Asyl und Migration

Asyl

Das Recht, Schutz vor Verfolgung zu erhalten und nicht in ein Land zurückkehren zu müssen, in dem Folter oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen, ist in Artikel 16a des deutschen Grundgesetzes, im EU-Recht, in der Europäischen Menschrechtskonvention und in zahlreichen weiteren menschenrechtlichen Verträgen verankert. Damit einhergehen das Recht auf Zugang zu einem fairen, rechtsstaatlichen Asylverfahren und der Anspruch auf effektiven Rechtsschutz. Der Umgang mit dem Thema Asyl und mit der Aufnahme von Schutzsuchenden ist immer auch ein Spiegel der aktuellen politischen Stimmung in einem Land. Unser Ziel ist es, sachlich und inhaltlich fundiert zu den Debatten beizutragen und die Rechte der Schutzsuchenden in den Mittelpunkt zu stellen.

Sichere Herkunftsländer

Nach deutschem Recht (Artikel 16 GG) und unter engeren Voraussetzungen nach dem maßgeblichen EU-Recht können Länder zu Sicheren Herkunftsländern erklärt werden. Dem liegt die Annahme zugrunde, dass in diesen Ländern grundsätzlich für niemanden eine Verfolgungsgefahr besteht oder schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Für die Betroffenen resultieren daraus umfassende, pauschale Einschränkungen mit Blick auf ihre Erfolgschancen und den Rechtsschutz im Asylverfahren wie auch hinsichtlich ihrer Rechte während ihres Aufenthaltes.

„Jeder Mensch hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.“

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, 
Artikel 14

Publikationen zu diesem Thema

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Anna Suerhoff

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E-Mail: suerhoff(at)institut-fuer-menschenrechte.de

© DIMR/A. Illing

Dr. Hendrik Cremer

Wissenschaftlicher Mitarbeiter

Telefon: 030 259 359 - 42

E-Mail: cremer(at)institut-fuer-menschenrechte.de

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