Kinderrechte

Kindgerechte Justiz

Worum geht es?

© DIMR/Dóra Ferenczy

Kinder und Jugendliche können in unterschiedlichen Kontexten mit der Justiz in Berührung kommen: z.B. als Zeug*innen, als Betroffene oder als Beschuldigte im Jugendstrafverfahren. Wie für Erwachsene gilt auch für sie der „Zugang zum Recht“ als Menschenrecht. Die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) nimmt ihre besonderen Bedarfe in den Blick und regelt in Artikel 12 Absatz 2, dass jedes Kind das Recht hat, in allen das Kind berührenden Gerichts- oder Verwaltungsverfahren gehört zu werden. Dieses Recht muss im Zusammenspiel mit dem Recht auf die vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls (best interests of the child) aus Artikel 3 Absatz 1 UN-KRK angewandt werden.

In den Allgemeinen Bemerkungen Nr. 12 „Das Recht des Kindes auf Gehör“ macht der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes konkrete Vorgaben für die kindgerechte Anhörung eines Kindes. Zu berücksichtigen sind darüber hinaus die Leitlinien des Europarates für eine kindgerechte Justiz, die festhalten, dass das Kind vor, während und nach der Anhörung – die in einer kindgerechten Sprache und einer kindgerechten Umgebung zu erfolgen hat – alters- und entwicklungsgerecht über das Verfahren, die ihm zustehenden Rechte und die Relevanz seiner Aussage informiert werden muss; hierzu gehört auch eine Rückmeldung nach Verfahrensende.  Schließlich hat das Kind ein Recht auf Begleitung und Unterstützung durch qualifizierte Fachpersonen.

Eine kindgerechte Justiz erfordert von den verantwortlichen Berufsgruppen besondere Kenntnisse; leider sind die Grundsätze der UN-KRK in der Praxis noch zu oft nicht hinreichend bekannt. Aus diesem Grund sind Fortbildungsverpflichtungen notwendig, um eine kindgerechte Justiz zu gewährleisten. Kinderrechtsbasierte Kriterien für Gerichtsverfahren können dazu beitragen, für eine kindgerechte Justiz im Praxis-Alltag zu sensibilisieren.

Kinderrechtsbasierte Kriterien für das familiengerichtliche Verfahren

Die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte und die Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes nahmen die Leitlinien des Europarates für eine kindgerechte Justiz und die entsprechenden Ausarbeitungen der EU-Grundrechteagentur als Grundlage, um Kriterien für das familiengerichtliche Verfahren in Deutschland gemeinsam mit Richter*innen, Verfahrensbeistandschaft, Anwaltschaft, Wissenschaftler*innen und anderen Expert*innen zu erarbeiten und diese in einer sechsmonatigen Pilotphase (März – August 2021) an drei Amtsgerichten (Lübeck, Münster und Dortmund) unter wissenschaftlicher Begleitung durch die Katholische Hochschule NRW, Abteilung Münster, zu erproben. Die Kriterien sind dabei als unverbindliche Handlungsempfehlungen zu verstehen, die die Richter*innen bei der Umsetzung der Kinderrechte unterstützen sollen. Die Ergebnisse aus dem Projekt sind in die Arbeit des Nationalesn Rates gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen eingeflossen. Die Kooperationspartner*innen möchten die Ergebnisse aus dem Pilotprojekt nutzen, um die Erkenntnisse auf andere Gerichtsverfahren zu übertragen.

Publikationen zu diesem Thema

Ansprechpartner*innen

© DIMR/B. Dietl

Claudia Kittel

Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention

Telefon: 030 259 359 - 414

E-Mail: apitz(at)institut-fuer-menschenrechte.de

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Sophie Funke

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Telefon: 030 259 359 - 475

E-Mail: funke(at)institut-fuer-menschenrechte.de

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