Sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität

Schutz vor Diskriminierung und Gewalt aufgrund der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität

Die rechtliche Gleichstellung lesbischer, schwuler, bisexueller, transsexueller, transgeschlechtlicher und intergeschlechtlicher Menschen (LSBTI) voranzubringen, ist nach wie vor ein menschenrechtliches Gebot. Zwar sind in Deutschland in den letzten Jahren einige Erfolge erzielt worden, dennoch sind LSBTI in Deutschland immer noch strukturell benachteiligt. Dies zeigen Statistiken und Untersuchungen zu Hasskriminalität und Diskriminierung sowie Ergebnisse der Einstellungsforschung.

Befragungen zu Diskriminierungserfahrungen zeigen, dass LSBTI häufig diskriminiert werden, vor allem in der Öffentlichkeit und in der Freizeit, am Arbeitsplatz und bei der Wohnungssuche. Studien der Einstellungsforschung haben zwar festgestellt, dass die gesellschaftliche Akzeptanz homosexueller Personen in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen hat. Gleichwohl sind ambivalente oder ablehnende Einstellungen nach wie vor verbreitet, insbesondere wenn es um die öffentliche Präsenz und Sichtbarkeit gleichgeschlechtlicher Paare geht.

Daher gilt es, den Schutz vor Diskriminierung explizit zu regeln, etwa im Grundgesetz.

Zentrale Anliegen

  • Die Aufnahme der Merkmale „sexuelle Orientierung/Identität“ und „Geschlechtsidentität“ in Artikel 3 des Grundgesetzes.
  • Die geschlechterinklusive Ausgestaltung des Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsrechts.

Publikationen zu diesem Thema

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