Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention
  • Unabhängiges Ländermonitoring von Kinder- und Jugendrechten

Die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Hessen beobachten

© DIMR / webersupiran

Seit Juli 2021 hat das Land Hessen die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte damit beauftragt, ein Kinder- und Jugendrechtemonitoring für Hessen zu entwickeln und anzuwenden. Grundlage hierfür war der Koalitionsvertrag zwischen den Regierungsparteien für die 20. Legislaturperiode in Hessen.

Zu den Aufgaben der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention gehören

  • die Bekanntmachung der Kinder- und Jugendrechte,
  • die Beratung und Begleitung der Landesregierung und Kommunen sowie von Justiz, Anwaltschaft und Zivilgesellschaft bei der Auslegung und kinder- und jugendgerechten Umsetzung der UN-KRK,
  • die Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendrechtsbeauftragten in Hessen,
  • die enge Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und Forschungsinstituten sowie mit Kindern und Jugendlichen im Sinne der Beteiligungsrechte nach Artikel 12 der UN-KRK,
  • die Mitwirkung in politischen Prozessen und die Abgabe von Stellungnahmen etwa in ausgewählten Verfahren/Gesetzgebungsverfahren.

Aktivitäten des unabhängigen Ländermonitorings in Hessen

2021 – 2022: Entwicklung eines Konzepts für ein Kinder- und Jugendrechte-Monitoring in Hessen

Hessen ist das erste Bundesland, das die Entwicklung eines Ländermonitorings zur Umsetzung von Kinderrechten in Auftrag gegeben hat. Die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte wurde 2021 damit beauftragt, ein Konzept für ein Kinder- und Jugendrechte-Monitoring auf Landesebene zu entwickeln, mit dem die soziale und rechtliche Lebenswirklichkeit von mehr als 1,1 Millionen Kindern und Jugendlichen beobachtet und bewertet werden soll. Der Bericht erläutert die Grundlagen für das Kinder- und Jugendrechte-Monitoring in Hessen und formuliert Empfehlungen für das Monitoring und seine drei Startpunkte sowie Ziele, Bekanntmachung, Beteiligung und Bildungsgerechtigkeit. Das Monitoring soll Fort- und Rückschritte in diesen Bereichen gemäß den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) beobachten.

2022 – 2023: Erste Arbeitsphase des Kinder- und Jugendrechte-Monitorings in Hessen: Bekanntmachung von Kinder- und Jugendrechten

Das HMSI hat die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte mit dem Kinder- und Jugendrechte-Monitoring in Hessen beauftragt. Eine erste Arbeitsphase ist für den Zeitraum von Juli 2022 bis August 2023 vereinbart, im April 2023 sollte dem HMSI ein Zwischenbericht mit Erkenntnissen aus dieser ersten Phase des Monitorings vorgelegt werden.

Zweck der Durchführung der ersten Arbeitsphase des Monitorings ist eine Bestandsaufnahme der aktuellen kinder- und jugendrechtlichen Strukturen und Aktivitäten sowie ihrer Bewertung in den drei Bereichen: Bekanntmachung, Beteiligung und Bildungsgerechtigkeit. Das übergeordnete Ziel des Monitorings ist, dass Politik, Verwaltung und Einrichtungen ihr Handeln künftig noch besser an Kinder- und Jugendrechten ausrichten.

2023-2024: Erste Arbeitsphase des Kinder- und Jugendrechte-Monitorings in Hessen: Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

Die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte führt die Durchführung der ersten Arbeitsphase des Kinder- und Jugendrechte-Monitorings im Auftrag des HMSI fort. Im Zeitraum 2023-2024 nimmt die Monitoring-Stelle UN-KRK die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in Hessen besonders in den Blick.

Die Erkenntnisse aus dem Monitoring zu den Beteiligungsrechte wird sie auf ihrer Fachveranstaltung im April 2024 in Frankfurt am Main vorstellen.

Zweck der Durchführung der ersten Arbeitsphase ist eine Bestandsaufnahme der aktuellen kinder- und jugendrechtlichen Strukturen und Aktivitäten sowie ihrer Bewertung in den drei Bereichen: Bekanntmachung, Beteiligung und Bildungsgerechtigkeit. Das übergeordnete Ziel des Monitorings ist, dass Politik, Verwaltung und Einrichtungen ihr Handeln künftig noch besser an Kinder- und Jugendrechten ausrichten.

Die Indikatoren (Hinweisgeber) der drei Startpunkte des Kinder- und Jugendrechte-Monitorings in Hessen

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Erste Erkenntnisse des Kinder- und Jugendrechte-Monitorings in Hessen: Startpunkt 1 Bekanntmachung

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Erkenntnisse des Kinder- und Jugendrechte-Monitorings in Hessen: Startpunkt 2 Beteiligung

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Artikel 4 der UN-Kinderrechtskonvention: Verwirklichung der Kindesrechte

„Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen zur Verwirklichung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte. Hinsichtlich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte treffen die Vertragsstaaten derartige Maßnahmen unter Ausschöpfung ihrer verfügbaren Mittel und erforderlichenfalls im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit.“

Artikel 42 der UN-Kinderrechtskonvention: Verpflichtung zur Bekanntmachung

„Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die Grundsätze und Bestimmungen dieses Übereinkommens durch geeignete und wirksame Maßnahmen bei Erwachsenen und auch bei Kindern allgemein bekannt zu machen.“

Artikel 44(6) der UN-Kinderrechtskonvention: Berichtspflicht

„Die Vertragsstaaten sorgen für eine weite Verbreitung ihrer Berichte im eigenen Land.“

Kinder- und Jugendrechte-Monitoring gemäß UN-KRK: Welche Akteure übernehmen welche Aufgaben?

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Publikationen

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Ansprechperson

Walid Malik hat einen dunklen Bart und dunkle Haare. Er steht vor einer grauen Wand, trägt ein gelbes Oberteil und lacht in die Kamera.
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Claudia Kittel hat braune kinnlange Haare. Sie trägt ein gelbes Oberteil und einen schwarzen Blazer.
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Claudia Kittel

Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention

Telefon: 030 259 359 - 414

E-Mail: apitz(at)institut-fuer-menschenrechte.de

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