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Zwangsräumungen als Menschenrechtsverletzung. Vorgaben des Ausschusses zum UN-Sozialpakt und anderer Menschenrechtsgremien zu Räumungen

In einer Allgemeinen Bemerkung hat der UN-Ausschuss zum Sozialpakt 1997 erläutert, dass Räumungen nur als letztes Mittel und nur unter der Berücksichtigung strenger menschenrechtlicher Kriterien durchgeführt werden dürfen. Die vorliegende Information fasst die Vorgaben des Ausschusses und anderer internationaler Menschenrechtsgremien zusammen.

Eine Version in Leichter Sprache finden Sie hier.

Nicht gedruckt erhältlich

Autor*in: Peter Litschke, Lara Sumski
Themen: Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
Herausgeber*in: Deutsches Institut für Menschenrechte

Größe: (PDF, 332 KB)
ISSN: 2509-9493 (PDF)
URN: urn:nbn:de:0168-ssoar-85047-2
Seiten: 10
Erschienen: 01/2023

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