Das Institut

Oft gestellte Fragen

Was ist das Deutsche Institut für Menschenrechte?

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands. Es setzt sich dafür ein, dass Deutschland die Menschenrechte im In- und Ausland einhält und fördert. Das Institut ist zudem mit dem Monitoring der Umsetzung von UN-Behindertenrechtskonvention und UN-Kinderrechtskonvention sowie der Berichterstattung zu den Konventionen des Europarats zu Menschenhandel und zu Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt betraut worden. Hierfür hat es entsprechende Monitoring- und Berichterstattungsstellen eingerichtet.

Das Institut ist nur den Menschenrechten verpflichtet und politisch unabhängig. Seit 2015 regelt das „Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte“ die Rechtsstellung, die Aufgaben und die Finanzierung des Instituts. Es ist als gemeinnütziger Verein organisiert und wird vom Deutschen Bundestag sowie – für einzelne Projekte – aus Drittmitteln finanziert.

Nationale Menschenrechtsinstitutionen

Wann wurde das Institut gegründet?

Das Deutsche Institut für Menschenrechte wurde am 8. März 2001 gegründet auf einstimmigen Beschluss des Deutschen Bundestages vom 7. Dezember 2000.

Wer ist der Träger des Instituts?

Das Deutsche Institut für Menschenrechte e. V. ist als unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution eine Einrichtung der Zivilgesellschaft, allerdings weder eine Nichtregierungsorganisation (NGO) noch eine nachgeordnete Regierungsbehörde. Als gemeinnütziger Verein ist das Institut politisch unabhängig und handelt aus eigener Initiative.

Rechtliche Grundlagen

Wer finanziert das Institut?

Das Institut wird aus dem Haushalt des Deutschen Bundestages sowie – für einzelne Projekte – aus Drittmitteln finanziert.

Wer leitet das Institut?

Das Deutsche Institut für Menschenrechte wird von einem zweiköpfigen Vorstand geleitet, derzeit sind dies: Professorin Dr. Beate Rudolf, seit dem 1. Januar 2010 Direktorin des Instituts, und Michael Windfuhr, seit 2011 Stellvertretender Direktor.

Vorstand

Die Richtlinien für die inhaltliche Arbeit des Instituts werden von einem Kuratorium festgelegt, das aus Vertreter*innen aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Medien und Politik zusammengesetzt ist.

Mitglieder des Kuratoriums

Was sind die Aufgaben des Instituts?

Die Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte sind:

  • Menschenrechte fördern und schützen
  • Forschen und Beraten
  • Informieren und Dokumentieren

Auftrag

Was sind die thematischen Schwerpunkte des Instituts?

Zu welchen Ländern forscht das Institut?

Das Deutsche Institut für Menschenrechte arbeitet zu Fragen des Menschenrechtsschutzes in Deutschland und Europa. Es beschäftigt sich nicht mit der Menschenrechtspraxis anderer Staaten.

Wie fördert das Institut die Menschenrechtsbildung?

Eine zentrale Aufgabe des Deutschen Instituts für Menschenrechte ist die Menschenrechtsbildung im Inland. Das Institut setzt sich dafür ein, dass die Menschenrechte und menschenrechtliche Prinzipien wie Inklusion, Schutz vor Diskriminierung und Partizipation in allen Bildungskontexten gelehrt, weiterentwickelt und umgesetzt werden. Dies geschieht in verschiedenen Bereichen:

Politikberatung: Das Ziel ist, dass Menschenrechtsbildung stärker in Schulgesetzen, Bildungs- und Lehrplänen verankert wird. Dies gilt gleichermaßen für die Aus- und Fortbildung von menschenrechtsrelevanten Berufen. Dazu berät das Institut politische Akteur*innen und Institutionen.

Netzwerkarbeit: Das Institut bietet ein Forum für alle Interessierten, die sich über Menschenrechtsbildung austauschen möchten. Dafür arbeitet es eng mit der Zivilgesellschaft, mit Universitäten sowie weiteren nationalen und internationalen Akteur*innen zusammen und veranstaltet regelmäßig Netzwerktreffen.

Materialien, Information und Beratung: Zu ausgewählten Themen und Zielgruppen erstellt das Institut Bildungsmaterialien und schreibt Fachartikel, Stellungnahmen und Analysen. Soweit möglich, berät es Personen, die Menschenrechtsbildungsprojekte oder Veranstaltungen planen.

Seminare und Workshops: Zu ausgewählten Themen bietet das Institut Seminare und Workshops an sowie einmal im Jahr eine Menschenrechtsakademie.

Wie informiert das Institut zum Thema Menschenrechte?

Das Deutsche Institut für Menschenrechte berät die Politik in Bund und Ländern, die Justiz, Anwaltschaft, Wirtschaft sowie zivilgesellschaftliche Organisationen bei der Umsetzung der internationalen Menschenrechtsabkommen. Das Institut berichtet dem Deutschen Bundestag und verfasst Stellungnahmen für nationale wie internationale Gerichte sowie für internationale Menschenrechtsgremien.

Es unterstützt Bildungsakteur*innen bei der Verankerung von Menschenrechten in der Aus- und Fortbildung für menschenrechtssensible Berufe sowie bei der Ausgestaltung der schulischen und außerschulischen Menschenrechtsbildung. Das Institut versteht sich als Forum für den Austausch zwischen Staat und Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Praxis, nationalen und internationalen Organisationen und Institutionen.

Die öffentliche Präsenzbibliothek des Instituts bietet Bücher und Zeitschriften zur Menschenrechtssituation in Deutschland sowie zum europäischen und internationalen Menschenrechtsschutz. Besonders umfangreich sind die Bestände in den Bereichen Menschenrechtsbildung, UN-Behindertenrechtskonvention und UN-Kinderrechtskonvention.

Mit mehreren Websites sowie Social Media-Angeboten (Bluesky, Mastodon, LinkedIn, Youtube) informiert das Institut über Menschenrechtsthemen und dokumentiert die wichtigsten Menschenrechtsverträge und Berichte über deren Umsetzung in Deutschland. Das Institut organisiert Fachveranstaltungen, veröffentlicht Publikationen und betreibt Medien- und Öffentlichkeitsarbeit.

Welche Einflussmöglichkeiten hat das Institut auf die Menschenrechtspolitik der Bundesregierung?

Das Deutsche Institut für Menschenrechte richtet sich mit seiner Expertise vorrangig an Vertreter*innen der Parlamente und der Regierungen auf Bundes- und Landesebene. Es tritt unter anderem mit Stellungnahmen in Verbändeanhörungen der Ministerien und in Sachverständigenanhörungen der Parlamente auf.  Das Institut trägt so zur Meinungsbildung über Fragen des Menschenrechtsschutzes bei und fördert die Umsetzung von Menschenrechtsabkommen in Deutschland. Diese Verträge haben in Deutschland den Rang eines Bundesgesetzes und sind bei der Auslegung der Grundrechte zu berücksichtigen. Sie sind daher in Gesetzgebung und Rechtsprechung zu beachten.

Das Institut forscht interdisziplinär und anwendungsorientiert zu menschenrechtlichen Fragen. Diese Forschung bildet die Grundlage für Politikberatung und Förderung der Menschenrechtsbildung. Zur Forschung des Instituts gehört auch das Sammeln und Analysieren von Daten bei Bund, Ländern und nichtstaatlichen Stellen. Das Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte aus dem Jahr 2015 beinhaltet zudem, dass das Institut dem Deutschen Bundestag jährlich einen Bericht über seine Arbeit sowie über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland vorlegt, zu dem der Bundestag Stellung nehmen soll.

Arbeitet das Institut mit Nichtregierungsorganisationen im Menschenrechtsbereich zusammen?

Das Deutsche Institut für Menschenrechte steht im kontinuierlichen Austausch mit Nichtregierungsorganisationen im Menschenrechtsbereich und führt mit ihnen gemeinsam Seminare, Fachgespräche und Konferenzen durch.

Befasst sich das Institut mit Einzelfällen?

Nein. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat nicht die Befugnis, Beschwerden nachzugehen oder in Einzelfällen rechtlich zu beraten. Es gibt jedoch nach bestem Vermögen Auskunft über geeignete Beratungsstellen.

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