Rechtsprechungsdatenbank ius gender & gewalt

Über die Datenbank

Unter dem Stichwort geschlechtsspezifische Gewalt vereinen sich diverse Themen, die rechtsgebietsübergreifend Gegenstand von nationaler und internationaler Rechtsprechung sind. Bislang gab es keine kostenfreie Rechtsprechungsdatenbank ausschließlich zu dieser Thematik. Die vom Institut entwickelte Datenbank füllt diese Lücke und möchte Rechtsanwender*innen die Arbeit erleichtern und zu einem an den Grund- und Menschenrechten ausgerichteten fachlichen Diskurs beitragen. 

Die Datenbank enthält

  • Entscheidungen nationaler, europäischer und internationaler Gerichte und unabhängiger Menschenrechtsgremien aus allen relevanten Rechtsgebieten, die im Zusammenhang mit geschlechtsspezifischer Gewalt stehen,

  • Dokumente des Europarates und weitere themenspezifische europa- und völkerrechtliche Dokumente, 

  • weiterführende Texte zu grundlegenden und fachspezifischen Informationen.

Definition geschlechtsspezifische Gewalt

Der Rechtsprechungsdatenbank ius gender & gewalt liegt die Definition von geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen1 entsprechend dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) und des Ausschusses für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (CEDAW) zugrunde.  Danach ist Gewalt geschlechtsspezifisch, wenn sie „gegen eine Frau gerichtet ist, weil sie eine Frau ist,“ oder „Frauen unverhältnismäßig stark betrifft“. Gewalt gegen Frauen wird als Menschenrechtsverletzung und eine Form der Diskriminierung der Frau verstanden. Umfasst sind alle Formen von Gewalt, also körperliche, sexualisierte, psychische und wirtschaftliche Gewalt. Frauen sind zum Beispiel von sexualisierter und häuslicher Gewalt überproportional häufig, aber nicht ausschließlich betroffen. Der Begriff „Frau“ umfasst neben der biologischen auch die sozial konstruierte Dimension von Geschlecht bzw. „Gender“ entsprechend den Entwicklungen im internationalen Menschenrechtsschutzsystem. 

Die Datenbank umfasst auch Entscheidungen und Dokumente zu weiteren Personengruppen, die sich nicht als Frauen definieren aber aufgrund ihrer tatsächlichen oder zugeschriebenen Geschlechtsidentität und/oder sexuellen Orientierung Gewalt erleben. So kann zum Beispiel eine Person, die sich nicht dem binären Geschlechtersystem zuordnet, geschlechtsspezifische Gewalt erleben, weil sie als Frau gelesen wird. Ebenso können Personen aufgrund ihrer tatsächlichen oder zugeschriebenen Geschlechtsidentität und/oder sexuellen Orientierung Gewalt erleben, wenn zum Beispiel gegen Männer trans- oder homofeindliche Gewalt stattfindet. Wie auch geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen hat diese Gewalt ihre Ursache in gesellschaftlich verwurzelten patriarchalen und heteronormativen Wertvorstellungen und Rollenbildern. 

Aus einer Vielzahl von Dokumenten, wie zum Beispiel Entscheidungen nationaler und internationaler Gerichte, wird die Geschlechtsidentität der Personen in der Regel nicht deutlich. In den von uns redaktionell verfassten Orientierungssätzen wird daher überwiegend im Singular und Plural mit Asterisk (*) gegendert (z.B. Anwält*innen), wenn kein geschlechtsneutraler Begriff existiert.

1 Die Bezeichnung „Frau“ wird in der Entscheidungsdatenbank ohne Asterisk (*) verwendet. Sie erfasst alle Menschen, die sich als Frau identifizieren, zum Beispiel auch intergeschlechtliche und trans Frauen und Mädchen, und zwar selbstverständlich unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung. Sie mit einem * als „anders“ zu markieren, kann als Ausschluss verstanden werden, was wir vermeiden möchten. Uns ist dabei bewusst, dass die Bezeichnung „Frau“ nur von einem Teil der trans Frauen gewünscht wird, während ein anderer Teil „Frau*“ bevorzugt.

Zielgruppe

Die Rechtsprechungsdatenbank ius gender & gewalt richtet sich an Rechtsanwender*innen und Interessierte, die sich allgemein oder ganz gezielt über geschlechtsspezifische Gewalt informieren, die Inhalte nutzen oder auch selbst Entscheidungen, andere Dokumente und Texte für die Datenbank vorschlagen und bereitstellen möchten.

Hinweise

Die Rechtsprechungsdatenbank stellt neben der Hauptversion eine vereinfachte Version zur Verfügung. Die vereinfachte Version der Datenbank ist mit technischen Hilfsmitteln bedienbar, wie zum Beispiel mit Screenreadern. Die Auswahlmöglichkeiten der einzelnen Dropdown-Listen können über die Pfeiltasten der Tastatur angesteuert werden. Innerhalb der Dropdown-Listen ist eine Mehrfachauswahl möglich. Die Filter der erweiterten Suche sind in der vereinfachten Version im Unterschied zu der Hauptversion einzeln und unabhängig voneinander auswählbar. Die Inhalte der beiden Versionen sind identisch.

Die Datenbank hat keinen privilegierten Zugang zu Entscheidungen und Dokumenten im Zusammenhang mit geschlechtsspezifischer Gewalt. Sie ist daher auch auf die Unterstützung von Rechtsanwender*innen angewiesen (Entscheidungen einsenden). Neben der Bereitstellung erfüllt die Datenbank auch eine Monitoring-Funktion, das heißt, sie dokumentiert insbesondere die Entwicklungen im internationalen und nationalen Recht. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf guten Beispielen aus der Praxis im Sinne menschenrechtlicher Vorgaben, aber wir nehmen auch andere relevante Entscheidungen auf und ordnen diese fachlich ein.

Wenn bei der Aufnahme in die Datenbank bekannt ist, ob die Entscheidung rechtskräftig ist, wird das entsprechend in den Orientierungssätzen vermerkt.
 
Wir freuen uns stets über Hinweise und Verbesserungsvorschläge. 

Rechtsprechung speziell zum Themenbereich Menschenhandel wird in der Rechtsprechungsdatenbank des KOK e. V. in Zusammenarbeit mit dem Institut zur Verfügung gestellt.

Zum Seitenanfang springen