Asyl und Migration

Familiennachzug

Das Recht auf Familienleben ist im Grundgesetz und in verschiedenen menschenrechtlichen Verträgen verbrieft.  Bei Entscheidungen über Anträge zum Familiennachzug, die minderjährige Kinder betreffen, ist gemäß der UN-Kinderrechtskonvention (KRK) das Kindeswohl als ein vorrangiger Gesichtspunkt zu berücksichtigen und die Anträge müssen ausdrücklich beschleunigt behandelt werden. Insbesondere für Familien, die aufgrund von Verfolgung oder Krieg getrennt worden sind, ist aufgrund der andauernden Gefahrensituation in ihrem Herkunftsland ein Zusammenleben auf längere Sicht häufig nur in Deutschland möglich. Trotz seiner grund- und menschenrechtlichen Verpflichtungen hat Deutschland die Möglichkeiten zum Familiennachzug für diese Familien insbesondere seit 2016 erheblich eingeschränkt. Das Deutsche Institut für Menschenrechte spricht sich dafür aus, den Familiennachzug sowohl auf rechtlicher als auch auf behördlicher Ebene grund- und menschenrechtsbasiert auszugestalten.

Publikationen zu diesem Thema

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Anna Suerhoff

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(abwesend bis April 2025)

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Dr. Hendrik Cremer

Wissenschaftlicher Mitarbeiter

Telefon: 030 259 359 - 42

E-Mail: cremer(at)institut-fuer-menschenrechte.de

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