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Klima und Nachhaltigkeit

© DIMR/B. Dietl

Die zunehmende Erderwärmung und die dadurch verursachten klimatischen Veränderungen bedrohen weltweit die Gesundheit und das Leben von Menschen. Der menschenrechtlich fundierte Anspruch auf Zugang u. a. zu Nahrung, Wasser, Wohnung und Bildung ist damit in Frage gestellt.

Extremwetterereignisse wie Hitzewellen, Stürme, Dürre und Überschwemmungen haben in den letzten Jahren überall in der Welt an Häufigkeit und Intensität zugenommen. Dies hat unter anderem gravierende Auswirkungen auf die Forst- und Landwirtschaft: Die Nahrungsmittelproduktion und -versorgung sowie die globalen Wasserressourcen sind gefährdet, was wiederum die Existenzgrundlage von Menschen bedroht. Die Klimaveränderungen werden bereits bestehende soziale Ungleichheiten verschärfen und viele Menschen in extreme Armut bringen, Schätzungen der Vereinten Nationen zufolge könnten bis 2050 mehr als 150 Millionen Menschen deswegen unfreiwillig ihre Heimat verlassen. Der Kampf um lebenswichtige Ressourcen wie Wasser und Nahrung kann zu sozialen und gewalttätigen Konflikten führen.

Abbildung aus dem Menschenrechtsbericht 2022: Auf diese Menschenrechte wirkt sich der Klimawandel besonders aus © DIMR / webersupiran

Neben dem Klimawandel gibt es auch andere Umweltveränderungen globalen Ausmaßes, die unsere Lebensgrundlagen grundlegend verändern, etwa der dramatische Rückgang der Artenvielfalt. Angesichts der zu erwartenden Größendimensionen dieser Entwicklungen ist eine Auseinandersetzung mit den Auswirkungen aus menschenrechtlicher Perspektive dringend geboten.

Ob im Globalen Süden oder Norden: meist sind es benachteiligte Bevölkerungsgruppen, die den Auswirkungen des Klimawandels und Umweltveränderungen besonders schutzlos gegenüberstehen und ihre Lebensgrundlage zu verlieren drohen. Auch in Deutschland wird es darauf ankommen, die notwendigen gesellschaftlichen Anpassungs- und Transformationsprozesse menschenrechtsbasiert zu gestalten. Umwelt- und klimapolitische Instrumente sollten dabei besonders benachteiligte Gruppen in Deutschland, aber auch in anderen Ländern besonders im Blick haben.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat sich an den Verhandlungen zur Umsetzung des Pariser Abkommens aktiv eingebracht und in mehreren (Online-)Podiumsdikussionen das Thema Menschenrechte und Klimawandel akzentuiert. Klimwandel und ökologische Veränderungen sind Schwerpunkte in der Strategieplanung des Instituts für die kommenden fünf Jahre.

Zentrale Anliegen

  • Wirksame Maßnahmen gegen den Klimawandel zu treffen, ist eine klimapolitische, aber auch menschenrechtliche Verpflichtung von Staaten, um das Recht auf Leben und das Recht auf Gesundheit zu schützen.
  • Maßnahmen zu Klimaanpassungs- und Minderungsmaßnahmen dürfen Menschenrechte nicht verletzen und auch daher sollten Betroffene an ihrer Formulierung beteiligt werden.  
  • Klimapolitik braucht mehr Transparenz und Rechenschaft: Nationale Menschenrechtsinstitutionen leisten dazu einen wichtigen Beitrag.

Menschenrechte im Fokus – Menschenrechtsbasierte Klimapolitik

Die Auswirkungen des Klimawandels haben starken Einfluss auf das Leben aller Menschen weltweit. Deutschland ist völkerrechtlich verpflichtet, diese Menschenrechte durch Klimaschutz- aber auch durch Anpassungsmaßnahmen zu schützen. Was das bedeutet und wie der Wandel hin zu einer klimagerechteren Welt gelingen kann, erläutert unsere Expertin Nina Eschke im Video.

Staatliche Verpflichtungen

Staaten sind menschenrechtlich dazu verpflichtet, ihre Bevölkerung vor den möglichen Konsequenzen des Klimawandels zu schützen. Das bedeutet zum einen, dass sie Maßnahmen ergreifen, um die Ziele des Pariser Kilmaabkommens von 2015 zu erreichen. Vor allem Industrieländer wie Deutschland, die historisch den größten Anteil an der Verschmutzung und dem Ressourchenverbrauch haben, sind hier in der Verantwortung, die weitreichenden negativen Auswirkungen des Klimawandels auf die Umsetzung der Menschenrechte auch in anderen Teilen der Welt zu minimieren. Zum anderen sind Staaten verpflichtet, auch bei den Umsetzungsmaßnahmen dafür zu sorgen, dass menschenrechtliche Prinzipien und Standards eingehalten werden.

Unter-Arbeitsgruppe zu Klima beim European Network of National Human Rights Institutions (ENNHRI)

Diese noch sehr junge Unter-Arbeitsgruppe Klima vereint Nationale Menschenrechtsinstitutionen die sich mit dem Klimawandel und seinen Auswirkungen auf die Menschenrechte beschäftigen. Die Arbeitsgruppe bietet ein Forum, um sich über bestehende Praktiken auszutauschen sowie Handlungsfelder für eine Zusammenarbeit von Nationalen Menschenrechtsinstitutionen zu bearbeiten.

Publikationen zu diesem Thema

Ansprechpartner*in

© DIMR

Nina Eschke

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Telefon: 030 259 359 - 466

E-Mail: eschke(at)institut-fuer-menschenrechte.de

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