Migrant*innen sind oft in besonderem Maße durch Menschenrechtsverletzungen gefährdet: sei es, dass sie Folter oder willkürliche Inhaftierung erfahren, Opfer von Menschenhandel und Ausbeutung werden oder ihr Zugang zu Gerichtsverfahren, Bildung, Gesundheitsversorgung oder Wohnraum eingeschränkt ist. Dies gilt insbesondere für Migrant*innen ohne Aufenthaltstatus: Sie haben Angst, sich zu beschweren, und sind dadurch auch Ausbeutung und Gewalt in besonderem Maße ausgesetzt. Oft führen Rassismus und darauf basierende Diskriminierungen dazu, dass Migrant*innen ihre Rechte verweigert werden.
Die 2003 in Kraft getretene Wanderarbeitnehmerkonvention der Vereinten Nationen präzisiert die Rechte für alle Wanderarbeitnehmer*innen. Sie ist jedoch bisher von nur 55 Staaten ratifiziert worden (Stand Januar 2020) und auch der einzige der Kernmenschenrechtsverträge, den Deutschland nicht ratifiziert hat.
Das Institut setzt sich für die Beachtung der Rechte von Migrant*innen ein, auf europäischer oder globaler Ebene insbesondere im Verbund mit anderen Nationalen Menschenrechtsinstituten (NMRIs).