Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention

Nordrhein-Westfalen

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat 2016 als erstes Bundesland mit dem Inklusionsgrundsätzegesetz NRW (IGG NRW) einen übergreifenden rechtlichen Rahmen für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Landesrecht geschaffen. Auf der Grundlage dieses Gesetzes haben das Land NRW und das Deutsche Institut für Menschenrechte einen Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen (§ 11). Ziel ist es, die Umsetzung der UN-BRK in Nordrhein-Westfalen durch eine unabhängige Monitoring-Stelle dauerhaft begleiten zu lassen. Seit März 2017 konnte das Deutsche Institut für Menschenrechte dadurch diese Tätigkeit in Nordrhein-Westfalen intensivieren.

Zu den Aufgaben der Monitoring-Stelle UN-BRK des Instituts gehört beispielsweise die Beratung der Landesregierung bei Gesetzgebungsverfahren, die Auswirkungen auf Menschen mit Behinderungen haben. Sie nimmt Stellung im Rahmen der Berichtspflichten der Landesregierung nach dem IGG NRW und dem Behindertengleichstellungsgetz NRW. Die Monitoring-Stelle berät zudem die Kompetenz- und Koordinierungsstelle (Focal Point beim Minsterium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW) und arbeitet mit weiteren zuständigen Stellen (Landschaftsverbände, Kommunen, Kompetenzzentren, Agentur Barrierefrei NRW, Landes- und kommunale Behindertenbeauftragte u. a.) sowie Gremien (Inklusionsbeirat NRW, Fachbeiräte u. a.) zusammen.

Für das Monitoring in Nordrhein-Westfalen konnte auf der Grundlage des genannten Vertrags eine Stelle an der Monitoring-Stelle UN-BRK geschaffen werden.

§ 11 Inklusionsgrundsätzegesetz NRW (Monitoringstelle)

„Zur Wahrnehmung der Aufgaben im Sinne des Artikels 33 Absatz 2 der UN-Behindertenrechtskonvention (Monitoringstelle) schließt das Land eine vertragliche Vereinbarung mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte e.V.“

recht.nrw.de: Inklusionsgrundsätzegesetz Nordrhein-Westfalen (IGG NRW)

Publikationen zu diesem Thema

Meldungen und Pressemitteilungen

Pressemitteilung (23.05.2022): Institut fordert engagierte Inklusionspolitik der neuen Landesregierung in NRW

Berlin. Nach den Wahlen zum nordrhein-westfälischen Landtag am 15. Mai fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte die verhandelnden Parteien auf, den neuen Koalitionsvertrag entschieden auf die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auszurichten. Sie sollten inklusionspolitische Vorhaben in allen Bereichen der Landespolitik verankern und in ihr Regierungsprogramm aufnehmen.

„Drängende Probleme bei der Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen müssen umgehend angegangen und gelöst werden. In NRW leben rund 3,67 Millionen Menschen mit Behinderungen, das sind 20,5 Prozent der Gesamtbevölkerung. Sie haben ein Recht auf volle gesellschaftliche Teilhabe und Selbstbestimmung. Die neue Landesregierung sollte sich zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Koalitionsvertrag klar bekennen“, erklärt Susann Kroworsch von der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts, das die Umsetzung der Konvention in NRW beobachtet.

Zu den notwendigen Maßnahmen gehören laut Kroworsch unter anderem ein Gesamtkonzept zum Aufbau eines inklusiven Bildungssystems und der schrittweise Abbau der Förderschulen. Darüber hinaus sollten mehr Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt geschaffen und Werkstätten hinsichtlich ihrer Übergangsfunktion, auf den ersten Arbeitsmarkt vorzubereiten, umstrukturiert werden.

Weitere inklusionspolitische Schwerpunkte der neuen Landesregierung sollten der flächendeckende Aufbau einer barrierefreien Gesundheitsversorgung und der Ausbau gemeindenaher, dezentralisierter Wohnangebote sein. Die Partizipation von Menschen mit Behinderungen sollte durch die verpflichtende Einrichtung einer Interessenvertretung kommunaler Behindertenbeauftragter und -beiräte gestärkt werden. Nicht zuletzt sollte ein Prozess zur konsequenten Umsetzung der Empfehlungen des Abschlussberichts der Expertenkommission „Herausforderndes Verhalten und Gewaltschutz in Einrichtungen der Behindertenhilfe“ gemeinsam mit den zuständigen Akteurinnen und Akteuren organisiert werden.

Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention hat heute ein Eckpunktepapier mit Empfehlungen an die neue Landesregierung zur Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen in sechs Themenfeldern vorgelegt.

Meldung (04.05.2022): Institut begrüßt neuen NRW-Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK

Mit diesem ressortübergreifenden Vorgehen hat die Landesregierung deutlich gemacht, dass Inklusion für sie in allen Politikbereichen verpflichtend ist.

Zur Meldung vom 04.05.2022

Pressemitteilung (28.04.2022) NRW: Inklusives Schulsystem muss Ziel der nächsten Landesregierung sein

Die Monitoringstelle UN-Behindertenkonvention blickt kritisch auf die Inklusion von Schüler*innen mit Behinderung in NRW.

Zur Pressemitteilung vom 28.04.2022

 

Meldung (11.01.2022): NRW: Kommissionsempfehlungen für besseren Gewaltschutz in der Eingliederungshilfe umfassend umsetzen

Als Konsequenz aus den mutmaßlichen gewalttätigen Übergriffen in den Einrichtungen der Diakonischen Stiftung Wittekindshof im ostwestfälischen Bad Oeynhausen empfiehlt eine Expert*innenkommission Reformen bei Leistungen der Eingliederungshilfe. Im Februar 2021 hatte Nordrhein-Westfalens Gesundheits- und Sozialminister Karl-Josef Laumann zur Beratung der Landesregierung das Gremium „Herausforderndes Verhalten und Gewaltschutz in Einrichtungen der Behindertenhilfe“ einberufen. Dieses hat dem Minister am 15. Dezember 2021 seinen Abschlussbericht mit entsprechenden Maßnahmenvorschlägen überreicht.

Der Bericht enthält eine Reihe von Handlungsempfehlungen, um die Gestaltung von Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit sogenannten besonders herausforderndem Verhalten zu verbessern. Sie empfiehlt unter anderem

  • die Träger*innen der Eingliederungshilfe durch neue Regelungen im Wohn- und Teilhabegesetz zu mehr Gewaltschutz zu verpflichten und diese Regelungen wirksam von dazu qualifizierten und geschulten Aufsichtsbehörden überwachen zu lassen,
  • eine landeszentrale Monitoring- und Beschwerdestelle zur Gewaltprävention einzurichten,
  • Konsulentendienste als regionale Beratungs- und Kompetenznetzwerke zur Betreuung von Menschen mit besonders herausfordernden Verhalten aufzubauen,
  • die Akteur*innen im Betreuungsrecht zu qualifizieren und besser miteinander zu vernetzen,
  • die gesundheitliche Versorgung zu verbessern,
  • geeignete Angebotsstrukturen für Menschen mit besonders herausforderndem Verhalten in den Regelstrukturen der Eingliederungshilfe zu schaffen sowie
  • eine regionale Strukturplanung zum Ausbau amulanter Regelangebote vorzunehmen.

Nun sollten die jeweils zuständigen Akteur*innen die Handlungsempfehlungen entschlossen umsetzen. Die Kommission schlägt dazu eine Gesamtstrategie zum Gewaltschutz in der Eingliederungshilfe vor, der zugrunde liegt, Menschen mit Behinderungen konsequent als Rechtsträger*innen zu begreifen und Angebote grundsätzlich auf die Ermöglichung eines selbstbestimmten Lebens und dem Schutz der Würde und der Rechte der Bewohner*innen auszurichten.

Menschenrechtlicher Fokus

Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention, die mit Gaststatus der Kommission angehörte, zeigt sich zufrieden mit dem Ergebnis der Beratungen, insbesondere der Einordnung der Geschehnisse und Entwicklung der Maßnahmenvorschlägen vor dem Hintergrund der Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).

Der Bericht stellt unmissverständlich darauf ab, dass behinderte Menschen wie jeder andere Mensch das Recht auf ein gewaltfreies und selbstbestimmtes Leben haben. Die UN-BRK verpflichtet staatliche Akteur*innen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen vor Gewalt und Missbrauch, vor Eingriffen in ihre persönliche Freiheit und ihre körperliche und seelische Unversehrtheit (Artikel 14, 16 und 17 UN-BRK). Dazu gehört, dass Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund intellektueller, psychischer oder mehrfacher Beeinträchtigungen freiheitsentziehenden Maßnahmen ausgesetzt sein dürfen. Um diesen Schutzauftrag in der Ausführung der Leistungen der Eingliederungshilfe sicherzustellen, macht der Bericht unter anderem Vorschläge zu wirksamen Überwachung von Gewaltschutzvorkehrungen.

Weitere Aufarbeitung

Minister Laumann kündigte die intensive Diskussion des Berichts an. Dazu werde es Gespräche im Landtag, mit den Verbänden der Leistungsträger*innen und Leistungserbringer*innen und vor allem mit den betroffenen Menschen selbst, ihren Angehörigen und Interessenverbänden geben. Ein Teil der Vorschlägen der Kommission zur Verbesserung der Aufsicht sei bereits in dem von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes sowie des Ausführungsgesetzes zum Neunten Buch Sozialgesetzbuch eingeflossen.

Parallel dazu läuft die strafrechtliche Aufarbeitung der Vorkommnisse weiter. Wegen der Vorfälle in der Stiftung Wittekindshof hatte die Staatsanwaltschaft Bielefeld Anfang 2021 Ermittlungen gegen 145 Beschuldigte wegen Freiheitsberaubung und gefährlicher Körperverletzung eingeleitet. Bei den freiheitsentziehenden Zwangsmaßnahmen soll es sich unter anderem um Gruppen- oder Zimmerverschluss sowie Fixierungen von Menschen mit Behinderungen gehandelt haben, ohne dass ein richterlicher Beschluss vorgelegen haben soll.

Meldung (24.03.2021): Teilhabebericht NRW erneut im Landtag diskutiert – Aus Daten müssen nun Taten folgen

Der Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen des Landtags NRW befasste sich am 19.März in einer schriftlichen Anhörung mit dem ersten „Bericht zur Lebenssituation von Menschen mit Beeinträchtigungen und zum Stand der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (Teilhabebericht Nordrhein-Westfalen)“.

Zur Meldung vom 24. März 2021

Pressemitteilung (04.02.2021): Wer mehr barrierefreie Wohnungen will, darf gesetzliche Standards nicht senken

Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention kritisiert das Vorhaben der Landesregierung NRW, die Standards für barrierefreies Bauen zu senken.

Zur Pressemitteilung vom 04. Februar 2021

Meldung (27.08.2020): Teilhabebericht Nordrhein-Westfalen: Monitoring-Stelle UN-BRK begrüßt Bericht als Ausgangspunkt für die Erstellung eines neuen Aktionsplans

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat Ende Juli 2020 seinen ersten „Bericht zur Lebenssituation von Menschen mit Beeinträchtigungen und zum Stand der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (Teilhabebericht Nordrhein-Westfalen)“ veröffentlicht.

Zur Meldung vom 27. August 2020

Pressemitteilung (29.01.2019): 10 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention – NRW bleibt in der Pflicht

Nordrhein-Westfalen hat zwar wichtige Impulse gut aufgegriffen, aber noch eine beträchtliche Strecke auf dem Weg in eine inklusive Gesellschaft vor sich

Zur Pressemitteilung vom 29. Januar 2019

Meldung (05.09.2018): Monitoring-Stelle UN-BRK wirbt für Versachlichung der Debatte um inklusive Bildung in NRW

Am 5. September 2018 findet im Ausschuss für Schule und Bildung des Landtags Nordrhein-Westfalen eine öffentliche Anhörung zum Antrag „Konsultation der Monitoring-Selle UN-BRK in NRW zur Weiterentwicklung der Inklusion unmittelbar in der parlamentarischen Arbeit nutzen“ statt.

Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention hat vorab eine Stellungnahme eingereicht. In ihrer Stellungnahme würdigt sie die Grundausrichtung der Bildungspolitik und die Fortschritte in der schulischen Inklusion in NRW in den letzten Jahren. Dazu gehört insbesondere das 9. Schulrechtsänderungsgesetz, mit dem Nordrhein-Westfalen die Weichen für ein inklusives Schulsystem gestellt und zielführende Neuerungen erreicht hat. Doch bei der Umsetzung des Gesetzes sieht die Monitoring-Stelle Probleme, die angegangen werden müssen.

Die Monitoring-Stelle beobachtet mit Sorge, dass das Recht auf Bildung in NRW zwischen die politischen Fronten gerät. Über den Weg zur Inklusion kann und muss politisch gerungen werden, aber das grundsätzliche Ziel darf nicht in Frage gestellt werden. Deshalb ermuntert die Monitoring-Stelle alle Beteiligten, die Diskussion um die im Juli 2018 von der Landesregierung NRW veröffentlichten „Eckpunkte zur Neuausrichtung der schulischen Inklusion“ für die notwendige Klärung offener Fragen und für die Versachlichung der Debatte zu nutzen.

Wie vereinzelt andere Bundesländer auch, hat die derzeitige Bildungspolitik in NRW die menschenrechtliche Perspektive auf Inklusion noch nicht akzeptiert, denn diese verlange ein inklusives Bildungssystem und damit das schrittweise Auslaufen der Sonderstrukturen. Die Monitoring-Stelle wirbt deshalb dafür, das menschenrechtliche Verständnis von Inklusion auf der Basis der UN-Behindertenrechtskonvention zu akzeptieren und als politische Vorgabe unmissverständlich zu formulieren. Demnach muss der Aufbau eines inklusiven Systems, das keine Sonderstrukturen wie Sonder- und Förderschulen kennt, verbindliches Ziel und mit entsprechenden Maßnahmen unterlegt sein. Die Eckpunkte, die die Qualität von inklusiver Beschulung deutlich verbessern wollen, greifen in diesem Punkt zu kurz, da sie weiter an der Aufrechterhaltung von Sonder- und Förderschulen festhalten und sie sogar stärken.

Pressemitteilung (10.07.2018): Barrierefreie Wohnungen bauen – Wohnungsmarkt für alle zukunftssicher gestalten

Abstimmung im Landtag NRW am 12. Juli

Berlin. Jeder Mensch möchte selbst entscheiden, wo und mit wem er zusammenlebt. Doch Menschen mit Behinderungen können sich das häufig nicht aussuchen. Überall in Nordrhein-Westfalen fehlt es an behindertengerechtem Wohnraum – in den Städten und auf dem Land. Das führt dazu, dass Menschen ihre vertraute Umgebung verlassen müssen, wenn sie im Laufe ihres Lebens beeinträchtigt werden.

Am Donnerstag (12. Juli) stimmen die Abgeordneten des Landtags NRW über das so genannte Baurechtsmodernisierungsgesetz ab. Anders als in der Landesbauordnung, die ursprünglich zum 28. Dezember 2018 in Kraft treten sollte, wird darin auf jede Vorgabe zur Schaffung rollstuhlgerechter Wohnungen für die Bauwirtschaft verzichtet. Dies wird dazu führen, dass auch zukünftig nicht ausreichend barrierefreier Wohnraum zur Verfügung stehen wird.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte wirbt deshalb bei den Landtagsabgeordneten dafür, dem Gesetz in der jetzigen Fassung nicht zuzustimmen. „Mit den Wohnungen, die wir heute bauen, bestimmen wir, wie und wo wir in Zukunft leben werden. Gerade in einer alternden Gesellschaft ist die Barrierefreiheit unverzichtbar“, erklärt Susann Kroworsch, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Sie begleitet die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Nordrhein-Westfalen.

„Die Landtagsabgeordneten sollten jetzt die Chance ergreifen, den Wohnungsmarkt für alle zukunftssicher zu gestalten“, so Kroworsch weiter. Dazu gehöre auch die Verankerung der vieldiskutierten Quote für rollstuhlgerechte Wohnungen. Nur so könne sichergestellt werden, dass es barrierefreie Wohnungen in ausreichender Zahl gebe. „Eine moderne Bauordnung sollte sich am Leitgedanken des universellen Designs ausrichten, das die Nutzbarkeit für alle Menschen von vornherein mit in den Blick nimmt“, so Kroworsch. „Barrierefreiheit kommt letztendlich allen zugute – Menschen mit Behinderungen, aber auch älteren Menschen oder Eltern mit Kleinkindern. Und Barrierefreiheit von Anfang an mitzudenken ist im Endeffekt günstiger, als Häuser und Wohnungen im Nachhinein umzubauen."

Auch wenn sich abzeichnet, dass der Landtag durch Änderungsanträge den Gesetzentwurf im Bereich der Zugänglichkeit entschärfen und vorschreiben wird, dass Aufzüge von allen Wohnungen und öffentlichen Verkehrsflächen barrierefrei erreichbar sein müssen, sieht das Institut den Gesetzentwurf als Rückschritt bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention an. Die UN-Konvention schreibt verbindlich vor, dass Menschen mit Behinderungen selbst entscheiden können, wo sie leben wollen. Wenn barrierefreie Wohnungen fehlen, gibt es faktisch keine Wahlmöglichkeit.

Im April 2018 konsultierte das Institut in Duisburg behindertenpolitische Verbände aus NRW. Sie schilderten einhellig die schwierige Situation für Menschen mit Behinderungen auf dem Wohnungsmarkt.

Das Institut ist mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention betraut worden und hat hierfür die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet. Es hat gemäß der UN-Konvention (Artikel 33 Absatz 2 UN-BRK) den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen. 2017 wurde es von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen damit beauftragt, die Begleitung und Überwachung der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Nordrhein-Westfalen zu intensivieren.

Meldung (27.04.2018): Behindertenpolitische Verbände aus NRW fordern mehr Einsatz der Politik bei der Umsetzung der UN-BRK

Rechte von Menschen mit Behinderungen in NRW: Monitoring-Stelle hört Zivilgesellschaft an

Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention führte am 25. April 2018 eine Verbändekonsultation in Nordrhein-Westfalen durch. Ziel der Veranstaltung in Duisburg war es, Erkenntnisse über die praktische Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in NRW zu gewinnen. Insgesamt nahmen an der Veranstaltung circa 40 Interessierte teil. Die 17 mündlichen und weiteren, zuvor schriftlich eingereichten Stellungnahmen durch die verschiedenen Interessengruppen thematisierten ein breites Spektrum, darunter die Bereiche Wohnen, Mobilität, Gewalt gegen Frauen und Mädchen mit Behinderungen sowie Bildung.

Die Mitarbeitenden der Monitoring-Stelle waren beeindruckt von den facettenreichen und fundierten Darstellungen. Die Berichte der Zivilgesellschaft haben in vielen Lebensbereichen weitere Handlungsbedarfe bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Nordrhein-Westfalen, aber auch Beispiele guter Entwicklungen aufgezeigt. Die Zivilgesellschaft machte deutlich, dass sie von der Politik in Nordrhein-Westfalen erwarte, die zivilgesellschaftlichen Beiträge zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention nicht ins Leere laufen zu lassen. In der Aussprache ging es auch darum, wie es gelingen kann, positive Entwicklungen zu stabilisieren, zu unterstützen und bekannt zu machen.

Die Monitoring-Stelle wird die Erkenntnisse aus der Verbändekonsultation weiter bearbeiten und daraus konkrete Empfehlungen an staatliche Stellen in Nordrhein-Westfalen veröffentlichen.

Pressemitteilung (25.04.2018): Großer Handlungsbedarf bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in NRW

Duisburg. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat heute rund 20 behindertenpolitische Verbände aus Nordrhein-Westfalen, insbesondere Selbsthilfeorganisationen, konsultiert. Ziel der Anhörung in Duisburg war es, Erkenntnisse über die praktische Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Nordrhein-Westfalen zu gewinnen. Im Mittelpunkt der Anhörung standen die Bereiche Familie, Schule, Erwerbstätigkeit, Wohnen, Gesundheit, Mobilität, Gewalt gegen Frauen und Mädchen mit Behinderungen sowie Kultur, Sport und Freizeit, es wurden aber auch andere Themen angesprochen.

„Die umfangreichen Berichte der Zivilgesellschaft haben aufgezeigt, dass es in vielen Lebensbereichen Handlungsbedarf bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Nordrhein-Westfalen gibt. Diesen Hinweisen gehen wir weiter nach und werden daraus konkrete Empfehlungen an staatliche Stellen in NRW ableiten“, erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte im Anschluss an die Konsultation.

„Besonders im Schulbereich wurde großer Handlungsbedarf angezeigt. Über die Stellungnahmen der Verbände, darunter auch die Blinden- und Gehörlosenverbände sowie die der Menschen mit anderen Lernmöglichkeiten, wurde deutlich, dass noch viele politische Maßnahmen und Rahmenbedingungen nötig sind, um Inklusion im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention erfolgreich zu machen. Die UN-Konvention gibt klar den Auf- und Ausbau der inklusiven Schule vor und spricht sich gegen Segregation aus. An diese internationalen Vorgaben ist die neue Landesregierung gebunden. Deshalb wäre es nicht verantwortbar, sich auf dem Inklusions-Moratorium auszuruhen. Inklusion ist eine verbindliche politische Aufgabe, die Tat- und Gestaltungskraft braucht“, führte Susann Kroworsch, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention aus.

Das Institut wird die Erkenntnisse aus der Verbändekonsultation weiter bearbeiten, die Ergebnisse werden nach der Sommerpause veröffentlicht.

Das Institut ist die Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands nach den Vorgaben der Vereinten Nationen. Es ist mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention betraut worden und hat hierfür die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet. Es hat gemäß der UN-Konvention (Artikel 33 Absatz 2 UN-BRK) den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen. 2017 wurde es auf gesetzlicher Grundlage von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen damit beauftragt, die Begleitung und Überwachung der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Nordrhein-Westfalen zu intensivieren.

Pressemitteilung (06.09.2017): Nordrhein-Westfalen - Inklusive Bildung ist ein Menschenrecht und muss umgesetzt werden

Deutsches Institut für Menschenrechte fordert zum Aufbau eines inklusiven Schulsystems auf/Bundesweiter Kongress „Eine Schule für Alle“ vom 8. bis 10. September in Köln

Berlin. Anlässlich des bundesweiten Kongresses „Eine Schule für Alle“ (8. bis 10. September in Köln) appelliert das Deutsche Institut für Menschenrechte an die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, inklusive Bildung nach den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. „Wir ermuntern alle Beteiligten, aus den bisherigen Fehlern und Herausforderungen bei der Umsetzung inklusiver Bildung in Nordrhein-Westfalen zu lernen und den Aufbau eines inklusiven Schulsystems zielgerichtet anzugehen“, sagt Susann Kroworsch, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Sie begleitet die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Nordrhein-Westfalen.

Die praktischen Schwierigkeiten bei der Etablierung inklusiver Schulen dürften nicht dazu führen, dass Fortschritte nicht gesehen würden oder Inklusion gar als gescheitert betrachtet werde. „Inklusive Bildung ist ein Menschenrecht, demgemäß alle Menschen mit und ohne Behinderungen optimal gefördert werden sollen. In einem gut gemachten inklusiven Schulsystem erzielen alle Kinder bessere Lernergebnisse, Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf wie auch Hochbegabte. Gleichzeitig wird niemand ausgegrenzt. Dass Vielfalt allen Lernenden zugutekommt, ist seit Langem wissenschaftlich belegt“, betont Kroworsch.

Die Forderung des Deutschen Instituts für Menschenrechte: Die neue Landesregierung muss ein Gesamtkonzept zum Aufbau eines inklusiven Schulsystems ausarbeiten, das konkrete Maßnahmen und zeitliche Vorgaben enthält. Sie soll personelle und finanzielle Ressourcen zum Aufbau der inklusiven Bildung umschichten sowie schrittweise und auf absehbare Zeit alle Förderschulen schließen. Die Aufrechterhaltung eines Förderschulsystems neben der allgemeinen Schule ist nicht konform mit der UN-Behindertenrechtskonvention. Das hat auch der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2016 in seiner „Allgemeinen Bemerkung Nr. 4“ klar gestellt. Kroworsch: „Das von der Landesregierung verhängte Moratorium der Förderschulschließung darf deshalb nicht von Dauer sein. Die Politik muss zudem Schüler*innen, Eltern, Lehrkräfte sowie andere Berufsgruppen in den Veränderungsprozess stärker einbeziehen und ihr Vertrauen zurückgewinnen.“

Das Institut ist mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention betraut worden und hat hierfür die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet. Es hat gemäß der UN-Konvention (Artikel 33 Absatz 2 UN-BRK) den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen. 2017 wurde es von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen damit beauftragt, die Begleitung und Überwachung der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Nordrhein-Westfalen zu intensivieren.

Beim Kongress „Eine Schule für Alle. Inklusion schaffen wir!“ (8. bis 10. September in Köln) werden rund 70 Referent*innen aus Schulen, aus der Lehrerbildung, Jugendarbeit, aus Unternehmen und der Wissenschaft vorstellen, wie Inklusion in Schule, Freizeit und Arbeitswelt gelingt.

Susann Kroworsch steht vor Ort für Interviews zur Verfügung. Sie spricht am Samstag über die Allgemeine Bemerkung Nr. 4 zum Recht auf inklusive Bildung und ihre Anforderungen an die Schulpolitik in NRW (9.  September, 19:00 Uhr).

Pressemitteilung (03.03.2017): Institut begleitet Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in NRW

Berlin. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat Anfang März die Begleitung und Überwachung der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Nordrhein-Westfalen intensiviert.

„Wir begrüßen es sehr, dass die Landesregierung NRW die Verwirklichung der Rechte von Menschen mit Behinderungen von einer unabhängigen Institution dauerhaft begleiten lässt und damit das Deutsche Institut für Menschenrechte betraut hat“, erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts. „Damit unterstreicht die Landesregierung, dass sie die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention ernst nimmt.“

Der Landtag NRW hat 2016 als erstes Bundesland mit dem Inklusionsstärkungsgesetz Nordrhein-Westfalen (ISG NRW) einen übergreifenden rechtlichen Rahmen für die Umsetzung der UN-Konvention in Landesrecht geschaffen. „Das Gesetz ist natürlich kein Selbstläufer. Jetzt kommt es auf die Umsetzung in der Praxis der staatlichen Stellen an, ob durch das Gesetz die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention besser erreicht werden“, so Aichele weiter.

Aufgabe der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention ist beispielsweise die Beratung der Landesregierung bei Gesetzgebungsverfahren, die Auswirkungen auf Menschen mit Behinderungen haben. Die Stelle berät auch Behörden und Gremien, die auf unterschiedlichen Ebenen die Inklusion von Menschen mit Behinderungen organisieren, unter anderem die Kommunalen Spitzenverbände und die Landschaftsverbände, die Landesbehindertenbeauftragte und den Inklusionsbeirat.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands. Für das Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hat es 2009 die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet. Zur Begleitung der Umsetzung in NRW haben das Land und das Deutsche Institut für Menschenrechte nach § 11 des Inklusionsgrundsätzegesetzes (IGG) einen Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Pressemitteilung (17.11.2015): Inklusionsstärkungsgesetz in NRW hat Vorbildcharakter für andere Bundesländer

Berlin. Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt die aktuelle Gesetzesinitiative Nordrhein-Westfalens, das mit dem „Gesetz zur Stärkung der Sozialen Inklusion in Nordrhein-Westfalen“ die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf Landes- und kommunaler Ebene voranbringen will. Anlässlich der morgigen öffentlichen Anhörung zum Gesetzesentwurf im Landtag Nordrhein-Westfalen erklärt Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte: „Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens hat mit der Gesetzesinitiative ein Schlüsselprojekt für die bessere Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf den Weg gebracht. Das Gesetz hat Vorbildcharakter für andere Bundesländer.“

Terminhinweis: Öffentliche Anhörung im Düsseldorfer Landtag

Am 18. November 2015 findet ab 10:00 Uhr eine öffentliche Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales im Düsseldorfer Landtag statt. Dr. Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, ist als Sachverständiger vor Ort und steht Ihnen für Interviews zur Verfügung.

Das Institut ist mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention betraut worden und hat hierfür die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet. Es hat gemäß der UN-Konvention (Artikel 33 Absatz 2 UN-BRK) den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.

Ansprechparter*in

© DIMR/B. Dietl

Dr. Susann Kroworsch

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Telefon: 030 259 359 - 444

E-Mail: kroworsch(at)institut-fuer-menschenrechte.de

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