Asyl und Migration

Globaler Pakt für Migration

Im Globalen Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration (englisch: Global Compact for Save, Regular, and Orderly Migration - GCM) haben nahezu alle UN-Mitgliedstaaten 2018 vereinbart, wie sie Migration ausgestalten wollen. Der Pakt formuliert Leitprinzipien wie etwa menschenrechtliche Vorgaben sowie Vorschläge für Umsetzungsmaßnahmen. Die Vertragsstaaten haben sich dazu verpflichtet, die Möglichkeiten regulärer Migration zu erweitern, Migrant*innen vor Diffamierung und Hassrede zu schützen und ihre Integration in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt zu verbessern. Der enge Bezug von Migration und nachhaltiger Entwicklung wird im Pakt explizit hergestellt, der damit auf der drei Jahre zuvor verabschiedeten Agenda 2030 aufbaut.

Das International Migration Review Forum überprüft die Umsetzung des Paktes auf regionaler und Internationaler Ebene im Wechsel von zwei Jahren: 2020 soll der Pakt erstmalig regional überprüft werden, 2022 international. Die Bundesregierung, die im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit bereits Dialogforen zur Umsetzung in Partnerländern unterstützt, sollte selber mit gutem Beispiel vorangehen und über die Umsetzung des Paktes berichten.

Das Institut setzt sich im Verbund mit anderen Nationalen Menschenrechtsinstitutionen (NMRIs) für die Beachtung der Rechte von Migrant*innen ein.

Ansprechpartner*in

© DIMR/B. Dietl

Anna Suerhoff

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Telefon: 030 259 359 - 487

E-Mail: suerhoff(at)institut-fuer-menschenrechte.de

© DIMR/A. Illing

Dr. Hendrik Cremer

Wissenschaftlicher Mitarbeiter

Telefon: 030 259 359 - 42

E-Mail: cremer(at)institut-fuer-menschenrechte.de

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