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Menschenrechtsinstitut begrüßt politische Einigung zur Zwangsarbeitsverordnung

„Mit der Einigung im politischen Trilog ist ein wichtiger Schritt hin zu einer Verabschiedung noch in dieser Legislaturperiode erfolgt.“ © DIMR/A. Illing

· Pressemitteilung

Berlin. Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt die politische Einigung über die Verabschiedung der EU-Zwangsarbeitsverordnung über ein Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem Unionsmarkt zwischen dem Rat der EU und dem EU-Parlament bei ihren Trilog-Verhandlungen.

„Mit der Einigung im politischen Trilog ist ein wichtiger Schritt hin zu einer Verabschiedung noch in dieser Legislaturperiode erfolgt“, erklärt Michael Windfuhr, Stellvertretender Direktor des Instituts. Ein solches Verbot wäre ein entscheidender Schritt, damit der EU-Binnenmarkt kein Absatzmarkt für in Zwangsarbeit hergestellte Produkte ist und keine Wettbewerbsvorteile durch den Einsatz von Zwangsarbeit entstehen“, so Windfuhr weiter.

Nach letzten Schätzungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) befinden sich global mehr als 21 Millionen Menschen in Zwangsarbeit. Die von ihnen hergestellten Produkte landen durch globale Lieferketten auch auf dem europäischen Markt. Gemäß dem Entwurf würde das Verbot alle Produkte erfassen, bei denen in der Gewinnung, Ernte, Erzeugung oder Herstellung Zwangsarbeit eingesetzt wurde, unabhängig davon, ob Zwangsarbeit innerhalb oder außerhalb der EU stattfand.

Der Verordnungsvorschlag enthält nach Einschätzung des Instituts jedoch auch Kompromisse, die hinter einem ambitionierten Menschenrechtsschutz zurückbleiben. Windfuhr: „Der Vorschlag enthält keine Wiedergutmachungsregelung, dies wäre aus menschenrechtlicher Perspektive wünschenswert. Wiedergutmachungsmaßnahmen für Betroffene sollten Voraussetzung dafür sein, dass vom Verbot erfasste Produkte wieder im EU-Markt vertrieben werden können. Ein Produktverbot ohne starke Wiedergutmachungsregelungen birgt die Gefahr, dass Unternehmen sich von problematischen Geschäftspartnern lösen, ohne dass eine Verbesserung für die Betroffene erfolgt.“ Wiedergutmachung könne je nach Situation zum Beispiel in der Rückgabe von zurückbehaltenen Ausweisdokumenten und Löhnen, der Befreiung aus Schuldknechtschaft und der Verbesserung von Arbeits- und Lebensbedingungen liegen.

In Brüssel müssen EU-Rat und EU-Parlament dem Kompromissvorschlag noch zustimmen.

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