Rechte von Menschen mit Behinderungen

Partizipation

Die aktive und informierte Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an allen sie betreffenden Entscheidungen ist eine grundsätzliche Voraussetzung für ihre gleichberechtigte Teilhabe. Menschen mit Behinderungen haben das Recht, an gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen mitzuwirken. Welche Themen und Bereiche sie betreffen sollte dabei weit ausgelegt werden. Das heißt, dass Menschen mit Behinderungen auch an Entscheidungsprozessen beteiligt werden sollen, die ihre spezifischen Rechte nur indirekt betreffen.  Das heißt, dass Menschen mit Behinderungen auch an Entscheidungsprozessen beteiligt werden sollen, die allgemeine Dinge wie etwa Infrastrukturplanungen, gesundheitspolitische Maßnahmen oder Haushaltsfragen betreffen, bei denen es zwar nicht direkt um Menschen mit Behinderungen geht, im Ergebnis aber deren spezifischen Rechte sehr wohl indirekt berührt sind. Oft kann das erst nach einer Konsultation von Menschen mit Behinderungen sachgerecht beurteilt werden. Unabhängig davon sollten Konsultationsverfahren auch in nicht behinderungsspezifischen Bereichen inklusiv und zugänglich gestaltet werden. Eine an den Menschenrechten ausgerichtete Politik erfordert die enge Konsultation mit und aktive Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in grundsätzlich allen Lebensbereichen.

Die wirksame Beteiligung von Menschen mit Behinderungen sollte bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie sollte beispielsweise rechtzeitig, systematisch und offen erfolgen. Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass das gesamte Spektrum von Menchen mit Behinderungen konsultiert wird. Dafür ist eine behinderungs- oder altersgerechte Assistenz oder anderweitige Unterstützung bereitzustellen und zu finanzieren. So können sich Kinder, Jugendlichen und Erwachsene mit Behinderungen grundsätzlich, ungeachtet der Art ihrer Beeinträchtigung, an Entscheidungsprozessen beteiligen. Diese Konsultation kann über die Organisationen erfolgen, die Menschen mit Behinderungen repräsentieren.

Die Praxis wird diesem Anspruch nicht immer gerecht. Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention ist der Überzeugung, dass Strategien und Strukturen für die Partizipation noch weiter zu entwickeln sind, um eine transparente, inklusive und wirksame Beteiligung aller Gruppen von Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen. Nur wenn die Partizipation von Menschen mit Behinderungen ernst genommen wird und ihr gebührendes Gewicht verliehen wird, ist sichergestellt, dass staatliches Handeln transparenter und verantwortlicher wird.

Zentrale Anliegen

  • Zugängliche Beteiligungsverfahren: Alle Beteiligungsverfahren sollten transparent und zugänglich gestaltet werden. Es ist wichtig, dass Menschen unterschiedlichster Behinderungen, einschließlich Kinder mit Behinderungen, bereits zu einem frühen Zeitpunkt konsultiert werden. Hierzu zählt auch, dass Materialien in zugänglichen Formaten zur Verfügung gestellt, geeignete Fristen gesetzt und Verfahrensregeln gemeinsam mit den Organisationen von Menschen mit Behinderungen festgelegt werden.
  • Breite thematische Einbeziehung: Menschen mit Behinderungen und die sie vertretenden Organisationen sind in die ganze Bandbreite an Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und andere Maßnahmen einzubeziehen, die Rechte von allen Menschen direkt oder indirekt beeinflussen. Konsultationsverfahren in nicht behinderungsspezifischen Bereichen sollten ebenfalls inklusiv und zugänglich gestaltet werden.
  • Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen: Organisationen von Menschen mit Behinderungen müssen in ihren Kapazitäten und Finanzen so ausgestattet werden, dass sie die effektive Beteiligung von Menschen mit Behinderungen in den Entscheidungsprozessen gewährleisten können. Zu diesem Empowerment gehört es unter anderem, finanzielle Unterstützung bereitzustellen, Kapazitäten und Fähigkeiten aufzubauen und zu stärken, sowie Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Organisationen von Menschen mit Behinderungen anerkannt werden können, unabhängig davon wie sie formalrechtlich organisiert sind.

UN-Behindertenrechtskonvention

Artikel 4 Absatz 3 UN-BRK

„Bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Rechtsvorschriften und politischen Konzepten zur Durchführung dieses Übereinkommens und bei anderen Entscheidungsprozessen in Fragen, die Menschen mit Behinderungen betreffen, führen die Vertragsstaaten mit den Menschen mit Behinderungen, einschließlich Kindern mit Behinderungen, über die sie repräsentierenden Organisationen enge Konsultationen und beziehen sie aktiv ein.“

Artikel 33 Absatz 3 UN-BRK

„Die Zivilgesellschaft, insbesondere Menschen mit Behinderungen und die sie repräsentierenden Organisationen, wird in den Überwachungsprozess einbezogen und nimmt in vollem Umfang daran teil.“

UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderung

Empfehlungen

Der Ausschuss empfiehlt dem Vertragsstaat die Entwicklung von Rahmen für die inklusive, umfassende und transparente Partizipation von Organisationen, die Menschen mit Behinderungen vertreten (Selbstvertretungsorganisationen), einschließlich derjenigen, die intersektioneller Diskriminierung ausgesetzt sind, bei der Verabschiedung von Rechtsvorschriften, Konzepten und Programmen zur Umsetzung und Überwachung des Übereinkommens. Außerdem empfiehlt er dem Vertragsstaat, Mittel bereitzustellen, um die Beteiligung der Organisationen, die Menschen mit Behinderungen vertreten, insbesondere von kleineren Selbstvertretungsorganisationen, zu erleichtern.

Erläuterungen zum Thema Partizipation (Allgemeine Bemerkung Nr. 7)

In seiner Allgemeinen Bemerkung Nr. 7 vom September 2018 beschreibt der UN-Fachausschuss detailliert, was und wen Partizipation umfasst, wie sie ausgestaltet werden soll und welche Querbezüge zu den übrigen Artikeln der UN-BRK bestehen. Das Dokument bietet den deutschen Behörden und Gerichten eine praktische Orientierungshilfe und konkrete Handlungsempfehlungen für die Erfüllung ihrer Aufgaben. Auch Menschen mit Behinderungen und ihre Organisationen finden in dieser Allgemeine Bemerkung wertvolle Hinweise und Unterstützung für ihre Arbeit.

Staatliche Koordinierungsstelle

Die Staatliche Koordinierungsstelle ist bei der*dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen angesiedelt. Sie dient als eine Schnittstelle zwischen der Zivilgesellschaft und der staatlichen Ebene. Sie soll die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erleichtern und Menschen mit Behinderung sowie die breite Zivilgesellschaft aktiv in den Umsetzungsprozess einbinden.

Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen: Die staatliche Koordinierungsstelle

Deutscher Behindertenrat

Im Deutschen Behindertenrat (DBR) haben sich wichtige Organisationen behinderter und chronisch kranker Menschen zu einem Aktionsbündnis zusammengeschlossen.

Deutscher Behindertenrat

„Nichts über uns ohne uns“

Leitspruch der Behindertenbewegung 

Publikationen zu diesem Thema

Meldung vom 27.04.2018

Behindertenpolitische Verbände aus NRW fordern mehr Einsatz der Politik bei der Umsetzung der UN-BRK

Rechte von Menschen mit Behinderungen in NRW: Monitoring-Stelle hört Zivilgesellschaft an

Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention führte am 25. April 2018 eine Verbändekonsultation in Nordrhein-Westfalen durch. Ziel der Veranstaltung in Duisburg war es, Erkenntnisse über die praktische Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in NRW zu gewinnen. Insgesamt nahmen an der Veranstaltung circa 40 Interessierte teil. Die 17 mündlichen und weiteren, zuvor schriftlich eingereichten Stellungnahmen durch die verschiedenen Interessengruppen thematisierten ein breites Spektrum, darunter die Bereiche Wohnen, Mobilität, Gewalt gegen Frauen und Mädchen mit Behinderungen sowie Bildung.

Die Mitarbeitenden der Monitoring-Stelle waren beeindruckt von den facettenreichen und fundierten Darstellungen. Die Berichte der Zivilgesellschaft haben in vielen Lebensbereichen weitere Handlungsbedarfe bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Nordrhein-Westfalen, aber auch Beispiele guter Entwicklungen aufgezeigt. Die Zivilgesellschaft machte deutlich, dass sie von der Politik in Nordrhein-Westfalen erwarte, die zivilgesellschaftlichen Beiträge zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention nicht ins Leere laufen zu lassen. In der Aussprache ging es auch darum, wie es gelingen kann, positive Entwicklungen zu stabilisieren, zu unterstützen und bekannt zu machen.

Die Monitoring-Stelle wird die Erkenntnisse aus der Verbändekonsultation weiter bearbeiten und daraus konkrete Empfehlungen an staatliche Stellen in Nordrhein-Westfalen veröffentlichen.

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Themenseite „Zugänglichkeit“

Ansprechpartner*in

© DIMR/B. Dietl

Dr. Leander Palleit

Leitung der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention

Telefon: 030 259 359 - 450

E-Mail: palleit(at)institut-fuer-menschenrechte.de

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