Themen

Kinderrechte

© DIMR/B. Dietl

Die UN-Kinderrechtskonvention vom 20. November 1989 benennt Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte für alle Menschen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Im Zentrum der Konvention steht die Anerkennung von Kindern und Jugendlichen als Träger*innen eigener subjektiver Rechte. In Deutschland ist die UN-Kinderrechtskonvention 1992 in Kraft getreten und damit ist diese bindend für alles staatliche Handeln geworden. Deutschland hat sich damit verpflichtet, die in der Konvention enthaltenen Rechte von Kindern zu achten, zu schützen und zu gewährleisten. Auch alle drei Zusatzprotokolle zur UN-Kinderrechtskonvention sind verbindlich geltendes Recht in Deutschland. Die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland wird seit 2015 von der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Instituts überwacht.

Zentrale Anliegen

  • Für die Verwirklichung der Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland braucht es eine entschlossene Politik für Kinderrechte, die über eine Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz hinausgeht und verlässliche Strukturen, die den Kinderrechten in allen Lebensbereichen mehr Durchsetzungskraft verleihen.
  • Deutschland braucht ein kinderrechtebasiertes Datenerhebungssystem, damit Entwicklungen über die Jahre abgebildet und Wirkungen politischer Maßnahmen sichtbar gemacht werden können. Dies ist für ein kinderrechtskonformes Handeln von Politik und Verwaltung notwendig.
  • Für all diese Strukturen und Maßnahmen braucht es immer die Partizipation von Kindern und Jugendlichen. Und damit diese gelingen kann, eine gezielte Stärkung von Selbstorganisation oder Selbstvertretungen von Kindern und Jugendlichen, in denen diese selbst die handelnden Akteur*innen sind.

Unsere Themen

Monitoring auf Landesebene

Im Rahmen von drittmittelfinanzierten Projekten begleitet die Monitoring-Stelle vertieft die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in verschiedenen Bundesländern und verfolgt dabei unterschiedliche Schwerpunkte.Im Rahmen von drittmittelfinanzierten Projekten begleitet die Monitoring-Stelle vertieft die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in verschiedenen Bundesländern und verfolgt dabei unterschiedliche Schwerpunkte.

Publikationen zu diesem Thema

Ansprechpartner*in

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Claudia Kittel

Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention

Telefon: 030 259 359 - 414

E-Mail: apitz(at)institut-fuer-menschenrechte.de

Dunkelblauer Hintergrund mit einem Kopf und Körper gezeichnet mit weißen Strichen.

Judith Feige

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Telefon: 030 259 359 - 462

E-Mail: feige(at)institut-fuer-menschenrechte.de

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Sophie Funke

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Telefon: 030 259 359 - 475

E-Mail: funke(at)institut-fuer-menschenrechte.de

Walid Malik hat einen dunklen Bart und dunkle Haare. Er steht vor einer grauen Wand, trägt ein gelbes Oberteil und lacht in die Kamera.
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