Das Recht, Schutz vor Verfolgung zu erhalten und nicht in ein Land zurückkehren zu müssen, in dem Folter oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen, ist in Artikel 16a des deutschen Grundgesetzes, im EU-Recht, in der Europäischen Menschrechtskonvention und in zahlreichen weiteren menschenrechtlichen Verträgen verankert. Damit einhergehen das Recht auf Zugang zu einem fairen, rechtsstaatlichen Asylverfahren und der Anspruch auf effektiven Rechtsschutz. Der Umgang mit dem Thema Asyl und mit der Aufnahme von Schutzsuchenden ist immer auch ein Spiegel der aktuellen politischen Stimmung in einem Land. Unser Ziel ist es, sachlich und inhaltlich fundiert zu den Debatten beizutragen und die Rechte der Schutzsuchenden in den Mittelpunkt zu stellen.