Hessen hat als erstes Bundesland das Deutsche Institut für Menschenrechte mit der Entwicklung eines Konzepts für ein unabhängiges Kinder- und Jugendrechte-Monitoring beauftragt. Nach der Konzeptphase hat das Institut nun mit dem Kinder- und Jugendrechte-Monitoring in Hessen begonnen. Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Instituts, erklärt, warum ein Ländermonitoring sinnvoll ist und wie Kinder- und Jugendrechte damit gestärkt werden.
Warum brauchen Bundesländer ein Kinder- und Jugendrechte-Monitoring?
Claudia Kittel: Die Landesregierungen brauchen ein Kinder- und Jugendrechte-Monitoring, damit sie regelmäßig überprüfen können, inwieweit ihre Maßnahmen zur Verwirklichung der Kinder- und Jugendrechte auch tatsächlich greifen. Die UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet Staaten die Rechte von Kindern und Jugendlichen zu achten, zu schützen und zu gewährleisten. Dazu gehört auch, mit dem Maßstab der einzelnen Artikel der UN-Kinderrechtskonvention zu schauen, wie diese Rechte in der nationalen Gesetzgebung oder beispielsweise in Rechtsverordnungen verankert sind, welche Programme und Maßnahmen eine Regierung unternimmt, um diese Rechte zu verwirklichen, und zuletzt, was die Kinder und Jugendlichen als Rechter-Inhaber*innen dazu sagen, wie gut diese Rechte aus ihrer Sicht verwirklicht ist. Da in Deutschland im Rahmen der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention auch die Länder der Konvention zugestimmt haben und darüber hinaus ja auch einige Kinder- und Jugendrechte in die Zuständigkeit der Länder fallen – so im Bereich der Bildung – braucht es ergänzend zum Monitoring auf Bundesebene eben auch ein Monitoring auf Landesebene.
Was sind die Kernanliegen des Konzeptes für ein Kinder- und Jugendrechte-Monitoring in Hessen?
Kittel: Kinder- und Jugendrechte-Monitoring bedeutet, die Umsetzung der Vorgaben aus allen 54 Artikeln der Konvention in Bund und Ländern zu prüfen. Niemand – auch nicht die Vereinten Nationen – erwartet, dass ein Vertragsstaat beziehungsweise ein Bundesland das in einem Rutsch macht. In Hessen haben wir in der Konzeptionsphase in einem partizipativen Prozess zusammen mit Erwachsenen und jugendlichen Expert*innen drei Punkte identifiziert, mit denen die Prüfung starten soll: Die Kinder- und Jugendrechte in Hessen unter Kindern und Jugendlichen stärker bekannt machen, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Hessen stärken und Bildungsgerechtigkeit für alle Kinder und Jugendlichen in Hessen fördern.
Welchen Punkt schauen Sie zuerst genau an?
Kittel: Wir analysieren jetzt, ob die Kinder- und Jugendrechte überhaupt bei denen, die sie kennen müssten, bekannt sind, und zwar sehr konkret hinsichtlich der einzelnen Schutz-, Fürsorge- und Beteiligungsrechte der Konvention. Von bundesweiten Erhebungen her ahnen wir schon, dass es da – selbst 30 Jahre nach Inkrafttreten der Konvention in Deutschland - noch immer viel Luft nach oben geben wird. Wir werden dann erheben, ob Kinder und Jugendliche die Kinder- und Jugendrechte kennen, aber auch, wie es um die Kenntnisse innerhalb der Verwaltung steht. Dabei prüfen wir auch, ob die Kinder- und Jugendrechte Pflichtteil im Lehrplan von Schulen und Ausbildungs-Curricula sind.