Menschenrechtsschutz

Berichterstattung

Eine wichtige Aufgabe Nationaler Menschenrechtsinstitutionen ist die Berichterstattung zur Menschenrechtslage im eigenen Land. Das Deutsche Institut für Menschenrechte berichtet regelmäßig an nationale wie internationale Gremien über die Menschenrechtssituation in Deutschland.

Bericht über die Entwicklung der Menschenrechtssituation an den Deutschen Bundestag

Das „Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte“ (DIMRG) sieht vor, dass das Institut dem Deutschen Bundestag jährlich einen Bericht zur Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland vorlegt.

Jahresbericht an den Deutschen Bundestag

Das „Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte“ (DIMRG) sieht vor, dass das Institut dem Deutschen Bundestag jährlich einen Tätigkeitsbericht zur Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland vorlegt.

Parallelberichte an internationale Menschenrechtsgremien

Nationale Menschenrechtsinstitutionen und zivilgesellschaftliche Organisationen haben das Recht, sognannte „Parallelberichte“ im Rahmen der Staatenprüfungsverfahren den UN-Fachausschüssen und im Rahmen des Periodischen Überprüfungsverfahrens (Universal Periodic Review, UPR) dem UN-Menschenrechtsrat vorzulegen. Als Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands beteiligt sich das Deutsche Institut für Menschenrechte regelmäßig mit eigenen Berichten zur Menschenrechtssituation in Deutschland an diesen Verfahren.

Monitoring-Berichte an die EU-Grundrechteagentur

Das Institut ist seit über zehn Jahren deutscher Forschungspartner der EU-Grundrechteagentur (European Union Agency for Fundamental Rights, FRA) und erstellt in deren Auftrag Berichte zur Menschenrechtslage in Deutschland.

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