Rechte Älterer

Nationale Aktivitäten

Das Deutsche Institut für Menschenrechte veranstaltet in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) seit 2017 in Berlin regelmäßig Fachgespräche, um die Sitzungen der Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen zu Älteren (UN Open-ended Working Group on Ageing, OEWG-A) mit Vertreter*innen aus der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft inhaltlich aus der Sicht Deutschlands vor- und nachzubereiten. Die fachlichen Empfehlungen fließen sowohl in die Beiträge der deutschen Delegation als auch in die Beiträge des Deutschen Instituts für Menschenrechte zu den Sitzungen der UN-Arbeitsgruppe in New York ein. Dies gilt auch für die teilnehmenden Nichtregierungsorganisationen, insbesondere für die Arbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) e. V., die die älteren Menschen Deutschlands bei den Sitzungen der UN-Arbeitsgruppe vertritt.

Ziel ist es, die wichtigsten Akteur*innen in Deutschland, die sich mit den Rechten älterer Menschen auseinandersetzen, fortwährend über die Arbeit der UN-Arbeitsgruppe zu informieren und sie in die thematische Vorbereitung der Arbeitsgruppensitzungen einzubeziehen. Damit soll die Vernetzung unter den deutschen Akteur*innen verbessert werden. Die Ergebnisse der Fachgespräche werden vom Deutschen Institut für Menschenrechte in der Reihe „Dokumentation“ der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Zentrale Anliegen

  • Die Menschenrechte Älterer müssen in Deutschland gestärkt werden.
  • Deutschland sollte sich verstärkt bei den Sitzungen der OEWG-A einbringen.
  • Deutschland sollte Möglichkeiten erörtern, wie die Lücken beim Schutz älterer Menschen geschlossen werden können.

Projekt: „Vor- und Nachbereitung der Open-ended Working Group on Ageing“

Die Fachgespräche werden im Rahmen des seit 2017 vom BMFSFJ geförderten Projektes „Vor- und Nachbereitung der Open-ended Working Group on Ageing“ durchgeführt. Die Ergebnisse der Fachgespräche in Form der Dokumentationen stehen der Delegation der Bundesregierung, den zivilgesellschaftlichen Akteur*innen und dem Deutschen Institut für Menschenrechte zur Verfügung und können die Diskussion der UN-Arbeitsgruppe zu den Rechten Älterer mit guten Beispielen und inhaltlichen Impulsen bereichern.

Weitere Informationen:

BMFSFJ: Internationale Politik für ältere Menschen

Fachgespräche

18. und 19. Fachgespräch: „Recht älterer Menschen auf Gesundheit“ (24. Februar 2023) und „Soziale Inklusion Älterer“ (14. März 2023)

Im Rahmen des vom BMFSFJ finanzierten Projektes „Vor- und Nachbereitung der Open-ended working group on ageing (OEWGA)“ hat das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) im Februar/März 2023 zu zwei Fachgesprächen eingeladen. Die Fachgespräche dienten zur Vorbereitung der 13. Sitzung der OEWGA, die Anfang April 2023 in New York stattfindet.

Das insgesamt bereits 18. Fachgespräch im Rahmen der Projektreihe fand am 24. Februar 2023 im BMFSFJ statt und behandelte das Recht älterer Menschen auf Gesundheit und Zugang zum Gesundheitswesen. An der Präsenz-Veranstaltung nahmen gut 30 Personen aus Zivilgesellschaft, Verwaltung und Wissenschaft teil. Nach Begrüßung von Andreas Schulze, Leiter der Abteilung „Demografischer Wandel, Ältere Menschen, Wohlfahrtspflege“ im BMFSFJ, und einleitenden Worten von Nele Allenberg, Leiterin der Abteilung „Menschenrechtspolitik Inland/Europa“ beim DIMR, ging Prof. Marianne Hirschberg von der Universität Kassel in ihrem Vortrag auf das Menschenrecht auf Gesundheit und intersektionale Aspekte ein. Die anschließende Diskussion drehte sich um die Beteiligung, Partizipation, Selbst- und Mitbestimmung älterer Menschen sowie deren Empowerment. Im zweiten Vortrag der Veranstaltung, gehalten von Jens-Peter Kruse, stellvertretender Vorsitzender der BAGSO, ging es um die Diskriminierung, die ältere Menschen bei der Ausübung ihres Rechts auf Gesundheit in Deutschland erfahren. Die anschließende Diskussion drehte sich um Zugänglichkeit zu Gesundheitsdiensten und zugängliche Informationen, Gewalt gegen ältere Menschen sowie psychische Gesundheit Älterer. Insgesamt wurde deutlich, dass es viele Schutzlücken im internationalen Menschenrechtsschutzsystem ältere Menschen betreffend gibt. Der beste Weg, diese Lücken zu schließen, bietet eine internationale Konvention über die Rechte älterer Menschen.

DIMR: Hintergrundpapier zum Recht älterer Menschen auf Gesundheit

Präsentation von Prof. Marianne Hirschberg, Universität Kassel: Recht auf Gesundheit. Intersektionale Anregungen

Vortrag und Präsentation von Jens-Peter Kruse, BAGSO: Der Zugang älterer Menschen zum Gesundheitswesen

Das 19. Fachgespräch, welches die soziale Inklusion älterer Menschen thematisierte, fand am 14. März 2023 statt. Ca. 25 Teilnehmende aus Verwaltung, Wissenschaft und Zivilgesellschaft fanden sich in den Räumlichkeiten des BMFSFJ ein. Die Begrüßungsworte hielten Andreas Schulze sowie Claudia Mahler, Teamleitung beim DIMR für die Rechte Älterer und Unabhängige Expertin der Vereinten Nationen für den Genuss aller Menschrechte durch ältere Menschen. Claudia Mahler führte anschließend in ihrem Vortrag in das Thema ein und beleuchtete die menschenrechtlichen Aspekte sozialer Inklusion sowie das Konzept von Ageism, der eine der Hauptbarrieren für ältere Menschen in der Wahrnehmung ihrer Menschenrechte ist. Anschließend wurde über die Heterogenität der Gruppe der Älteren sowie Diskriminierung aufgrund von Altersgrenzen diskutiert. Prof. Eva-Marie Kessler, Professorin für Gerontopsychologie an der Medical School Berlin und Mitglied der Sachverständigenkommission zum Neunten Altersbericht der Bundesregierung, stellte zwei Studien vor. In diesen wurde deutlich, dass ältere Menschen kaum in Talkshows vertreten sind, in den Medien als bemitleidenswerte Objekte anstatt als Rechteinhaber*innen dargestellt werden und altersfeindliche Stereotype und Vorurteile weit verbreitet sind. Die anschließende Diskussion behandelte die Themen gesellschaftliche Darstellung und Wahrnehmung von Älteren sowie generationenübergreifenden Dialog und Zusammenhalt.

DIMR: Hintergrundpapier zur sozialen Inklusion älterer Menschen

Präsentation von Dr. Claudia Mahler, DIMR/UN: Menschenrechtliche Aspekte sozialer Inklusion

Präsentation von Prof. Eva-Marie Kessler, Medical School Berlin: Ageismus und soziale (Nicht-)Teilhabe älterer Menschen

Eine ausführliche Dokumentation der Fachgespräche wird bis spätestens Ende 2023 veröffentlicht. Weitere Informationen zur 13. Sitzung der Open-ended Working Group on Ageing finden Sie auf der Seite der UN.

17. Fachgespräch: „Nachbereitung der 12. Sitzung der OEWG-A“ (20. Mai 2022)

Im Anschluss an die 12. Sitzung der Open-ended Working Group on Ageing (OEWG-A) lud das Deutsche Institut für Menschenrechte zur Nachbereitung der Sitzung ein. 20 Personen nahmen an dem virtuellen Debriefing teil. Moderiert wurde die Veranstaltung von Dr. Claudia Mahler vom Deutschen Institut für Menschenrechte. Der stellvertretende Direktor des Instituts, Michael Windfuhr, begrüßte die Anwesenden.

Dr. Heidrun Mollenkopf von der BAGSO, die auf der 12. Sitzung in New York persönlich zugegen war, ging in ihrem Vortrag auf das Format und die Inhalte der Sitzung ein und erläuterte den Vorschlag Argentiniens, eine Regionen-übergreifende Kerngruppe zu bilden, die zwischen den OEWGA-Sitzungen tagen und einen Text entwerfen soll, wie die Schutzlücken in Bezug auf ältere Menschen geschlossen werden können.

Prof. Dr. Matthias von Schwanenflügel, Abteilungsleiter im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der ebenfalls vor Ort in New York gewesen war und dort für die Bundesrepublik Deutschland Stellungnahmen abgegeben hat, hielt ebenfalls ein Grußwort und stellte die Positionierung der Bundesregierung in Bezug auf die Rechte Älterer dar. Demnach sollten die Schutzlücken in Bezug auf Ältere identifiziert und es solle diskutiert werden, wie diese am besten zu schließen seien. Deutschland begrüße den Vorschlag Argentiniens und werde aktiv an der Kerngruppe teilnehmen, allerdings werde es nach wie vor keine eindeutige Positionierung der Bundesrepublik zu einer neuen Konvention für die Rechte Älterer geben. Bei der Prüfung, wie die Schutzlücken geschlossen werden sollen, solle aber die Möglichkeit einer neuen Konvention mit einbezogen werden. Des Weiteren betonte er, dass vorhandene Menschenrechtsstandards, wie zum Beispiel der UN-Behindertenrechtskonvention, nicht abgeschwächt werden dürften. Bei einigen Themen wie Ageism, bewaffnete Konflikte, lebenslanges Lernen oder Sicherstellung des Sozialstatus bestehe in Bezug auf Ältere jetzt schon dringender Handlungsbedarf. Es solle eine interministerielle Arbeitsgruppe eingerichtet werden, um die deutschen Beiträge bei der nächsten OEWGA-Sitzung 2023 und Deutschlands Mitarbeit in der Kerngruppe vorzubereiten. Dieser Arbeitsgruppe würden auch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes sowie der Bundesbehindertenbeauftragte angehören.

Dr. Claudia Mahler, die in ihrer Funktion als Unabhängige Expertin der Vereinten Nationen für den Genuss aller Menschenrechte durch ältere Menschen ebenfalls in New York aktiv war, ergänzte die Ausführungen von Heidrun Mollenkopf und Matthias von Schwanenflügel aus Sicht des Deutschen Instituts für Menschenrechte und forderte, dass auch weiterhin zivilgesellschaftliche Organisationen und Nationalen Menschenrechtsinstitutionen auf Augenhöhe beteiligt werden müssen. Sie veranschaulichte die Wichtigkeit einer eigenen Konvention für die Rechte Älterer am Beispiel des Triage-Urteils des Bundesverfassungsgerichts: in diesem wurde die UN-BRK rezipiert, ältere Menschen wurden allerdings nicht erwähnt.

In der anschließenden Diskussion wurde die Notwendigkeit einer Menschenrechtskonvention für die Rechte Älterer mit dem Beispiel der UN-BRK begründet sowie auf die Bekämpfung von Ageism und Altersdiskriminierung gedrängt. Deutschland solle eine führende Rolle in der Kerngruppe und der OEWGA einnehmen, um zu verhindern, dass bestehende menschenrechtliche Standards abgesenkt werden könnten.

14., 15. und 16. Fachgespräch: „Definition der Gruppe der Älteren“ (15.11.2021), „Adäquater Lebensstandard und wirtschaftliche Sicherheit“ (14.12.2021) und „Beitrag älterer Personen zu den SDGs“ (19.1.2022)

Zur Vorbereitung der 12. Sitzung der Open-ended Working Group on Ageing (OEWG-A) im April 2022 lud das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) Ende 2021 und Anfang 2022 zu drei Fachgesprächen ein. Die Fachgespräche dienen der deutschen Delegation, der Zivilgesellschaft und dem DIMR zur Vorbereitung ihrer Beiträge auf der kommenden Sitzung der OEWG-A.

Am 15. November 2021 fand das 14. Fachgespräch im Rahmen des vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderten Projekts statt. Gut 40 Personen aus Verwaltung, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Politik nahmen an der Veranstaltung teil. Das Fachgespräch beschäftigte sich mit der Frage, wie die Gruppe der älteren Personen definiert werden und wie der Schutzbereich einer zukünftigen Konvention beschrieben werden könnte. Es knüpfte damit an zwei vergangene Veranstaltungen an. Besonderer Fokus wurde auf die Erfahrungen und Lehren gelegt, die aus den Verhandlungen zur Entstehung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) entstanden sind. Dazu waren der Sonderberichterstatter für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Prof. Gerard Quinn, sowie Prof. Andrew Byrnes, Experte für die Rechte von Frauen, Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen, eingeladen. Neben der Definition der Gruppe Älterer wurde auch diskutiert, wie sich eine zukünftige internationale Konvention für die Rechte Älterer von der UN-BRK abgrenzen und mit dieser überlappen kann.

Präsentation von Andrew Byrnes: A new convention on human rights in older age: unnecessary, dangerous and counterproductive, or an essential strengthening of the international human rights framework? (PDF, 355 KB, Englisch)

Vortrag von Sonderberichterstatter Gerard Quinn (PDF, 189 KB, Englisch)

Das 15. Fachgespräch am 14. Dezember 2021, an dem mehr als 20 Personen teilgenommen haben, widmete sich der wirtschaftlichen Sicherheit älterer Personen und dem Recht auf einen adäquaten Lebensstandard auch im Alter. Im UN-Menschenrechtsschutzsystem finden sich einige Artikel zur wirtschaftlichen Sicherheit, dennoch sind diese Regelungen nicht explizit auf ältere Menschen zugeschnitten. Es wurde ausgelotet, ob sich aus den Lebenswelten älterer Menschen neue Aspekte und Bedarfe ergeben, die berücksichtigt werden müssen. Als Gäste waren eingeladen: Michael Windfuhr, stellvertretender Direktor des DIMR und Mitglied des UN-Fachausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, der über das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard referiert hat. Michael David vom Zentrum Migration und Soziales der Diakonie Deutschland hat über Altersarmut vorgetragen.

Präsentation von Michael David (PDF, 110 KB, nicht barrierefrei)

DIMR: Hintergrundpapier zum Recht auf einen angemessenen Lebensstandard (PDF, 237 KB, nicht barrierefrei)

Am 19. Januar 2022 fand das 16. Fachgespräch statt. Dieses drehte sich um die Frage, welchen Beitrag ältere Menschen zu den Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen leisten. Rund 30 Personen aus Zivilgesellschaft, Verwaltung und Wissenschaft haben an dem Gespräch teilgenommen. Jürgen Focke von HelpAge Deutschland hat die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen vorgestellt und in welchem Kontext sie zu älteren Personen stehen. Prof. Michael von Schwanenflügel, Abteilungsleiter im BMFSFJ, hat die nationale Perspektive vorgestellt. In der anschließenden Diskussion ist deutlich geworden, dass ältere Menschen mehr an nachhaltiger Entwicklung beteiligt werden und ihre Stimmen mehr gehört werden müssen. Dazu muss das Recht auf Partizipation für ältere Menschen gestärkt werden, zum Beispiel durch eine neue Konvention für die Rechte Älterer.

Präsentation von Jürgen Focke, HelpAge Deutschland: Globales Altern und die Ziele für nachhaltige Entwicklung (PDF, 1,2 MB, nicht barrierefrei)

DIMR: Hintergrundpapier zur Mitwirkung Älterer zu den UN-Nachhaltigkeitszielen (PDF, 278 KB, nicht barrierefrei)

Weitere Informationen zur zwölften Sitzung der Open Ended Working Group erhalten Sie auf der Website der UN.

Dokumentation: Rechte Älterer. Definition der Gruppe Älterer – Wirtschaftliche Sicherheit Älterer – Beitrag Älterer zu den SDGs – Nachbereitung 12. Sitzung

13. Fachgespräch: „Nachbereitung der 11. Sitzung der OEWG-A“ (27. Mai 2021)

Am 27. Mai 2021 lud das Deutsche Institut für Menschenrechte zur Nachbereitung der 11. Sitzung der Open-ended Working Group on Ageing (OEWG-A) der Vereinten Nationen ein. Rund 25 Personen aus Zivilgesellschaft, Politik, Verwaltung und Wissenschaft nahmen an dem Treffen teil. Nach Begrüßungen durch Michael Windfuhr, Stellvertretender Direktor des Instituts, sowie Matthias von Schwanenflügel, Abteilungsleiter im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, stellte Heidrun Mollenkopf von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e. V. (BAGSO) die Inhalte und Forderungen der 11. Arbeitsgruppensitzung vor. Die Teilnehmer*innen diskutierten, wie Akteur*innen aus Deutschland die Vorbereitungen zur Gründung einer „Intersessional Working Group“, die zwischen den regulären Sitzungen der OEWG-A tagen und Themen weiterbearbeiten und vertiefen könne, unterstützen können. Hierbei sei es wichtig, darauf zu achten, dass die Zusammensetzung einer solchen Unterarbeitsgruppe partizipativ geschehe, also unter Beteiligung der Zivilgesellschaft und Nationaler Menschenrechtsinstitutionen. Dabei könne man von den Erfahrungen mit der Erstellung der UN-Behindertenrechtskonvention lernen.

Aufgrund ungleicher digitaler Infrastrukturen in den einzelnen Staaten wurde darauf hingewiesen, dass alle Sitzungs-Teilnehmenden einen gleichberechtigten Zugang zu den Sitzungen der Open-ended Working Group on Ageing haben müssen. Wichtig sei zudem, dass in Deutschland das Papier des UN-Hochkommissariats zu den menschenrechtlichen Schutzlücken Ältere betreffend diskutiert werde. Die inhaltliche Vorbereitung der jeweils nächsten Sitzung der UN-Arbeitsgruppe mit nationalen Akteur*innen in Form eines Fachgespräches habe sich in den vergangenen Jahren sehr bewährt und solle fortgesetzt werden.

11. und 12. Fachgespräch: „Recht auf Arbeit und der Zugang zum Arbeitsmarkt für Ältere“ (19. Dezember 2019) und „Zugang zum Recht“ (9. Januar 2020)

Das Institut lud zur Vorbereitung der 11. Sitzung der OEWG-A zu zwei Fachgesprächen im Dezember 2019 bzw. Januar 2020 ein. Im 11. und 12. Fachgespräch diskutierten die Teilnehmer*innen – Vertreter*innen aus Ministerien, Zivilgesellschaft und Wissenschaft – die Fragen, wie das Recht auf Arbeit und der Zugang zum Arbeitsmarkt für ältere Menschen sowie ein verbesserter Zugang zum Recht für ältere Menschen aussehen sollten. Im UN-Menschenrechtsschutzsystem gibt es einige Artikel zum Recht auf Arbeit und zu Rechten in der Arbeit sowie zum Zugang zum Recht, aber diese Regelungen sind nicht explizit auf ältere Menschen zugeschnitten. Besprochen wurde, ob sich aus den Lebenswelten älterer Menschen neue Aspekte und Bedarfe ergeben, die auf nationaler und internationaler Ebene berücksichtigt werden müssen. Ein Thema war dabei auch die Diversität der Gruppe der Älteren, die stets berücksichtigt werden sollte.

10. Fachgespräch: „Nachbereitung der 10. Sitzung der OEWG-A“ (27. Juni 2019)

Zur Nachbereitung der 10. Sitzung der OEWG-A, die im April 2019 bei den Vereinten Nationen in New York stattgefunden hatte, stellten drei Teilnehmer*innen die Ergebnisse vor. Matthias von Schwanenflügel, Leiter der Abteilung „Demografischer Wandel, Ältere Menschen, Wohlfahrtspflege“ im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, führte ins Thema ein. Heidrun Mollenkopf, Vorstandsmitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO e. V.) und Vizepräsidentin der AGE Platform Europe, berichtete ausführlich von der diesjährigen Sitzung in New York. Claudia Mahler vom Deutschen Institut für Menschenrechte kommentierte die Sitzung aus menschenrechtlicher Perspektive und eröffnete die Diskussion und den Austausch über kommende relevante Themen.

8. und 9. Fachgespräch: „Sozialer Schutz und soziale Sicherung“ (19. März 2019) und „Bildung, Lebenslanges Lernen und Empowerment“ (28. März 2019)

Zur Vorbereitung der 10. Sitzung der OEWG-A veranstaltete das Institut im März 2019 zwei Fachgespräche zu Fragen rund um die Themen Sozialer Schutz, Soziale Sicherung, Soziale Grundsicherung sowie Bildung, Lebenslanges Lernen und Empowerment für ältere Menschen. Das Recht auf Bildung findet sich im UN-Sozialpakt und anderen Menschenrechtsverträgen. Ein spezieller Fokus auf Ältere fehlt dort jedoch. Die UN-Sonderberichterstatter*innen zum Recht auf Bildung betonen seit langem, dass dieses Recht eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme weiterer Menschenrechte und eng mit dem Konzept des Empowerments verbunden ist. Während des Fachgesprächs wurde u. a. diskutiert, inwieweit das Recht älterer Menschen auf Bildung auf nationaler Ebene bereits als „Lebenslanges Lernen“ realisiert wird und welche guten Beispiele und Impulse in die internationale Diskussion der 10. Sitzung in New York eingebracht werden könnten.

7. Fachgespräch „Debriefing zur 9. Sitzung der OEWG-A“ (10. Oktober 2018)

Zur Nachbereitung der 9. Sitzung der OEWG-A lud das Institut im Oktober 2018 zum Fachgespräch ein.

Die 9. Sitzung in New York hatte unter reger Beteiligung der deutschen Delegation stattgefunden. Über den Stand der Diskussion informierten nun Delegationsleiter Matthias von Schwanenflügel aus dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und Heidrun Mollenkopf von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO e. V.). Die BAGSO war eine der wenigen deutschen NGOs, die an der Sitzung teilgenommen hatten. Das Deutsche Institut für Menschenrechte kommentierte die Tagung in New York aus der Perspektive einer Nationalen Menschenrechtsinstitution. Mit einem Ausblick auf die zu erwartenden ersten Schlussfolgerungen des OEWG-A-Vorsitzes und auf die zu erwartenden Schwerpunkte für die weiteren Diskussionen auf UN-Ebene im Juli 2019 zu den Themen „Recht auf Bildung/Lebenslanges Lernen“ sowie „Recht auf soziale Sicherheit“ endete das Fachgespräch.

4., 5. und 6. Fachgespräch: „Langzeitpflege und Palliativpflege“ (15. Dezember 2017), „Autonomie und Selbstbestimmung“ (18. Januar 2018) und „Zur Definition der Gruppe der Älteren“ (24. Mai 2018)

Vor der 9. Sitzung der OEWG-A veranstaltete das Institut drei Fachgespräche, um die Sitzung mit Vertreter*innen aus Zivilgesellschaft und Wissenschaft vorzubereiten.

Nachdem die achte Sitzung unter reger Beteiligung der deutschen Delegation stattgefunden hatte, knüpfte das 4. Fachgespräche im Dezember 2017 mit dem Themenschwerpunkt „Langzeit- und Palliativpflege“ daran an. Bisher gibt es im UN-Menschenrechtsschutzsystem keine Regelung, die ein Recht auf Langzeit- oder Palliativpflege verbrieft. Die Teilnehmer*innen diskutierten, ob die bestehenden nationalen wie internationalen Regelungen zum Recht auf Gesundheit oder zu Privatheit ausreichen, um den Schutz für Menschen in Langzeit- oder Palliativpflege zu gewährleisten, oder welche weiteren Elemente dafür notwendig sind.

Im Januar 2018 lud das Institut zum 5. Fachgespräch ein: „Autonomie und Selbstbestimmung“. Im UN-Menschenrechtsschutzsystem finden sich bereits Regelungen zu Autonomie und Selbstbestimmung, insbesondere in der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Im Gespräch wurde ausgelotet, ob diese bestehenden Regelungen bereits alle notwendigen Elemente enthalten, um den Schutz für ältere Menschen zu gewährleisten. Allerdings gilt die UN-BRK nicht für alle älteren Menschen.

Im Mai 2018 fand das 6. Fachgespräch zum Thema „Definition der Gruppe der Älteren“ statt. Ziel des Treffens war, für die Verhandlungen der OEWG-A in New York Eckpunkte zu erarbeiten, um eine Beschreibung und Definition der Gruppe der älteren Menschen voranzutreiben. In den internationalen wie nationalen Debatten hatte sich immer wieder gezeigt, dass ältere Menschen eine besonders inhomogene Gruppe sind. Aufgrund ihrer unterschiedlichen Lebenswelten und des sehr langen Lebensabschnitts ist eine Definition daher schwierig. Die Open Ended Working Group on Ageing hatte die Frage der Definition bis dahin ausgeklammert, doch ist sie zentral, um über menschenrechtliche Instrumente für diese Gruppe diskutieren zu können.

3. Fachgespräch: „Debriefing zur 8. Sitzung der OEWG-A“ (25. August 2017)

Das Institut lud nach der 8. Sitzung der UN Open Ended Working Group on Ageing (OEWG-A) in New York zu einem Fachgespräch ein, um über die Diskussionen und Ergebnisse der Sitzung zu informieren und einen Ausblick zu geben.

1. und 2. Fachgespräch: „Diskriminierung älterer Menschen“ und „Das Recht Älterer auf Freiheit von Gewalt, Misshandlung und Vernachlässigung“ (21. April 2017)

Am 21. April 2017 veranstaltete das Institut gemeinsam mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zwei Fachgespräche zur Vorbereitung der 8. Sitzung der UN Open Ended Working Group on Ageing (OEWG-A) in New York.

Das Diskriminierungsverbot ist ein Strukturprinzip der Grund- und Menschenrechte als gleiche Rechte und Freiheiten aller. Ältere sind im Bereich des Diskriminierungsschutzes noch eine wenig beachtete Gruppe. Ausdrücklich ist das Diskriminierungsverbot wegen des Alters bislang lediglich in der UN-Behindertenrechtskonvention und in der (von Deutschland nicht ratifizierten) UN-Wanderarbeitnehmerkonvention sowie in der EU-Grundrechtecharta verankert. Wo das Merkmal Alter fehlt, sind Diskriminierungen aufgrund des Alters und insbesondere älterer Menschen in der Monitoring- und Spruchpraxis der Menschenrechtsorgane und der Staaten kaum sichtbar. Auch die Menschenrechtsgremien haben bisher wenige Empfehlungen zu Altersdiskriminierung ausgesprochen.

Dass auch ältere Menschen von Gewalt in verschiedenen Beziehungskonstellationen betroffen sein können, findet nur langsam Eingang in die politische Diskussion sowie in Forschung und Praxis. Sozialwissenschaftliche Studien belegen, dass ältere Menschen zwar insgesamt weniger von Gewalt betroffen sind als jüngere Menschen. Im Gegensatz zur Gewaltbetroffenheit jüngerer Menschen kommt Gewalt im Alter jedoch vermehrt in engen sozialen Beziehungen vor und wird überwiegend durch Angehörige verübt.

Publikationen zu diesem Thema

Ansprechpartner*in

Dr. Claudia Mahler

Teamleitung „Rechte Älterer“

Telefon: 030 259 359 - 125

E-Mail: mahler(at)institut-fuer-menschenrechte.de

Peter Litschke

Wissenschaftlicher Mitarbeiter

Telefon: 030 259 359 - 457

E-Mail: litschke(at)institut-fuer-menschenrechte.de

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