Erfüllt Deutschland seine menschenrechtlichen Verpflichtungen? Diese Frage leitet die menschenrechtliche Forschung des Instituts. Den Ausgangspunkt bilden dabei die universellen Menschenrechte, die in internationalen Menschenrechtsverträgen und im Grundgesetz verankert sind. Forschungsfragen sind beispielsweise: Berücksichtigt die Gesetzgebung die menschenrechtlichen Vorgaben angemessen? Handeln Bundes- und Landesregierungen, Behörden und andere staatliche Akteure im Sinne der menschenrechtlichen Vorgaben? Erreichen Gesetze oder politische Maßnahmen ihre menschenrechtlichen Ziele? Welche Maßnahmen sind zur Verwirklichung menschenrechtlicher Verpflichtungen erforderlich? Kommen Menschen in Deutschland zu ihrem Recht und wissen sie über ihre Menschenrechte Bescheid?
Unabhängig – interdisziplinär – partizipativ
Die wissenschaftliche Arbeit des Instituts bildet eine wichtige Grundlage für seine Politikberatung und Menschenrechtsbildung. In Forschungsprojekten werden ausgewählte Fragen vertieft behandelt. Die Ergebnisse der Forschung fließen in die Beratungs- und Bildungsarbeit ein und stärken menschenrechtliche Perspektiven in Fachdebatten unterschiedlicher Disziplinen. Das Institut wählt seine Forschungsthemen unabhängig aus, seine Forschung erfolgt ergebnisoffen. Es verfügt über Expertise in unterschiedlichen Disziplinen, insbesondere in den Rechts-, Sozial-, Erziehungs- und Wirtschaftswissenschaften. Dabei forscht das Institut bei vielen Themen interdisziplinär und intersektional.
Im Rahmen der Berichterstattung der FRA-Grundrechteagentur setzt das Institut Datenerhebungen zu spezifischen, jährlich wechselnden menschenrechtlichen Themen um.
Eine abteilungsübergreifende Forschungskoordination, regelmäßige Inhouse-Schulungen, fächerübergreifende Austauschformate, Peer-Review-Verfahren und die Beachtung von Richtlinien zu guter wissenschaftlicher Praxis sichern die Qualität im Forschungsprozess. Das Institut entwickelte 2022 zudem eine Kinderschutzrichtlinie für seine Arbeit, die auch Vorgaben für Forschungsvorhaben mit Kindern und Jugendlichen enthält.
Durch den Austausch mit Selbstvertretungen, Verbänden und Fach-Communities bezieht das Institut Perspektiven und Wissen von Menschen, um deren Rechte es geht, in die Forschung ein.
Gute wissenschaftliche Praxis
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat in seinen Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis Standards für die wissenschaftliche Arbeit des Instituts festgelegt. Sie basieren auf den Vorgaben der Deutschen Forschungsgemeinschaft und geben Kriterien menschenrechtsbasierter Forschung an.
Leitlinie zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis (PDF, 341 KB)
Finanzierung
Seine Forschungsvorhaben finanziert das Institut durch die institutionelle Förderung des Deutschen Bundestages. Ergänzend wirbt es gezielt Forschungsgelder aus öffentlicher Hand sowie von privaten Stiftungen ein, die thematisch in die Forschungsagenda des Instituts passen. Der Bundestag hat in der laufenden Legislaturperiode (2021–2025) die Forschungsmittel des Instituts signifikant erhöht und ermöglichte es damit, vorhandene Projekte zu intensivieren, vertiefende Recherchen anzustellen, neue Forschungen zu beginnen und Konzepte für künftige Vorhaben zu entwickeln.