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Wirtschaft und Menschenrechte

© DIMR/B. Dietl

Globalisierte Wirtschaftsstrukturen führen zu Lücken im Menschenrechtsschutz. Unternehmen nutzen komplexe Liefer- und Wertschöpfungsketten mit Produktionsprozessen, bei denen es immer wieder zu tödlichen Unfällen, Umweltkatastrophen und schweren Menschenrechtsverletzungen kommt. Oft werden Arbeits-, Sicherheits- und Umweltstandards entlang der Lieferketten nicht eingehalten.

Die Pflicht, die Menschenrechte zu schützen, liegt grundsätzlich beim Staat. Unternehmen haben die Verantwortung, die Menschenrechte zu achten, gerade auch da, wo der staatliche Schutz ausbleibt. In einer zunehmend vernetzten Welt mit vielfach undurchsichtigen Liefer- und Wirtschaftsbeziehungen laufen Unternehmen, die ihre Sorgfaltspflichten missachten, Gefahr, Menschenrechtsverletzungen zu verursachen, zu ihnen beizutragen oder an ihnen beteiligt zu sein.

Abbildung aus dem Menschenrechtsbericht 2021: Kerndaten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes © DIMR / webersupiran

Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die im Jahr 2011 vom UN-Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen verabschiedet wurden, verdeutlichen die Verantwortung von Wirtschaftsunternehmen. Sie fordern alle Unternehmen – unabhängig von ihrer Größe, ihrem Sektor und ihrer Struktur – dazu auf, die Menschenrechte in allen ihren Aktivitäten zu achten. Zudem illustrieren die Leitprinzipien, wie Unternehmen vorgehen sollten, um den gesellschaftlichen Erwartungen an sie gerecht zu werden. Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, das am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, konkretisiert die Sorgfaltspflichten der Unternehmen.

Zentrale Anliegen

  • Prävention von Menschenrechtsverstößen durch deutsche Unternehmen bei Tätigkeit im In- und Ausland.
  • Stärkung der Anwendung des deutschen Lieferkettengesetzes zur Einhaltung und Durchsetzung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten von Unternehmen.
  • Ambitionierte EU-Regulierungen zur Einhaltung der Menschen- und umweltbezogenen Rechte entlang der gesamten Wertschöpfungskette.
  • Voranbringen des Verhandlungsprozesses über ein verbindliches Menschenrechtsabkommen auf UN-Ebene, um Schutz- und Rechenschaftslücken bei transnationalen Unternehmenstätigkeiten zu schließen.
  • Besserer Zugang zu Recht und Abhilfe in Deutschland und Europa für Betroffene von unternehmerischen Menschenrechtsverstößen weltweit.
  • Erarbeitung von Qualitätskriterien und Methoden für die Beteiligung von betroffenen Rechteinhabenden, so dass sie bei unternehmerischen Entscheidungen Gehör finden.

Was tut das Deutsche Institut für Menschenrechte

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist an der Erstellung des Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte beteiligt und berät die Regierung und das Parlament bei dessen Umsetzung. Es moderiert seit 2017 die begleitende Arbeitsgruppe. Das Institut wirkt auf eine ambitionierte EU-Gesetzgebung hin.

Zusätzlich forscht das Institut zu wirksamer Beteiligung von Rechteinhabenden und verhaltensökonomischen Ansätzen zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte.

Unsere Themen

UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte

Die Vereinten Nationen haben die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte entwickelt. Sie wurden im Juni 2011 einstimmig vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen angenommen. Sie sind rechtlich nicht verbindlich, bilden aber einen Konsens zwischen Staatengemeinschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft.

Die UN-Leitprinzipien bestehen aus drei Säulen.

Säule 1

Die erste Säule betont die völkerrechtliche Verantwortung des Staates, die Menschenrechte zu schützen und umzusetzen: Staaten haben eine Schutzverpflichtung allen Personen gegenüber, die auf ihrem Territorium leben.

Säule 2

Die zweite Säule beschreibt eine eigenständige Verantwortung von Unternehmen. Sie sollen mit der gebotenen Sorgfalt sicherstellen, dass Menschenrechte bei allen ihren Aktivitäten beachtet werden.

Säule 3

Die dritte Säule rückt die Betroffenen und ihr Recht auf Abhilfe in den Vordergrund. Staat und Unternehmen müssen Beschwerdemechanismen einrichten, an die sich Betroffene wenden können und die im Schadensfall eine angemessene Wiedergutmachung garantieren.

Publikationen zu diesem Thema

Ansprechpartner*in

© DIMR/B. Dietl

Lissa Bettzieche, LL.M.

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Telefon: 030 259 359 - 123

E-Mail: bettzieche(at)institut-fuer-menschenrechte.de

© DIMR/B. Dietl

Bettina Braun, LL.M.

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Telefon: 030 259 359 - 127

E-Mail: braun(at)institut-fuer-menschenrechte.de

Padma-Dolma Fielitz, LL.M.

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Telefon: 030 259 359 - 415

E-Mail: fielitz(at)institut-fuer-menschenrechte.de

Portrait von Franziska Oehm
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Dr. Franziska Oehm, LL.M.

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Telefon: 030 259 359 - 57

E-Mail: oehm(at)institut-fuer-menschenrechte.de

Kurzbiografie Franziska Oehm

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Jennifer Teufel

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Telefon: 030 259 359 - 0

E-Mail: teufel(at)institut-fuer-menschenrechte.de

Kurzbiografie Jennifer Teufel

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Deniz Utlu

Wissenschaftlicher Mitarbeiter

Telefon: 030 259 359 - 0

E-Mail: utlu(at)institut-fuer-menschenrechte.de

© Karwan Photos

Melanie Wündsch

Wissenschaftliche Mitarbeiterin
(abwesend bis 2024)

Telefon: 030 259 359 - 464

E-Mail: wuendsch(at)institut-fuer-menschenrechte.de

Kurzbiografie Melanie Wündsch

Portrait von Laura Meinen
© DIMR/B. Dietl

Laura Meinen

Studentische Mitarbeiterin

Telefon: 030 259 359 - 251

E-Mail: meinen(at)institut-fuer-menschenrechte.de

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