Staaten, die die Kinderrechtskonvention ratifiziert haben, müssen nach Artikel 44 einen Erstbericht zwei Jahre nach Inkrafttreten einreichen, danach alle fünf Jahre einen periodischen Staatenbericht. Das erste und zweite Fakultativprotokoll sehen ebenfalls Erstberichte innerhalb von zwei Jahren vor, danach wird die Berichterstattung Teil des periodischen Staatenberichts zur Konvention.
Eine Arbeitsgruppe des Ausschusses bereitet die Tagung vor und erarbeitet eine Liste mit Fragen (List of issues) zu den Staatenberichten. Die Fragen werden den jeweiligen Staaten zugeschickt. Es wird erwartet, dass die Staaten noch vor dem Termin der Berichtsprüfung in Genf eine schriftliche Antwort an den Ausschuss übermitteln.
Seit 2018 arbeitet der Ausschuss auch mit einem vereinfachten Berichtsverfahren. Dabei erarbeitet eine tagungsvorbereitende Arbeitsgruppe eine Liste mit Fragen vor der Berichterstattung (List of Issues Prior to Reporting, LOIPR). Die Fragen werden dem jeweiligen Staat zugeschickt. Dessen Antworten werden als Staatenbericht betrachtet.
Die mündliche Überprüfung des Berichts findet in Form eines konstruktiven Dialogs zwischen dem Ausschuss und einer Regierungsdelegation in einer öffentlichen Sitzung in Genf statt. Anschließend verabschiedet der Ausschuss seine Abschließenden Bemerkungen (Concluding Observations), in denen er seine wichtigsten Kritikpunkte zusammenfasst und Empfehlungen zur besseren Umsetzung der Konvention formuliert.
Nationale Menschenrechtsinstitutionen und zivilgesellschaftliche Organisationen können sich mit eigenen Berichten und Stellungnahmen am Staatenberichtsverfahren beteiligen. Auch Kinder können, gegebenenfalls mit Unterstützung durch Kinderrechtsorganisationen, eigene Berichte und Informationen an den UN-Ausschuss einreichen.
Ene Übersicht über frühere und geplante Sitzungen des Ausschusses zur Überprüfung von Staatenberichten gibt es in der Rubrik „Sessions“ auf der Website des Hochkommissariats für Menschenrechte (OHCHR).