Wirtschaft und Menschenrechte

EU-Gesetzgebung

Die europäische Wirtschaft steht mit Millionen von Arbeiter*innen weltweit über globale Wertschöpfungsketten in Verbindung. Die Risiken in Bezug auf Menschen- und Umweltrechtsverletzungen sind mit der Komplexität der globalen Wertschöpfungsketten stetig gestiegen. Deshalb werden europäische Unternehmen gesetzlich verpflichtet, die Menschenrechte zu achten und negative Umweltauswirkungen zu vermeiden. Die Europäische Union arbeitet seit einiger Zeit an einer Reihe von Regularien im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte und Umwelt. Diese supranationale Zusammenarbeit ist besonders wichtig, da die Gesetze europaweit gelten und damit eine größere Reichweite erzielen, als rein nationale Gesetzgebungen. Gleichzeitig schaffen sie auch für Unternehmen gleiche Wettbewerbsbedingungen auf dem europäischen Markt und erleichtern durch geteiltes Wissen die Zusammenarbeit, zum Beispiel zur Risikoeinschätzung in Bezug auf Menschen- und Umweltrechtsverletzungen. 

Was macht das Deutsche Institut für Menschenrechte?

Das Institut berät zu den europäischen Gesetzgebungsprozessen im Bereich Wirtschaft und Menschen- und Umweltrechte. Dabei steht die Perspektive Rechteinhabender, die effektive Einhaltung der Menschen- und Umweltrechte von Unternehmen entlang der Wertschöpfungsketten und der Zugang zu Recht von Betroffenen im Falle einer Verletzung im Vordergrund. 

Schwerpunkte der Beratungsarbeit sind das EU-Lieferkettengesetz, die EU-Zwangsarbeitsverordnung und der Critical Raw Materials Act. Dabei arbeitet das Institut in Kooperation mit dem europäischen Netzwerk nationaler Menschenrechtsinstitutionen (ENNHRI) in der Arbeitsgruppe Wirtschaft und Menschenrechte zusammen.

EU-Lieferkettengesetz (CSDDD)

Wertschöpfungsketten großer europäischer Unternehmen sind komplex und meist global angelegt. Einige EU-Unternehmen sind mit negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt durch ihre Geschäftstätigkeit in ihren Wertschöpfungsketten in Verbindung gebracht worden. Das betrifft zum Beispiel Menschenrechtsverletzungen wie Kinderarbeit, unzureichende Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Ausbeutung von Arbeitnehmer*innen und Auswirkungen auf die Umwelt wie Treibhausgasemissionen, Umweltverschmutzung, Verlust an biologischer Vielfalt und Schädigung von Ökosystemen. Oftmals haben Betroffene keine Möglichkeit, im Falle von Rechtsverletzungen gegen die verantwortlichen Unternehmen in Europa gerichtlich vorzugehen. Deshalb wird in Europa über die Einführung einer verpflichtenden Regelung zur Achtung der Menschenrechte in globalen Wertschöpfungsketten verhandelt. Diese würde Unternehmen verpflichten, Sorgfaltsprozesse zu errichten, um menschen- und umweltrechtliche Risiken anzugehen. Zudem stärkt sie die Einbeziehung Betroffener in den Planungsprozess von Vorhaben und vereinfacht Klagemöglichkeiten für Betroffene, wenn sie in ihren Rechten verletzt werden. 

Zwangsarbeitsverordnung

Schätzungsweise befinden sich weltweit circa 28 Millionen Menschen in einem Zwangsarbeitsverhältnis. Zwangsarbeit kommt am häufigsten in der Privatwirtschaft vor, etwa 3,9 Millionen Menschen befinden sich jedoch auch in staatlich veranlasster Zwangsarbeit. Typische Indikatoren für Zwangsarbeit sind zum Beispiel Schuldknechtschaft, Isolation, körperliche und sexuelle Gewalt, Einschränkung von Bewegungsfreiheit, Einbehalten von Ausweisdokumenten oder unzumutbare Arbeits- und Lebensverhältnisse.  

Die Produkte, die in Zwangsarbeit hergestellt werden, gelangen in globale Wertschöpfungsketten und auch auf den Europäischen Markt. Einige Länder außerhalb der EU haben bereits Regulierungen, die den Markt für solche Produkte verschließen. Das Institut setzt sich für ein starkes EU-Gesetz ein, das wichtige Anreize gegen Zwangsarbeit setzt und zu einer Verbesserung der Situation von Betroffenen führt.

Critical Raw Materials Act

Sowohl für die geplante Energiewende, als auch für den Lebenstil der Konsumgesellschaft sind Rohstoffe wie Lithium, Gallium, Kobalt oder Nickel von hoher Bedeutung. Die Europäische Union hat Ende 2023 eine Verordnung zur speziellen Förderung kritischer Rohstoffe erlassen. Damit soll die Resilienz von Lieferketten gestärkt werden. Außerdem können durch die Verordnung inner- und außereuropäische Extraktionsprozesse durch erleichterte Genehmigungsverfahren speziell gefördert werden. Darüber hinaus sollen Anreize für sogenannte strategische Rohstoffpartnerschaften mit Drittstaaten gesetzt werden. Hierbei kann es unter Umständen zu negativen menschen- und umweltrechtlichen Auswirkungen kommen. Die Arbeit des Instituts konzentriert sich auf dieses Spannungsfeld. 

Publikationen zu diesem Thema

Ansprechpartner*in

© DIMR/B. Dietl

Bettina Braun, LL.M.

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Telefon: 030 259 359 - 127

E-Mail: braun(at)institut-fuer-menschenrechte.de

Portrait von Franziska Oehm
© DIMR/B. Dietl

Dr. Franziska Oehm, LL.M.

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Telefon: 030 259 359 - 57

E-Mail: oehm(at)institut-fuer-menschenrechte.de

Kurzbiografie Franziska Oehm

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