Menschenrechtsbildung

Frühkindliche Bildung

Menschenrechtsbildung ist ein lebenslanger Prozess, der alle Altersgruppen betrifft. Auch junge Kinder sollen beispielsweise in Kindertageseinrichtungen oder Grundschulen Kinder- und Menschenrechte erfahren, etwa wenn sie mit ihren unterschiedlichen Meinungen in Entscheidungsprozessen beteiligt oder sie in der gewaltfreien Lösung von Konflikten begleitet werden. Menschenrechtsbildung im frühkindlichen Bereich bedeutet, Rahmenbedingungen, Beziehungen, Interaktionen und Methoden sowie den Alltag an den Kinder- und Menschenrechten zu orientieren, damit Kinder ihre Rechte kennenlernen und sie erleben.

Alle Kinder sind Träger*innen von Kinder- und Menschenrechten. In der Verwirklichung ihrer Rechte sind sie jedoch oftmals auf Erwachsene angewiesen. Insbesondere in Bildungskontexten haben Erwachsene die Verpflichtung und den Auftrag, Kinder- und Menschenrechte nicht nur zu vermitteln, sondern im Alltag erfahrbar zu machen und Kinder darin zu unterstützen, sich eigenverantwortlich für ihre Rechte einzusetzen.

Für diese anspruchsvolle Aufgabe ist es notwendig, dass an bestehendes Wissen und Kompetenzen der pädagogischen Fachkräfte angeknüpft wird, entsprechende Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten zu Kinder- und Menschenrechten sowie Menschenrechtsbildung angeboten werden und die Umsetzung in die Praxis unterstützt wird.

Zentrale Anliegen

  • Der Zugang zu qualitativ hochwertiger frühkindlicher Bildung ist eine Voraussetzung, dass Kinder schon frühzeitig Erfahrungen mit Menschenrechtsbildung machen können. Frühkindliche Bildung muss deshalb für alle Kinder diskriminierungsfrei zugänglich sein.
  • Kinder- und Menschenrechtsbildung muss ausdrücklich und systematisch in die Aus- und Weiterbildung von pädagogischen Fachkräften aufgenommen werden.
  • Um die Qualität im frühkindlichen Bildungsbereich weiterzuentwickeln, sollen Kinder- und Menschenrechte als ein Qualitätskriterium anerkannt werden. Die Qualität von Bildungseinrichtungen ist auch danach zu bemessen, inwieweit sie Menschenrechte umsetzen.
  • Die Umsetzung von Menschenrechtsbildung im frühkindlichen Bereich soll wissenschaftlich begleitet werden. So gewonnene Forschungserkenntnisse sollen für die Praxis aufbereitet werden; dadurch, dass sie in Aus- und Fortbildung einfließen, können sie zur Weiterentwicklung des pädagogischen Alltags beitragen.

„Klare Kiste - Menschenrechte“

Cover des Begleitheftes Klare Kiste – Menschenrechte. Reflexionsfragen für Fachkräfte in der frühkindlichen Bildung.

„Klare Kiste – Menschenrechte“ besteht aus 72 Karten und einem Begleitheft und ist im Shop erhältlich (gegen Schutzgebühr und Porto). Hier finden Sie das Material zudem als barrierefreies PDF.

Auf der Themenseite Bildungsmaterialien stehen Ihnen die Karten von „Klare Kiste – Menschenrechte“ auch themenweise als barrierefreies PDF zur Verfügung. Außerdem finden Sie vertiefende Literatur- und Materialhinweise sowie Gedanken und Hinweise zur Arbeit mit dem Bildungsmaterial.

Ansprechpartner*in

© DIMR/B. Dietl

Jana Kind

Assistentin der Abteilungsleitung

Telefon: 030 259 359 - 484

E-Mail: kind(at)institut-fuer-menschenrechte.de

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