Das Institut

Die Kinderschutz-Richtlinie des Instituts

Mit der Kinderschutz-Richtlinie regelt das Institut den Schutz von Kindern in der eigenen Arbeit. Im Sinne seiner Grundsätze und seines menschenrechtlichen Auftrags ist das Institut verpflichtet, geltende Bestimmungen zum Schutz von Kindern in der eigenen Arbeit zu achten und zu fördern.

Die Richtlinie sensibilisiert Personen, die direkt oder indirekt für das Institut tätig sind, für den Schutz von Kindern und Jugendlichen und unterstützt sie darin, entsprechende Schutzmaßnahmen und -mechanismen für ihre Projekte und Vorhaben umzusetzen. 

Die Rechte von Kindern und Jugendlichen sowie ihr Schutz vor jeglicher Form der Ausbeutung und Gewalt sind im Übereinkommen über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen geregelt.

Im Überblick:

  • Die Kinderschutz-Richtlinie sensibilisiert für kinderschutzrelevante Aspekte zum Beispiel in Projekten und Forschungsvorhaben, Workshops oder anderen Veranstaltungen sowie in der Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit.
  • Sie formuliert Standards zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie zur Verwirklichung ihrer Rechte (inklusive Beteiligungs- und Beschwerderechte).
  • Wichtige Aspekte der Richtlinie und ihrer Umsetzung sind die Gewährleistung eines vertraulichen und verantwortungsvollen Melde- und Beschwerdverfahrens sowie die Aufklärung gemeldeter Verdachtsfälle. Das Beschwerdeverfahren bezieht sich allein auf Beschwerden, die im Zusammenhang mit der Arbeit des Instituts gemeldet wurden. Darüber hinaus kann das Institut keine Beschwerden oder Einzelfallanfragen entgegennehmen.
  • Ein internes Kinderschutzteam berät und unterstützt Mitarbeitende in der Umsetzung kinderschutzrelevanter Maßnahmen und Strukturen.
  • Die regelmäßige Evaluierung und Weiterentwicklung der Richtline stärkt die kinder- und menschenrechtsbasierte Arbeit des Instituts, sowohl eigene Arbeitsprozesse als auch die Zusammenarbeit mit anderen Akteur*innen betreffend.

Unsere Kinderschutz-Richtlinie (mit DGS)

Publikationen zu diesem Thema

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