Der UN Ausschuss gegen das Verschwindenlassen ist einer von zehn sogenannten Vertragsausschüssen, die die Umsetzung der jeweiligen Menschenrechtsabkommen überprüfen − in diesem Fall die Internationale Konvention zum Schutz aller Personen vor dem gewaltsamen Verschwindenlassen, die am 23. Dezember 2010 in Kraft getreten ist. Alle Mitglieder der Vertragsausschüsse arbeiten ehrenamtlich und ohne personelle Unterstützung durch das Genfer Sekretariat der Hochkommissarin für Menschenrechte.
Ziel
Das Projekt dient dazu, das deutsche Mitglied im Ausschuss gegen das Verschwindenlassen, Barbara Lochbihler, in ihrer Arbeit mit fachlicher Expertise zu unterstützen und in politisch-strategischen Fragen fundiert zu beraten. Dazu gehören beispielsweise Hintergrundrecherchen zu Ländersituationen oder rechtlichen Fragestellungen, die konzeptionelle Entwicklung von Maßnahmen für weitere Ratifikationen der Konvention gegen das Verschwindenlassen und die öffentlichkeitswirksame Aufarbeitung der Ausschussarbeit. Diese fachliche Unterstützung trägt dazu bei, dass der UN-Ausschuss die Umsetzung der Konvention in den Mitgliedsstaaten wirkungsvoll fördern und mehr Staaten dazu motivieren kann, der Konvention beizutreten.
Kurzbeschreibung des Projekts
Nur 62 Staaten weltweit haben sich zur Umsetzung der UN-Konvention gegen das Gewaltsame Verschwindenlassen verpflichtet (Stand Mai 2020). Defizite bei der Umsetzung der Konvention gehen die Staaten im Dialog mit dem entsprechenden UN-Ausschuss an. Damit dieser Dialog funktioniert, müssen die Expert*innen des UN-Ausschusses über ausreichende, belastbare und unabhängige Informationen über die jeweilige Ländersituation verfügen. Gleichzeitig zielt der UN-Ausschuss darauf ab, die Anzahl der Vertragsstaaten zu erhöhen und ihnen Orientierung für die Umsetzung der Konvention zu geben, wie zum Beispiel in seinen Leitlinien zur Suche nach Verschwundenen 2019.
Um das deutsche Ausschussmitglied zu unterstützen, stellen die Projektmitarbeiter*innen Informationen zu Ländersituationen zusammen, untersuchen, was Staaten zu einem Beitritt motivieren könnte und was erforderlich ist, um gewaltsames Verschwindenlassen im Kontext transnationaler Migration zu vermeiden und aufzuklären. Daneben trägt das Projekt dazu bei, die Arbeit des UN-Ausschusses in Deutschland bekannter zu machen – durch Publikationen, Veranstaltungen und Vortragstätigkeit.
In einer Studie wird für den Ausschuss derzeit untersucht, welche möglichen Verpflichtungen sich aus der Konvention gegen das Verschwindenlassen im Kontext von Migration und Flucht ergeben, denn jedes Jahr verschwinden Tausende Migrant*innen und Flüchtende auf ihrem Weg. Auch wenn nicht alle von ihnen Opfer von gewaltsamem Verschwindenlassen sind, steigt das Risiko in dieser mit besonderer Verletzlichkeit verbundenen Situation. Die Angehörigen stoßen bei einer grenzüberschreitenden Suche auf erhebliche Schwierigkeiten.
Beteiligte Personen/Projektmitarbeiter*innen
Dr. Silke Voß-Kyeck, Dr. Grażyna Baranowska
Förderzeitraum
Die Projektlaufzeit ist gebunden an die gewählte Mitgliedschaft von Barbara Lochbihler im Ausschuss gegen das Verschwindenlassen von September 2019 bis Juni 2023.