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Berichterstattungsstelle Menschenhandel

Seit November 2022 ist das Deutsche Institut für Menschenrechte von der Bundesregierung mit der kontinuierlichen und unabhängigen innerstaatlichen Berichterstattung zur Umsetzung der Europaratskonvention gegen Menschenhandel Nr. 197 (Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels) und der EU-Menschenhandelsrichtlinie betraut. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finanziert die vierjährige Aufbauphase.

Mit der Errichtung der Berichterstattungsstelle Menschenhandel kommt Deutschland seiner Verpflichtung aus Artikel 19 Satz 1 der EU-Richtlinie 2011/36/EU (geändert durch RiLi 2024/1712/ EU vom 13. Juni 2024) zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und seiner Opfer (EU-Menschenhandelsrichtlinie) nach, die die Einsetzung nationaler Berichterstatter oder gleichwertiger Mechanismen zur Bewertung von Entwicklungen im Bereich von Menschenhandel, die Messung von Ergebnissen bei der Bekämpfung von Menschenhandel sowie die Sammlung statistischer Daten und die Berichterstattung vorsieht. Auch kann nach Artikel 29 Absatz 4 der Europaratskonvention gegen Menschenhandel jede Vertragspartei die Einrichtung einer Berichterstattungsstelle oder anderer Mechanismen für die Umsetzung der Konvention erwägen.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat ein Gesamtkonzept und ein Leitbild erarbeitet, das festlegt, wie die Berichterstattungsstelle Menschenhandel in Deutschland arbeitet und ausgestaltet ist.

Kernaufgaben der Berichterstattungsstelle ist ein menschenrechtsbasiertes Monitoring des Menschenhandels in Deutschland, um kontinuierlich Aufmerksamkeit und Sensibilisierung auf deutscher, europäischer und internationaler Ebene zu schaffen. Darüber hinaus treibt die Berichterstattungsstelle eine einheitliche Datenerhebung zum Thema Menschenhandel auf Bundes- und Länderebene voran. Damit erzielt sie eine bessere Nutzung und Auswertung vorhandener Daten und ermöglicht empirisch fundierte Aussagen zum Stand der Umsetzung der Europaratskonvention gegen Menschenhandel und der EU-Menschenhandelsrichtlinie in Deutschland. Regierung, Verwaltung und Zivilgesellschaft können sich zukünftig in ihrer Arbeit auf diese Datenbasis stützen und ihr Handeln zielgenau daran ausrichten.

Zum Bericht über die Datenlage zu Menschenhandel in Deutschland

Politische Prozesse im Bereich Menschenhandel werden durch die Berichterstattungsstelle unabhängig und wissenschaftlich begleitet und unterstützt. Oberstes Ziel ist dabei der Schutz vor Menschenhandel und die Unterstützung von Betroffenen.

Fachlich begleitet und beratend unterstützt wird die Arbeit der Berichterstattungsstelle Menschenhandel seit November 2023 durch einen interdisziplinären Beirat.

Zum Factsheet mit weiteren Informationen über den Beirat (PDF, 87 KB)

Die Vernetzung mit den im Bereich Menschenhandel aktiven Akteur*innen ist ein zentrales Anliegen der Berichterstattungsstelle Menschenhandel. Sie können uns gerne unter bst.menschenhandel@institut-fuer-menschenrechte.de kontaktieren.

Meldungen und Pressemitteilungen

Aktuelles

Unsere Aufgaben: Ausbeutung verhindern, Rechte durchsetzen

Menschenhandel ist eine schwere Menschenrechtsverletzung, die mit Unfreiheit, Zwang, Gewalt und massiver wirtschaftlicher Ausbeutung – also weiteren Menschenrechtsverletzungen – einhergeht. Um Betroffene besser zu schützen, hat die Bundesregierung das Deutsche Institut für Menschenrechte mit der Einrichtung der Berichterstattungsstelle Menschenhandel betraut. Die unabhängige Stelle beobachtet und bewertet die Umsetzung der Europakonvention gegen Menschenhandel sowie die EU-Menschenhandelsrichtlinie.

Menschenhandel sichtbar machen

Die Berichterstattungsstelle macht den Umfang und das Ausmaß von Menschenhandel sichtbar. Sie berichtet regelmäßig und aus aktuellen Anlässen über das Thema, stärkt das Bewusstsein in der Öffentlichkeit und fördert politische Debatten. Dies trägt dazu bei, den Schutz vor Ausbeutung zu verbessern.

Datengrundlage schaffen

Die Berichterstattungsstelle sammelt und analysiert Daten auf Bundes- und Länderebene. Sie führt ein menschenrechtsbasiertes und indikatorengestütztes Monitoring durch, um Trends zu analysieren und einzuordnen. Die Ergebnisse veröffentlicht sie in ihrem alle zwei Jahre erscheinenden Periodischen Bericht. Sie unterstützt Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft mit Analysen sowie Handlungsempfehlungen und trägt so zu einer evidenzbasierten, effektiven Politik gegen Menschenhandel bei.

Praxisnah beraten

Die Berichterstattungsstelle berät Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft bei der Umsetzung der Europaratskonvention und der EU-Menschenhandelsrichtlinie. Sie erarbeitet praxisnahe Handlungsempfehlungen, damit Maßnahmen und Programme zur Prävention und Bekämpfung von Menschenhandel effektiv gestaltet werden können.

Rechtsprechung beobachten

Seit Anfang 2022 wird die Rechtsprechungsdatenbank des KOK e.V. in Zusammenarbeit mit der Berichterstattungsstelle Menschenhandel fortgeführt. Die kostenfreie Datenbank enthält relevante Entscheidungen nationaler und internationaler Gerichte zum Thema Menschenhandel und Ausbeutung sowie zu thematisch angrenzenden Bereichen. Die Datenbank richtet sich vornehmlich an Rechtsanwält*innen und Mitarbeitende von Fachberatungsstellen, aber auch an die interessierte Öffentlichkeit.

Zur Rechtsprechungsdatenbank Menschenhandel

Unsere Jahresthemen

Nationaler Verweisungsmechanismus 2023

© iStock.com/SteveAllenPhoto

2023 beschäftigte sich die Berichterstattungsstelle mit dem Thema „Nationaler Verweisungsmechanismus“ (National Referral Mechanism, NRM). Ein NRM ist ein Kooperationsrahmen für relevante staatliche und zivilgesellschaftliche Akteure. Er bietet Handlungsorientierung und definiert Verfahrensabläufe, um Betroffene von Menschenhandel zu identifizieren und an das Hilfesystem weiterzuleiten. Die geänderte EU-Richtlinie gegen Menschenhandel verpflichtet die Mitgliedstaaten in Artikel 11 Absatz 4, einen oder mehrere Verweismechanismen einzuführen. Verweismechanismen haben danach beispielsweise die Aufgabe, Mindeststandards für die Identifizierung von Betroffenen festzulegen und Betroffene an die am besten geeignete Unterstützung und Betreuung zu verweisen.

Die Berichterstattungsstelle Menschenhandel hat untersucht, inwieweit bestehende schriftliche Kooperationsdokumente, welche die Zusammenarbeit von Behörden und Zivilgesellschaft in den Bundesländern regeln, den Kriterien eines Nationalen Verweisungsmechanismus entsprechen.

Die Ergebnisse dieser Bestandsaufnahme sind in Form von interaktiven Karten auf der Website der Berichterstattungsstelle Menschenhandel zu finden.

Der 10. Jahrestag des Inkrafttretens des Übereinkommens des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels war für die Berichterstattungsstelle Anlass, sich erstmals einer breiteren Fachöffentlichkeit vorzustellen. Unter dem Titel „Menschenhandel bekämpfen, Betroffene schützen – Ein Nationaler Verweisungsmechanismus für Deutschland“ waren verschiedene Akteure aus europäischen Ländern zur Konferenz geladen, um ihre Erfahrungen und Best Practices zu teilen.

Anlässlich des 11. Jahrestages veröffentlichte die Berichterstattungsstelle Menschenhandel die Handreichung: Unterstützung für Betroffene von Menschenhandel – Mindeststandards für die Zusammenarbeit zwischen Behörden und Zivilgesellschaft.

Erste Schritte zu einem Nationalen Verweisungsmechanismus – Eine Analyse von Kooperationsdokumenten

Zum Veranstaltungsrückblick der Fachkonferenz „Menschenhandel bekämpfen, Betroffene schützen – Ein Nationaler Verweisungsmechanismus für Deutschland“

Handreichung: Unterstützung für Betroffene von Menschenhandel – Mindeststandards für die Zusammenarbeit zwischen Behörden und Zivilgesellschaft

Zum Im Fokus: „Menschenhandel: Betroffene besser schützen“

Meldung (25.03.2024): Menschenhandel: Zusammenarbeit zwischen Behörden und Zivilgesellschaft fördern

Pressemitteilung (17.10.2023): Nationaler Verweisungsmechanismus: Gemeinsame Standards für die Zusammenarbeit von Behörden und Zivilgesellschaft notwendig

Pressemitteilung (26.07.2023): Erster Bericht über die Datenlage zu Menschenhandel in Deutschland veröffentlicht

Arbeitsausbeutung 2024

© iStock.com/industryview

Das aktuelle Jahresthema der Berichterstattungsstelle Menschenhandel ist Arbeitsausbeutung. Hierbei setzt sie einen Schwerpunkt auf die Unterbringungssituation für Betroffene von Arbeitsausbeutung. Um herauszufinden, wie Deutschland die Vorgaben aus der Menschenhandelskonvention des Europarats (Artikel 12) und aus der EU-Menschenhandelsrichtlinie (Artikel 11) umsetzt und wie die aktuelle Situation ist, führt die Berichterstattungsstelle Interviews mit Fachberater*innen und Vertreter*innen von Landesbehörden im In- und Ausland durch. Ziel ist es, auf Änderungsbedarfe aufmerksam zu machen und Handlungsoptionen für die Politik zu identifizieren.

Zum Im Fokus „Arbeitsausbeutung verletzt die Menschenrechte“

Zum Im Fokus: „Arbeitsausbeutung: Schutz und Unterkünfte für Betroffene“

Analyse/Studie: „Ein bisschen sicherer als auf der Straße“

Unsere Arbeit: Für einen besseren Schutz für Betroffene

Die Berichterstattungsstelle Menschenhandel sammelt und analysiert Daten, um Trends und Entwicklungen im Bereich Menschenhandel aufzuzeigen. Sie unterstützt Entscheidungsträger*innen in Politik und Verwaltung auf Bundes- und Landesebene. Sie tauscht sich intensiv mit Verbänden und Beratungsstellen aus und gibt Empfehlungen an staatliche und nichtstaatliche Akteure für einen besseren Schutz der Betroffenen. Bis 2026 werden zwei Periodische Berichte zu Umfang und Ausmaß von Menschenhandel und zur Umsetzung der Europaratskonvention gegen Menschenhandel und der EU-Menschenhandelsrichtlinie erstellt. Dafür erhebt die Berichterstattungsstelle Daten auf Bundes- und Landesebene sowie aus der Zivilgesellschaft, führt diese in der neuen Datenbank indikatorengestütztes Monitoring (DiM) zusammen und analysiert Entwicklungen.

Darüber hinaus wird jährlich ein Fachthema gewählt, um das Bewusstsein für Menschenhandel zu schärfen und den fachlichen Diskurs in Politik und Gesellschaft anzustoßen. Das Jahresthema für 2024 beschäftigt sich mit dem Thema Arbeitsausbeutung. Im Jahr 2023 war das Jahresthema die Einrichtung des Nationalen Verweisungsmechanismus für Betroffene von Menschenhandel.

Periodischer Bericht

Alle zwei Jahre erscheint der sogenannte Periodische Bericht (2024 und 2026) zu Umfang und Ausmaß von Menschenhandel sowie zum Stand der Umsetzung der Europaratskonvention gegen Menschenhandel Nr. 197 und der EU-Menschenhandelsrichtlinie in Deutschland. Die Bundesregierung kann diese Berichte für ihre Berichtspflichten vor UN-Gremien und dem Europarat nutzen und sie Verbänden, Wissenschaft und Medien als systematisierte und praxistaugliche Informationen zur Verfügung stellen. Basis der Berichte sind zusammengeführte Daten, die die Berichterstattungsstelle sammelt und auswertet. Zudem werden Gesetzeslage und Rechtsprechung zu Menschenhandel menschenrechtlich bewertet. Mit dem „Bericht über die Datenlage zu Menschenhandel in Deutschland“ liefert die Berichterstattungsstelle Menschenhandel erstmals einen umfassenden Überblick über Potenziale und Herausforderungen für ein menschenrechtsbasiertes auf Indikatoren gestütztes Monitoring zu Menschenhandel in Deutschland.

Zum Bericht über die Datenlage zu Menschenhandel in Deutschland

Eine Person sitzt am Schreibtisch, hält einen Stift und schaut auf ein Blatt Papier mit einem Kurvendiagramm. Davor steht ein Laptop auf dem ein Säulendiagramm zu sehen ist.
© iStock.com/fotostorm

Praxisbezogene Analysen und Handlungsempfehlungen

Die Berichterstattungsstelle veröffentlicht regelmäßig praxisorientierte Analysen und Handlungsempfehlungen. Dafür sammelt sie Daten von Bund, Ländern und Zivilgesellschaft, wertet sie aus und entwickelt konkrete Vorschläge, wie menschenrechtliche Vorgaben von Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft besser umgesetzt werden können. Bisherige Veröffentlichungen:

Ein Aktenordner liegt auf einem Holztisch. Geschäftspapiere mit Grafiken liegen auf dem Ordner drauf, ein blauer Textmarker liegt ebenfalls auf dem Tisch.
© iStock.com/designer491
Rechtsprechungsdatenbank in Kooperation mit KOK e.V.

Seit Anfang 2022 wird die Rechtsprechungsdatenbank des KOK e.V. in Kooperation mit der Berichterstattungsstelle Menschenhandel fortgeführt.

Die Berichterstattungsstelle kooperiert mit dem Bundesweiten Koordinierungskreis gegen Menschenhandel KOK e.V. bei der Fallsammlung relevanter Entscheidungen im Themenbereich Menschenhandel, die in der Rechtsprechungsdatenbank des KOK e.V. veröffentlicht werden. Dazu recherchiert auch die Berichterstattungsstelle relevante Entscheidungen und erstellt Kurzzusammenfassungen, um die Entscheidungen noch stärker einer breiten Fachöffentlichkeit zugänglich zu machen. Die kostenfreie Datenbank beinhaltet relevante Entscheidungen nationaler und internationaler Gerichte zum Thema Menschenhandel und Ausbeutung sowie zu thematisch angrenzenden Bereichen. Die Datenbank richtet sich vornehmlich an Rechtsanwält*innen, Mitarbeitende von Fachberatungsstellen und die interessierte Öffentlichkeit.

Screenshot der Startmaske der Rechtssprechungsdatenbank gegen Menschenhandel
© Rechtssprechungsdatenbank KOK e.V.

FAQ zur Berichterstattungsstelle

Warum wurde die Berichterstattungsstelle Menschenhandel eingerichtet?

Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit und Arbeitsausbeutung sind schwere Menschenrechtsverletzungen. Um effektiver dagegen vorzugehen, hat die Bundesregierung im November 2022 das Deutsche Institut für Menschenrechte mit der kontinuierlichen und unabhängigen Berichterstattung zur Umsetzung der Europaratskonvention gegen Menschenhandel (Übereinkommens des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels) und der EU-Richtlinie 2011/36/EU zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und seiner Opfer (EU-Menschenhandelsrichtlinie) in Deutschland betraut. Das Institut hat dazu die Berichterstattungsstelle Menschenhandel eingerichtet.

Die Berichterstattungsstelle soll die bestehenden Maßnahmen gegen Menschenhandel in Deutschland evaluieren, Handlungsbedarfe und Fortschritte identifizieren, die Umsetzung der Verpflichtungen aus der Europaratskonvention und der EU-Richtlinie überwachen und Politik sowie Verwaltung und Zivilgesellschaft beraten.

Mit der Einrichtung der Berichterstattungsstelle Menschenhandel kommt Deutschland seiner Verpflichtung aus Artikel 19 Satz 1 der EU-Richtlinie 2011/36/EU nach, die die Einsetzung nationaler Berichterstatter oder gleichwertiger Mechanismen zur Bewertung von Entwicklungen im Bereich Menschenhandel, die Messung von Ergebnissen bei der Bekämpfung von Menschenhandel sowie die Sammlung statistischer Daten und die Berichterstattung vorsieht. Auch kann nach Artikel 29 Absatz 4 des Übereinkommens des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels jede Vertragspartei die Einrichtung einer Berichterstattungsstelle oder anderer Mechanismen für die Umsetzung der Konvention erwägen.

Die Berichterstattungsstelle wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert.

Was sind die Aufgaben der Berichterstattungsstelle?

Die Berichterstattungsstelle beobachtet die politischen Maßnahmen zur Bekämpfung von Menschenhandel sowie die Maßnahmen zum Schutz und zur Unterstützung der Betroffenen aus rechts- und sozialwissenschaftlicher Perspektive. Sie informiert und sensibilisiert Politik, Verwaltung, Öffentlichkeit und Zivilgesellschaft für das Thema Menschenhandel. Eine zentrale Aufgabe ist, eine belastbare bundeseinheitliche Datengrundlage zum Thema Menschenhandel zu schaffen, als Basis für eine evidenzbasierte Politik. Dafür veröffentlicht die Berichterstattungsstelle alle zwei Jahre einen sogenannten Periodischen Bericht.

Wie sieht die Arbeit der Berichterstattungsstelle konkret aus?

Die Berichterstattungsstelle erhebt und wertet Daten zum Thema Menschenhandel von Bund, Ländern und zivilgesellschaftlichen Organisationen aus. Dabei identifiziert sie Handlungsbedarfe und entwickelt Maßnahmenvorschläge zur Verhütung und Bekämpfung von Menschenhandel sowie dem Schutz und der Unterstützung Betroffener. Das geschieht in Form von Berichten, Analysen oder Stellungnahmen. Sie orientiert sich dabei an der Europaratskonvention gegen Menschenhandel gemäß Absatz 5 der Präambel, der die Rechte der Betroffenen, deren Schutz und damit die Bekämpfung des Menschenhandels betont. Unter anderem veröffentlicht sie alle zwei Jahre einen sogenannten Periodischen Bericht, der Umfang und Ausmaß des Menschenhandels in Deutschland sowie den Stand der Umsetzung der Europaratskonvention gegen Menschenhandel in Deutschland darlegt.

Zudem beobachtet die Berichterstattungsstelle die Gesetzgebung zum Thema Menschhandel und beteiligt sich an Gesetzgebungsverfahren in Form von Stellungnahmen. Sie beobachtet nationale und europäische Entscheidungen zu Menschenhandel und bereitet ausgewählte Urteile für die Veröffentlichung in der Rechtssprechungsdatenbank des KOK e. V. (Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel) auf.

Die Berichterstattungsstelle bearbeitet zudem jährlich ein Fachthema, das in der Politik, der Zivilgesellschaft oder der Wissenschaft diskutiert wird. Sie greift dabei auch die Empfehlungen der Expert*innengruppe des Europarats für die Bekämpfung des Menschenhandels (GRETA) auf. GRETA begleitet die Umsetzung der Europaratskonvention gegen Menschenhandel und berichtet zu Deutschland.  

Mit diesen Maßnahmen fördert die Berichterstattungsstelle politische Debatten und den öffentlichen Diskurs.

Wie arbeitet die Berichterstattungsstelle beim datenbasierten Monitoring?

Im Fokus steht ein datenbasiertes Monitoring anhand von Menschenrechtsindikatoren. Hierzu führt die Berichterstattungsstelle in regelmäßigen Abständen eine Datenerhebung bei 16 Bundesländern durch. Sie fragt ferner Daten bei staatlichen Akteuren auf Bundesebene und zivilgesellschaftlichen Dachverbänden ab. Für das Monitoring hat das Institut für Menschenrechte eine eigene Datenbank errichtet. Durch die systematische Zusammenführung und intersektionale Auswertung von Daten gewinnt sie Aufschluss über die Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels sowie der EU-Menschenhandelsrichtlinie in Deutschland. Daneben wird mittels eines juristischen Monitorings die Gesetzgebung und Rechtsprechung im Bereich Menschenhandel analysiert und anhand von juristischen Indikatoren bewertet.  Die Berichterstattungsstelle arbeitet mit einem interdisziplinären Team aus Rechts- und Sozialwissenschaftler*innen sowie einem Datenanalysten.

Mit wem arbeitet die Berichterstattungsstelle Menschenhandel zusammen?

Die Vernetzung mit Akteuren, deren Fokus auf Menschenhandel und Ausbeutung liegt, ist ein wichtiges Anliegen der Berichterstattungsstelle. Sie arbeitet eng mit Expert*innen und Organisationen aus Politik, Verwaltung, Zivilgesellschaft sowie Wissenschaftler*innen zusammen. Die Zusammenarbeit erstreckt sich auf Landes- und Bundesebene sowie auf die europäische beziehungsweise internationale Ebene. Die Berichterstattungsstelle führt mit den Akteuren Fachgespräche, organisiert Fokusgruppen und stellt ihre Expertise allen Akteuren durch Beratungen, Inputs und Handlungsempfehlungen zur Verfügung.

Wer ist im Beirat der Berichterstattungsstelle vertreten?

Der Berichterstattungsstelle steht ein begleitender Beirat zur Seite. Der Beirat ist interdisziplinär besetzt und besteht aus neunzehn Mitgliedern (Stand 16.01.2024) aus den Bundes- und Landesresorts, der Zivilgesellschaft, der Strafverfolgung und der Wissenschaft.

Zu welchem Thema arbeitet die Berichterstattungsstelle aktuell?

2023 hat die Berichterstattungsstelle zum Thema Nationaler Verweismechanismus gearbeitet. Damit Betroffene von Menschenhandel gut unterstützt werden können, müssen die beteiligten Akteure, etwa die Polizei und Fachberatungsstellen, gut zusammenarbeiten. Ein Verweismechanismus dient als Kooperationsrahmen für die beteiligten Akteure und hilft ihnen dabei, Betroffene von Menschenhandel frühzeitig zu identifizieren, zu unterstützen und zu betreuen. Er bietet darüber hinaus Handlungsorientierung und definiert Verfahrensabläufe, zum Beispiel um Betroffene an das Hilfesystem weiterzuleiten. Die Berichterstattungsstelle hat dazu eine Fachkonferenz durchgeführt und untersucht, inwieweit bestehende schriftliche Kooperationsdokumente den Kriterien eines Nationalen Verweismechanismus entsprechen. Die Ergebnisse liegen in Form digitaler Landkarten vor und in 2024 als Handreichung zur Aus- und Umarbeitung von Kooperationsdokumenten veröffentlicht worden.

2024 beschäftigt sich die Berichterstattungsstelle intensiv mit der problematischen Unterbringungssituation für Betroffene von Arbeitsausbeutung: Dafür führt sie eine Interviewstudie mit Expert*innen im In- und Ausland durch. Ziel ist es, auf Änderungsbedarfe aufmerksam zu machen und Handlungsoptionen für die Politik zu identifizieren. Die Studie wird voraussichtlich im Sommer dieses Jahres veröffentlicht. Die Berichterstattungsstelle veröffentlicht in 2024 zudem zum ersten Mal einen Periodischen Bericht, der die verfügbaren Daten zu Menschenhandel insgesamt in Deutschland analysiert und bewertet.

Wie finanziert sich die Berichterstattungsstelle?

Die Berichterstattungsstelle wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) finanziert. 

Ist die Berichterstattungsstelle unabhängig?

Ja, die Berichterstattungsstelle arbeitet unabhängig von der Bundesregierung und anderen staatlichen Stellen und handelt aus eigener Initiative.

Befasst sich die Berichterstattungsstelle mit Einzelfällen?

Nein. Wer selbst von Menschenhandel und/oder Arbeitsausbeutung betroffen ist oder jemanden kennt, die*der Hilfe benötigt, kann sich zum Beispiel an die Fachberatungsstellensuche des KOK e.V. wenden. Dort sind Unterstützungsangebote und Kontaktdaten von spezialisierten Fachberatungsstellen für Betroffene von Menschenhandel deutschlandweit zu finden.

Zur Fachberatungsstelle KOK e. V.

Betroffene können sich auch an das „Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen“ wenden. Es bietet rund um die Uhr eine kostenlose und anonyme Beratung an. Die Telefonnummer ist +498000 116 016. Die Beratung ist in 18 Sprachen möglich. Es gibt auch einen Online-Chat und eine E-Mail-Beratung.

Zum Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen

Die Berichterstattungsstelle kann keine Rechtsberatung oder psychosoziale Unterstützung anbieten.

Was ist das Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels?

Die Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels (Council of Europe Convention on Action against Trafficking in Human Beings) No. 197 ist ein im Jahre 2005 ausgearbeiteter völkerrechtlicher Vertrag. Es schafft verbindliche Rechtsnormen gegen alle Formen des Menschenhandels und eine Grundlage zum menschenrechtlichen Umgang mit Betroffenen. Deutschland hat das Übereinkommen am 28. Juni 2012 ratifiziert. Seit 1. April 2013 ist die Konvention in Deutschland in Kraft getreten und rechtsverbindlich.

Die Europaratskonvention gegen Menschenhandel ist der erste rechtsverbindliche Vertrag auf europäischer Ebene, der den Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung und zur Arbeitsausbeutung ausdrücklich in einen menschenrechtlichen Kontext stellt und die Mitgliedstaaten zu umfassenden Maßnahmen zur Prävention von Menschenhandel, der Strafverfolgung der Täter*innen und dem Schutz Betroffener verpflichtet.

Was ist die Rolle von GRETA?

Die Abkürzung GRETA steht für „Group of Experts on Action against Trafficking in Human Beings”. Die Expert*innengruppe überwacht die Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels durch die Vertragsparteien.

GRETA besteht aus 15 unabhängigen Expert*innen aus den Vertragsstaaten, die jeweils alle vier Jahre von dem Ausschuss der Vertragsparteien des Übereinkommens gewählt werden. Bei der Zusammensetzung ist auf eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter und eine ausgewogene geographische Verteilung sowie multidisziplinäres Fachwissen zu achten.

Bisher hat die Expert*innengruppe GRETA drei Berichte (2015, 2019 und 2024) zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarates veröffentlicht. Der dritte Evaluationsbesuch in Deutschland fand im Mai 2023 statt. Der anschließende Bericht wurde im Juni 2024 veröffentlicht. Die Expert*innengruppe besuchte in diesem Zusammenhang die Berichterstattungsstelle Menschenhandel des Deutschen Instituts für Menschenrechte im Mai 2023.

Ansprechpartner*innen

Naile Tanış trägt ihre Haare nach hinten gebunden. Sie trägt eine weiße Bluse.
© DIMR/A. Illing

Naile Tanış

Leitung der Berichterstattungsstelle Menschenhandel

Telefon: 030 259 359 – 306

E-Mail: Tanis(at)institut-fuer-menschenrechte.de

Kurzbiografie Naile Tanış

Porträt von Anna Bußmann-Welsch. Sie hat kurze dunkelblonde Haare und trägt ein weißes Oberteil und einen grünen Blazer.
© DIMR/B. Dietl

Anna Bußmann-Welsch

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Telefon: 030 259 359 - 253

E-Mail: Bussmann-welsch(at)institut-fuer-menschenrechte.de

Porträt von Charlotte Felbinger. Sie hat lange braune Haare und trägt ein blau-weißes Oberteil.
© DIMR/B. Dietl

Charlotte Felbinger

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Telefon: 030 259 359 - 44

E-Mail: felbinger(at)institut-fuer-menschenrechte.de

Kurzbiografie Charlotte Felbinger

Portrait von Vinda Gouma. Ihr Blick ist der Kamera zugewandt und sie lächelt leicht. Sie trägt ihr langes Haar zurückgebunden hinter den Schultern und trägt einen rosafarbenen Blazer mit einem schwarzen Oberteil darunter.
© DIMR/B. Dietl

Vinda Gouma

Wissenschaftliche Mitarbeiterin
(abwesend bis August 2025)

Telefon: 030 259 359 - 308

E-Mail: gouma(at)institut-fuer-menschenrechte.de

Konstantin Häusler
© DIMR/B. Dietl

Dr. Konstantin Häusler

Wissenschaftlicher Mitarbeiter

Telefon: 030 259 359 – 301

E-Mail: haeusler(at)institut-fuer-menschenrechte.de

Dunkelblauer Hintergrund mit einem Kopf und Körper gezeichnet mit weißen Strichen.

Sina Kahlmeier

Projektassistenz

Telefon: 030 259 359 - 26

E-Mail: kahlmeier(at)institut-fuer-menschenrechte.de

© DIMR/B. Dietl

Bettina Krestel

Projektkoordinatorin

Telefon: 030 259 359 - 28

E-Mail: krestel(at)institut-fuer-menschenrechte.de

Porträt von Anne-Kathrin Krug
© DIMR/B. Dietl

Anne-Kathrin Krug

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Telefon: 030 259 359 - 126

E-Mail: krug(at)institut-fuer-menschenrechte.de

Kurzbiografie Anne-Kathrin Krug

Portrait von Tobias Seitz. Er hat kurze dunkelbraune Haare, einen dunklen Bart und trägt einen schwarzen Pullover.
© DIMR/B. Dietl
Dunkelblauer Hintergrund mit einem Kopf und Körper gezeichnet mit weißen Strichen.

Maya Krystosek

Studentische Mitarbeiterin

Telefon: 030 259 359 – 0

E-Mail: krystosek(at)institut-fuer-menschenrechte.de

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