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Chance verpasst: Bundesregierung spricht sich gegen eine UN-Konvention für die Rechte Älterer aus

Das Institut sieht einen klaren Mehrwert einer bindenden UN-Konvention für die Rechte Älterer. © iStock.com/Goodboy Picture Company

· Pressemitteilung

Berlin. Deutschland gilt weltweit als Vorreiter für die Menschenrechte und Verfechter des internationalen Menschenrechtsschutzsystems. Die Bundesregierung hat nun jedoch im konkreten Fall der Stärkung der Rechte Älterer die Schaffung einer UN-Konvention für diese Gruppe abgelehnt. Sie ließ die UN-Arbeitsgruppe, die sich mit den Rechten Älterer befasst und Wege auslotet, wie die Position älterer Menschen im Menschenrechtsschutzsystem gestärkt werden kann, wissen, dass sie keine normativen Schutzlücken für diese Gruppe sieht. Eine UN-Konvention für die Rechte Älterer bringe keinen normativen Mehrwert.

„Angesichts der weltweit wachsenden Zahl älterer Menschen, auch in Deutschland und Europa, ist das ein eklatanter Fehler“, erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte. „Wir haben in der Pandemie gesehen, wie vulnerabel ältere Menschen sein können. Auch der Klimawandel oder die Digitalisierung haben besonders einschneidende Auswirkungen auf ältere Menschen. Die besonderen Bedürfnisse dieser Gruppe sind gerade nicht durch andere UN-Konventionen abgedeckt“, so Rudolf weiter.

Zwar könnten sich ältere Menschen mit einer Behinderung auf die UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen stützen und ältere Menschen in Arbeit bei Diskriminierungen auf die Rechte aus den Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) berufen. Für das Gros der Gruppe der älteren Menschen seien diese Menschenrechtsabkommen jedoch nicht einschlägig, erläutert Rudolf. „Schutzlücken bestehen in verschiedenen Bereichen: So ist in keiner Konvention das Recht auf eine Palliativversorgung oder -pflege geregelt und in den Bereichen Schutz vor Gewalt und finanzieller Ausbeutung fehlen Rechte für diese Gruppe. Auch bei einer Diskriminierung aufgrund des Alters können sich Betroffene auf keine spezifische Regelung berufen, die vor Altersdiskriminierung schützt“, betont die Institutsdirektorin.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte setzt sich bereits seit vielen Jahren für eine UN-Konvention für die Rechte Älterer ein. Rudolf: „Wir sehen den klaren Mehrwert einer bindenden UN-Konvention, da die Rechte älterer Menschen spezifisch geregelt und in einem Dokument zusammengeführt werden. Die Anerkennung bestehender Schutzlücken im internationalen Menschenrechtsschutzsystem und der Einsatz für eine UN-Konvention, um genau diese Lücken zu schließen, wäre ein wichtiger Beitrag Deutschlands für die Rechte von älteren Menschen weltweit gewesen. Zwar ist die abschlägige Position Deutschlands nicht in Stein gemeißelt – auch jetzt können noch Wege zur Stärkung der Rechte Älterer gesucht werden. Die Bundesregierung hat jedoch zunächst einmal einer UN-Konvention für die Rechte Älterer ohne Not eine klare Absage erteilt.“

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