Geförderte Projekte

Wissenschaftliche Unterstützung des deutschen Mitglieds im UN-Ausschuss gegen das gewaltsame Verschwindenlassen

Der UN-Ausschuss gegen das Verschwindenlassen ist einer von zehn sogenannten Vertragsausschüssen, die die Umsetzung der jeweiligen Menschenrechtsabkommen überprüfen − in diesem Fall die Internationale Konvention zum Schutz aller Personen vor dem gewaltsamen Verschwindenlassen. Alle Mitglieder der Vertragsausschüsse arbeiten ehrenamtlich und ohne personelle Unterstützung durch das Genfer Sekretariat der Hochkommissarin für Menschenrechte.

Ziel

Das Projekt dient dazu, das deutsche Mitglied im Ausschuss gegen das Verschwindenlassen, Barbara Lochbihler, in ihrer Arbeit mit fachlicher Expertise zu unterstützen und in politisch-strategischen Fragen fundiert zu beraten. Diese fachliche Unterstützung trägt dazu bei, dass der UN-Ausschuss die Umsetzung der Konvention in den Mitgliedsstaaten wirkungsvoll fördern und mehr Staaten dazu motivieren kann, der Konvention beizutreten.

Kurzbeschreibung des Projekts

Die Projektmitarbeiterin unterstützt das deutsche Ausschussmitglied mit Hintergrundrecherchen zu Ländersituationen oder rechtlichen Fragestellungen, die konzeptionelle Entwicklung von Maßnahmen für weitere Ratifikationen der Konvention gegen das Verschwindenlassen und die öffentlichkeitswirksame Aufarbeitung der Ausschussarbeit.

Zielgruppe

UN-Ausschuss gegen das Verschwindenlassen und Vertragsstaaten

Beteiligte Personen/Projektmitarbeiter*innen

Dr. Silke Voß-Kyeck

Förderzeitraum

August 2019 - 2023, Folgephase beantragt

Förderung

Publikationen zu diesem Thema

Ansprechpartner*in

© Photografic Berlin

Dr. Silke Voß-Kyeck

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Telefon: 030 259 359 - 465

E-Mail: voss-kyeck(at)institut-fuer-menschenrechte.de

Kurzbiografie Dr. Silke Voß-Kyeck

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