Die UN-Kinderrechtskonvention vom 20. November 1989 benennt Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte für alle Menschen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Im Zentrum der Konvention steht die Anerkennung von Kindern und Jugendlichen als Träger*innen eigener subjektiver Rechte. In Deutschland ist die UN-Kinderrechtskonvention 1992 in Kraft getreten und damit ist diese bindend für alles staatliche Handeln geworden. Deutschland hat sich damit verpflichtet, die in der Konvention enthaltenen Rechte von Kindern zu achten, zu schützen und zu gewährleisten. Auch alle drei Zusatzprotokolle zur UN-Kinderrechtskonvention sind verbindlich geltendes Recht in Deutschland. Die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland wird seit 2015 von der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Instituts überwacht.
Zentrale Anliegen
Für die Verwirklichung der Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland braucht es eine entschlossene Politik für Kinderrechte, die über eine Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz hinausgeht und verlässliche Strukturen, die den Kinderrechten in allen Lebensbereichen mehr Durchsetzungskraft verleihen.
Deutschland braucht ein kinderrechtebasiertes Datenerhebungssystem, damit Entwicklungen über die Jahre abgebildet und Wirkungen politischer Maßnahmen sichtbar gemacht werden können. Dies ist für ein kinderrechtskonformes Handeln von Politik und Verwaltung notwendig.
Für all diese Strukturen und Maßnahmen braucht es immer die Partizipation von Kindern und Jugendlichen. Und damit diese gelingen kann, eine gezielte Stärkung von Selbstorganisation oder Selbstvertretungen von Kindern und Jugendlichen, in denen diese selbst die handelnden Akteur*innen sind.
Kinderrechte sind in vielen Landesverfassungen verankert, nicht aber im Grundgesetz. Die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz würde die Sichtbarkeit von Kinderrechten, gerade auch für die Justiz und die Verwaltung signifikant verbessern.
Partizipation ist das Recht aller Kinder, gehört und ernst genommen zu werden. Vertragsstaaten der UN-KRK müssen die Meinung des Kindes entsprechend seinem Alter und seiner Reife in allen das Kind berührenden Angelegenheiten berücksichtigen.
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Monitoring auf Landesebene
Im Rahmen von drittmittelfinanzierten Projekten begleitet die Monitoring-Stelle vertieft die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in verschiedenen Bundesländern und verfolgt dabei unterschiedliche Schwerpunkte.Im Rahmen von drittmittelfinanzierten Projekten begleitet die Monitoring-Stelle vertieft die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in verschiedenen Bundesländern und verfolgt dabei unterschiedliche Schwerpunkte.
Die vorrangige Berücksichtigung des Kindewohls (best interests of the child) ist immer wieder Gegenstand von Kontroversen. Die Monitoring-Stelle erläutert die kinderrechtlichen Vorgaben zur Ermittlung und Bestimmung des Kindeswohls.
Kinder – gemäß Artikel 1 UN-KRK alle Personen unter 18 Jahren – können in unterschiedlichen Kontexten der Gefahr einer Stigmatisierung oder Diskriminierung ausgesetzt sein. Anknüpfungspunkt hierfür können verschiedene Merkmale oder Zugehörigkeiten sein.
Kinder und Jugendliche bilden in der Regel die Bevölkerungsmehrheit in Ländern des Globalen Südens. Obwohl sie das Recht haben, ihre Meinung zu äußern, werden sie kaum als handelnde Subjekte mit eigenen Rechten wahrgenommen.
Kinder haben ein Recht auf Umgang mit beiden Eltern, auch wenn durch staatliches Handeln, wie beispielsweise eine Inhaftierung, dies nur erschwert möglich ist. Die Monitoring-Stelle hat den Blick auf die Praxis deutscher Justizvollzugsanstalten gerichtet.
In Deutschland mangelt es noch an von der UN-KRK geforderten individuellen Beschwerdemöglichkeiten für Kinder, die leicht zugänglich sind und die mittels kindgerechter Verfahren eine effektive Bearbeitung der jeweiligen Beschwerden ermöglichen.
Kinder können in unterschiedlichen Kontexten mit der Justiz in Berührung kommen. Wir gehen der Frage nach, wie die Justiz dabei die besonderen Rechte und Belange der Kinder wahren kann.
Freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern sind nach Vorgaben der UN-KRK nur als letztes Mittel, für einen möglichst kurzen Zeitraum und unter regelmäßiger Überprüfung – hinsichtlich ihrer Zweckmäßigkeit, dem Verlauf der Betreuung – zulässig.
Im „Übereinkommen über die Rechte des Kindes“ sind Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte von Kindern festgeschrieben. Im Zentrum der Konvention und ihren Zusatzprotokollen steht die Anerkennung von Kindern als eigenständige (Recht)Subjekte und damit als Träger*innen von Menschenrechten.
Die unabhängige Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte begleitet und bewertet kritisch die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland.
Allgemeine Bemerkungen (General Comments) sind Auslegungshilfen zu einzelnen Artikeln der Menschenrechtskonventionen, die durch die zuständigen Fachausschüsse der Vereinten Nationen erarbeitet werden. Sie sind damit wichtige, verbindliche (wenn auch nicht rechtsverbindliche) Dokumente, die allen Beteiligten ein besseres Verständnis der Konventionen ermöglichen. Das 2021 in Leben gerufene Projekt der Monitoring-Stelle UN-KRK und der BAG Kinderinteressen e.V. „Kinderrechtekommentare.de“ hat das Ziel alle Allgemeinen Bemerkungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes in deutscher Sprache zu bündeln und frei zugänglich zur Verfügung zu stellen.
Der Jahresbericht gibt einen Überblick über die Arbeitsschwerpunkte des Instituts im Jahr 2023, informiert über seine Aufgaben, gibt einen Überblick über Zahlen, Projekte, Veranstaltungen, Publikationen und enthält Informationen über Service-Angebote.
Darin…
Inwieweit erfüllen strafgerichtliche Verfahren die Anforderungen an eine kindgerechte Justiz? Welche Vorgaben sehen die UN-Kinderrechtskonvention und die Leitlinien zur kindgerechten Justiz des Europarates vor? Die Analyse erläutert, wie Kinder als Zeugen und…
A parent’s incarceration has an enormous impact on the life of a child. Maintaining contact with an incarcerated parent is a human right that the state is obligated to uphold, respect and ensure through legislation. In 2023, the CRC Monitoring Mechanism…
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