Was steht armen Menschen menschenrechtlich zu? Welche faktischen Hürden hindern sie daran, zu ihren Rechten auf soziale Sicherheit und Wohnen zu kommen? Was muss konkret geschehen, damit Menschen, die Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II („Hartz IV“) erhalten, gestärkt werden?
Mit diesen Fragen beschäftigt sich die Publikation „Wie kommen die Armen zu ihrem Recht? Zur Umsetzung sozialer Menschenrecht in der Grundsicherung“, die das Deutsche Institut für Menschenrechte, die Nationale Armutskonferenz, die Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg und die Diakonie Deutschland 2018 veröffentlicht haben. Sie richtet besonderes Augenmerk auf die Beratungssituation in den Jobcentern, die Angemessenheit der Regelsätze sowie die Wohnsituation der Betroffenen.