Wenn allgemein von Kinderrechten gesprochen wird, dann sind damit die in der UN-Kinderrechtskonvention vom 20. November 1989 (UN-KRK) normierten Rechte von Kinder gemeint. Die UN-KRK benennt Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte für alle Menschen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Im Zentrum der Konvention steht die Anerkennung von Kindern als eigenständige (Recht)Subjekte. Deutschland hat die UN-KRK 1992 ratifiziert und sich damit verpflichtet, die in der Konvention und ihren derzeit drei Zusatzprotokollen verbrieften Rechte von Kindern zu achten, zu schützen und zu gewährleisten.