Das Institut

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands. Es setzt sich dafür ein, dass Deutschland die Menschenrechte im In- und Ausland einhält und fördert. Das Institut begleitet und überwacht zudem die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention und hat hierfür entsprechende Monitoring-Stellen eingerichtet.

Das Institut ist nur den Menschenrechten verpflichtet und politisch unabhängig. Seit 2015 regelt das „Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte“ die Rechtsstellung, die Aufgaben und die Finanzierung des Instituts. Es ist als gemeinnütziger Verein organisiert und wird vom Deutschen Bundestag sowie – für einzelne Projekte – aus Drittmitteln finanziert.

Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMRG)

Seit 2015 regelt das „Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte“ die Rechtsstellung, die Aufgaben und die Finanzierung des Instituts. Es ist als gemeinnütziger Verein organisiert und wird vom Deutschen Bundestag sowie – für einzelne Projekte – aus Drittmitteln finanziert.

Historie

Das Deutsche Institut für Menschenrechte wurde am 8. März 2001 auf Empfehlung des Deutschen Bundestages (einstimmiger Beschluss am 7. Dezember 2000) gegründet. Als Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands soll es zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte in und durch Deutschland beitragen.

Am 10. Juli 2015 beschloss der Bundesrat das „Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMRG)“. Der Deutsche Bundestag hatte bereits am 18. Juni mit den Stimmen aller Fraktionen die gesetzliche Grundlage für das Deutsche Institut für Menschenrechte verabschiedet.

Deutscher Bundestag Antrag: Einrichtung eines Deutschen Instituts für Menschenrechte (PDF, 44 KB, nicht barrierefrei)

Deutscher Bundestag Plenarprotokoll: Stenographischer Bericht 140. Sitzung (PDF, 205 KB, nicht barrierefrei)

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren“

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UN-Generalversammlung, 
Artikel 1 (10.12.1948)

Publikationen

Zum Seitenanfang springen