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Umsetzung der Kinderrechte in Hessen

Kinder- und Jugendrechte sollen insbesondere in den Verwaltungen noch bekannter gemacht werden. © DIMR /webersupiran

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In ihrem heute veröffentlichten Bericht „Erste Erkenntnisse des Kinder- und Jugendrechte-Monitorings in Hessen“ bescheinigt die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) dem Bundesland Fortschritte in Sachen Kinderrechte.

„Hessen ist insgesamt auf einem guten Weg bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention“, so Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-KRK. Ein nächster wichtiger Schritt ist nun, die Förderung einer Kultur der Kinder- und Jugendrechte an den hessischen Schulen. „Die Landesregierung sollte deshalb die Kinder- und Jugendrechte aus der UN-KRK im hessischen Schulrecht und in den hessischen Kerncurricula explizit verankern“, so Kittel weiter.

Kinderrechte in Verwaltungen bekannt machen

Die Monitoring-Stelle UN-KRK empfiehlt den Verantwortlichen auf Landesebene und in den Kommunen, darüber hinaus, die Kinder- und Jugendrechte noch bekannter zu machen, insbesondere in den Verwaltungen. „87,4 Prozent der Verwaltungsmitarbeiter*innen kennen die Kinder- und Jugendrechte nur dem Namen nach“, fasst Kittel das Ergebnis der repräsentativen Befragung in allen Verwaltungen des Landes und der Kommunen zusammen. „Hier sehen wir dringenden Handlungsbedarf, denn gerade die Verwaltungen spielen eine wichtige Rolle bei der Verwirklichung und Einhaltung der Kinder- und Jugendrechte. Sie sollten die Rechte sehr genau kennen.“

Die Monitoring-Stelle empfiehlt Land und Kommunen, Kampagnen und Bildungsmaßnahmen sowie Informationsmaterial (beispielsweise Handreichungen) zu erarbeiten und zu koordinieren, um explizit die kleineren Gebietskörperschaften (Landgemeinden und Kleinstädte) bei der Bekanntmachung der UN-KRK unter allen Zielgruppen zu unterstützen. Kampagnen und Maßnahmen sollten regelmäßig und wiederholt durchgeführt werden.

Kinder und Jugendliche haben gutes Wissen über ihre Rechte

Die Erhebungen der Monitoring-Stelle bei Kindern und Jugendlichen (nicht repräsentative Befragung unter 683 Teilnehmer*innen) sowie Erwachsenen (nicht repräsentative Befragung unter 1.040 Teilnehmer*innen) und Mitarbeiter*innen in Politik, Verwaltung und Justiz (repräsentative Befragung unter allen Verwaltungen des Landes und der Kommunen) zeigen, dass die Kinder- und Jugendrechte bei allen Befragten seit den letzten Erhebungen 2018 (Kinderrechte-Charta sowie DKHW) bekannter geworden sind.

Knapp ein Viertel (24 Prozent) der von der Monitoring-Stelle befragten Kinder und Jugendlichen in Hessen hat nach eigener Einschätzung ein gutes Wissen über die in der UN-KRK festgeschriebenen Kinder- und Jugendrechte.

Die Schule ist laut Bericht der Monitoring-Stelle der zentrale Vermittlungsort, an dem Kinder und Jugendliche ihr Wissen über die Kinder- und Jugendrechte erlangen.

Bekanntmachung unter Erwachsenen

23 Prozent der von der Monitoring-Stelle befragten Erwachsenen in Hessen haben nach eigener Einschätzung ein gutes Wissen über die Kinder- und Jugendrechte. Bei den Eltern bzw. den Personenberechtigten sind es sogar 27 Prozent. Das ist deutlich mehr als im bundesweiten Durchschnitt (DKHW 2018: 12 Prozent).

Der Bericht wurde im Rahmen des Projektes „Erste Arbeitsphase des Kinder- und Jugendrechte-Monitorings in Hessen“ erstellt. Das Projekt wird vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration finanziert.

© DIMR / webersupiran
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