Kinderrechte

Kinderrechte in der Entwicklungszusammenarbeit

Worum geht es?

Kinder und Jugendliche bilden in der Regel die Bevölkerungsmehrheit in Ländern des Globalen Südens. Was Armut, Konflikte, Hunger, Klimakatastrophen oder Umweltverschmutzung betrifft, haben junge Menschen innovative Ideen, wie man diesen Herausforderungen begegnen kann. Dennoch werden sie in der Entwicklungspolitik und Entwicklungszusammenarbeit heutzutage eher als Objekte denn als handelnde Subjekte mit eigenen Rechten wahrgenommen. Dies, obwohl Kinder und Jugendliche das Recht haben, ihre Meinung zu globalen Zukunftsthemen zu äußern. Darauf haben sich fast alle UN-Mitgliedsstaaten vor über 30 Jahren in der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) geeinigt. Die UN-KRK regelt die Menschenrechte von Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs; alle Staaten der Welt bis auf die USA haben die Konvention ratifiziert und damit anerkannt, dass ihre Vorgaben für das Handeln der jeweiligen Regierungen verbindlich sind. Diese Verpflichtung zur Umsetzung gilt auch für die entwicklungspolitische Zusammenarbeit, die sich an den Kinderrechten ausrichten soll.

In Deutschland ist das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) für die Umsetzung dieser Verpflichtung verantwortlich. Der Aktionsplan „Agents of Change – Kinder- und Jugendrechte in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit“ von 2017 nennt entwicklungspolitische Maßnahmen zur Umsetzung von Kinderrechten. Das überregionale Projekt „Menschenrechte inklusive Kinder- und Jugendrechte umsetzen in der Entwicklungszusammenarbeit“ der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) unterstützt das BMZ dabei; hierfür besteht eine enge Kooperation mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte.

Publikationen zu diesem Thema

Ansprechpartner*in

© DIMR/B. Dietl

Lena Stamm

Projektleitung

Telefon: 030 259 359 472

E-Mail: stamm(at)institut-fuer-menschenrechte.de

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