Themen

Kinderrechte

© DIMR/B. Dietl

Wenn allgemein von Kinderrechten gesprochen wird, dann sind damit die in der UN-Kinderrechtskonvention vom 20. November 1989 (UN-KRK) normierten Rechte von Kindern gemeint. Die UN-KRK benennt Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte für alle Menschen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Im Zentrum der Konvention steht die Anerkennung von Kindern als eigenständige (Recht)Subjekte. Deutschland hat die UN-KRK 1992 ratifiziert und sich damit verpflichtet, die in der Konvention und ihren derzeit drei Zusatzprotokollen verbrieften Rechte von Kindern zu achten, zu schützen und zu gewährleisten.

Zentrale Anliegen

  • Trotz bereits jetzt schon vorhandener Rechtsverbindlichkeit des völkerrechtlichen Abkommens in Deutschland, werden die Rechte von Kindern in Deutschland immer noch nicht ernst genommen und oftmals leichtfertig übergangen. Eine Aufnahme der Kinderrechte im Grundgesetz könnte dazu beitragen, dass den Interessen der Kinder im politischen und in gerichtlichen Verfahren mehr Aufmerksamkeit bzw. Beachtung geschenkt wird.
  • In Deutschland fehlt es an kinderrechtebasierten Daten, damit wir wissen, wie es Kindern wirklich geht. Daten die auch eine Entwicklung über die Jahre abbilden und Wirkungen bspw. politischer Maßnahmen sichtbar machen können.
  • Es braucht eine gezielte Stärkung der Selbstorganisation von Kindern und Jugendlichen insbesondere in öffentlichen Bildungseinrichtungen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.
  • Anders als in den meisten Vertragsstaaten der UN-Kinderrechtskonvention weltweit, fehlen in Deutschland klar identifizierbare und leicht zugängliche Kinderrechtsinstitutionen/-Stellen für Kinder in deren direktem Lebensumfeld.

Unsere Themen

Monitoring auf Landesebene

Im Rahmen von drittmittelfinanzierten Projekten begleitet die Monitoring-Stelle vertieft die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in verschiedenen Bundesländern und verfolgt dabei unterschiedliche Schwerpunkte.Im Rahmen von drittmittelfinanzierten Projekten begleitet die Monitoring-Stelle vertieft die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in verschiedenen Bundesländern und verfolgt dabei unterschiedliche Schwerpunkte.

Ansprechpartner*in

© DIMR/B. Dietl

Claudia Kittel

Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention

Telefon: 030 259 359 - 414

E-Mail: apitz(at)institut-fuer-menschenrechte.de

Judith Feige

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Telefon: 030 259 359 - 462

E-Mail: feige(at)institut-fuer-menschenrechte.de

Zum Seitenanfang springen