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Wirtschaft und Menschenrechte

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Globalisierte Wirtschaftsstrukturen führen zu Lücken im Menschenrechtsschutz. Unternehmen nutzen komplexe Liefer- und Wertschöpfungsketten mit Produktionsprozessen, bei denen es immer wieder zu tödlichen Unfällen, Umweltkatastrophen und schweren Menschenrechtsverletzungen kommt. Oft werden Arbeits-, Sicherheits- und Umweltstandards entlang der Lieferketten nicht eingehalten. Die Pflicht, die Menschenrechte zu schützen, liegt grundsätzlich beim Staat, doch kommt Unternehmen eine Verantwortung zu, die Menschenrechte zu achten, gerade da, wo der staatliche Schutz ausbleibt. In einer zunehmend vernetzten Welt mit teilweise opaken Liefer- und Wirtschaftsbeziehungen laufen Unternehmen, die ihre Sorgfaltspflichten missachten, Gefahr, Menschenrechtsverletzungen zu verursachen, zu ihnen beizutragen oder an ihnen beteiligt zu sein.

Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die im Jahr 2011 vom UN-Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen verabschiedet wurden, verdeutlichen die gesellschaftliche Verantwortung von Wirtschaftsunternehmen. Sie fordern alle Unternehmen – unabhängig von ihrer Größe, ihrem Sektor und ihrer Struktur – dazu auf, die Menschenrechte in allen ihren Aktivitäten zu achten. Zudem illustrieren die Leitprinzipien, wie Unternehmen vorgehen sollten, um den gesellschaftlichen Erwartungen an sie gerecht zu werden.

Zentrale Anliegen

  • Deutsche Unternehmen müssen ihre menschenrechtliche Sorgfaltspflicht umsetzen.
  • Deutsche Politik soll darauf hinwirken, dass deutsche Unternehmen entlang ihrer Liefer- und Wertschöpfungsketten die Menschenrechte achten.
  • Deutschland sollte auf europäischer Ebene darauf hinwirken, dass eine EU-weite Regelung zur Achtung der Menschenrechte entlang der Liefer- und Wertschöpfungsketten erarbeitet wird.
  • Die Nationalen Menschenrechtsinstitutionen sollten in diesem Bereich, insbesondere entlang der Lieferketten, zusammenarbeiten.

Unsere Themen

UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte

UN-Leitprinzipien

Die Vereinten Nationen haben die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte entwickelt. Sie wurden im Juni 2011 einstimmig vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen angenommen. Sie sind rechtlich nicht verbindlich, bilden aber einen Konsens zwischen Staatengemeinschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft.

Die UN-Leitprinzipien bestehen aus drei Säulen.

Säule 1

Die erste Säule betont die völkerrechtliche Verantwortung des Staates, die Menschenrechte zu schützen und umzusetzen: Staaten haben eine Schutzverpflichtung allen Personen gegenüber, die auf ihrem Territorium leben.

Säule 2

Die zweite Säule beschreibt eine eigenständige Verantwortung von Unternehmen. Sie sollen mit der gebotenen Sorgfalt sicherstellen, dass Menschenrechte bei allen ihren Aktivitäten beachtet werden.

Säule 3

Die dritte Säule rückt die Betroffenen und ihr Recht auf Abhilfe in den Vordergrund. Staat und Unternehmen müssen Beschwerdemechanismen einrichten, an die sich Betroffene wenden können und die im Schadensfall eine angemessene Wiedergutmachung garantieren.

Staatenpflichten aus dem UN-Sozialpakt im Kontext unternehmerischen Handelns

Der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte beschreibt in seiner Allgemeinen Bemerkung Nr. 24 die Pflichten der Vertragsstaaten im Kontext unternehmerischen Handelns. Die Allgemeine Bemerkung bietet eine Orientierung, wie Vertragsstaaten wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte im Inland und grenzüberschreitend (extraterritorial) achten, schützen und gewährleisten können.

Hintergrund

Handlungen von Unternehmen können sich auf unterschiedliche Weise nachteilig auf die Menschenrechte auswirken:

  • Unternehmen, die in Entwicklungs- und Schwellenländern produzieren lassen, zahlen häufig keine existenzsichernden Löhne.
  • Rohstoffabbau, etwa von Erdöl oder Gold, kann zu großer Umweltverschmutzung führen und die Lebensgrundlage der Bevölkerung zerstören. In Minen kommt es zu zahlreichen schweren Arbeitsunfällen. Der Handel mit Mineralien wie Zinn, Tantal, Wolfram oder Gold trägt oft zur Verlängerung gewalttätiger Konflikte bei.
  • In der Textilproduktion sind die Beschäftigten oft schutzlos gesundheitsschädlichen Stoffen und dem Risiko von Arbeitsunfällen ausgesetzt. Gewerkschaftsaktivist*innen werden systematisch eingeschüchtert.
  • Unternehmen verkaufen Überwachungstechnologie und Rüstungsgüter an autoritäre Regime, die diese für die Unterdrückung von Menschenrechtsverteidiger*innen oder oppositionellen Bewegungen nutzen.

Was tut das Deutsche Institut für Menschenrechte?

Das Deutsche Institut für Menschenrechte wirkte an der Erstellung des deutschen Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte mit und moderiert seit 2017 die Arbeitsgruppe, die dessen Umsetzung begleitet. Es berät die Regierung und andere Akteure bei der Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte im Rahmen eines vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geförderten Projekts.

Zusätzlich erforschte das Deutsche Institut für Menschenrechte im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) menschenrechtliche Risiken in den Sektoren (Rohstoffe und Textil), in denen es besonders häufig zu Menschenrechtsverletzungen kommt. Es arbeitete dabei mit anderen Nationalen Menschenrechtsinstitutionen zusammen.

Publikationen zu diesem Thema

Ansprechpartner*in

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Lissa Bettzieche, LL.M.

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Telefon: 030 259 359 - 123

E-Mail: bettzieche(at)institut-fuer-menschenrechte.de

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Bettina Braun, LL.M.

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Telefon: 030 259 359 - 127

E-Mail: braun(at)institut-fuer-menschenrechte.de

Padma-Dolma Fielitz, LL.M.

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Telefon: 030 259 359 - 415

E-Mail: fielitz(at)institut-fuer-menschenrechte.de

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Franca Maurer, LL.M.

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Telefon: 030 259 359 - 461

E-Mail: maurer(at)institut-fuer-menschenrechte.de

Portrait von Franziska Oehm
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Franziska Oehm, LL.M.

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Telefon: 030 259 359 - 57

E-Mail: oehm(at)institut-fuer-menschenrechte.de

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Jennifer Teufel

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Telefon: 030 259 359 - 0

E-Mail: teufel(at)institut-fuer-menschenrechte.de

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Deniz Utlu

Wissenschaftlicher Mitarbeiter

Telefon: 030 259 359 - 469

E-Mail: utlu(at)institut-fuer-menschenrechte.de

© Karwan Photos

Melanie Wündsch

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Telefon: 030 259 359 - 464

E-Mail: wuendsch(at)institut-fuer-menschenrechte.de

Portrait von Laura Meinen
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Laura Meinen

Studentische Mitarbeiterin

Telefon: 030 259 359 - 251

E-Mail: meinen(at)institut-fuer-menschenrechte.de

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