in Deutschland sind möglich. Diese Aussagen unterstützen zukünftig die Regierung, Verwaltung und Zivilgesellschaft bei ihrer Arbeit.
- Politische Prozesse im Bereich Menschenhandel werden unabhängig und wissenschaftlich durch die Berichterstattungsstelle begleitet und unterstützt.
- Der Schutz und die Unterstützung von Betroffenen von Menschenhandel stehen im Vordergrund.