Vereinte Nationen: Menschenrechtsabkommen

Umsetzung CRC in Deutschland

Ratifikation der Kinderrechtskonvention

Die Bundesrepublik Deutschland hat das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (CRC) am 06. März 1992 ratifiziert. Das Übereinkommen trat am 05. April 1992 in Deutschland in Kraft (Bundesgesetzblatt, BGBl 1992 II, S. 121)

2010 hat die Bundesregierung die bei der Unterzeichnung erklärten Vorbehalte zurückgenommen. Das Übereinkommen ist seitdem uneingeschränkt verbindlich geltendes Recht in Deutschland, auf das sich „alle Menschen in Deutschland, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet“ haben, berufen können (Artikel 1 UN-KRK).

Das erste Fakultativprotokoll über die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten trat in Deutschland am 13. Januar 2005 in Kraft (BGBl 2004 II, S. 1355).

Das zweite Fakultativprotokoll über den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und Kinderpornografie trat in Deutschland am 15. Juli 2009 in Kraft (BGBl 2008 II, S. 1222).

Das dritte Fakultativprotokoll über ein Individualbeschwerdeverfahren für Kinder trat in Deutschland am 14. April 2014 in Kraft (BGBl 2012 II, S. 1546).

Aktuelles Staatenberichtsverfahren

Kombinierter 5. und 6. Staatenbericht

Der kombinierte 5. und 6. Staatenbericht zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes wurde im April 2019 eingereicht. Zugleich ist der Bericht zur UN-Kinderrechtskonvention in einer kindgerechten Fassung veröffentlicht worden.

Kombinierter 5. und 6. Staatenbericht: Parallelbericht DIMR

Die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention am Deutschen Institut für Menschenrechte hat ihren Parallelbericht im Oktober 2019 an den Ausschuss übergeben. Der Bericht wurde im Oktober 2020 ergänzt. Für die vorbereitende Sitzung der Arbeitsgruppe (Pre-sessional Working Group, PSWG) am 11. Februar 2021 reichte die Monitoring-Stelle Vorschläge für die Frageliste (List of issues) ein.

Kombinierter 5. und 6. Staatenbericht: Parallelberichte von NGOs

Die National Coalition Deutschland - Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention hat 2019 einen ergänzenden Bericht zum Staatenbericht eingereicht und den Zweiten Kinderrechtereport gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen erstellt. Im Oktober 2020 erschien ein Nachtrag zum Bericht. Seit November 2020 liegt der Bericht auch in einfacher Sprache vor.

Für die vorbereitende Sitzung der Arbeitsgruppe (Pre-sessional Working Group, PSWG), in der die List of Issues erstellt wurden, haben die National Coalition und weitere zivilgesellschaftliche Organisationen Eingaben und Parallelberichte eingereicht. Die Sitzung fand am 11. Februar 2021 statt.

Kombinierter 5. und 6. Staatenbericht: List of Issues (LOI)

Die Fragenliste (List of Issues) für die Berichtsprüfung wurde am 4. März 2021 veröffentlicht.

Kombinierter 5. und 6. Staatenbericht: Antwort auf die List of Issues

Deutschland hat im Mai 2022 eine schriftliche Antwort auf die List of Issues beim Ausschuss eingereicht.

Kombinierter 5. und 6. Staatenbericht: Berichtsprüfung

Die Berichtsprüfung fand während der 91. Sitzung des Ausschusses am 5. und 6. September 2022 in Genf statt. Die Sitzung wurde live im UN Web TV übertragen und aufgezeichnet.

Kombinierter 5. und 6. Staatenbericht: Abschließende Bemerkungen

Die Abschließenden Bemerkungen des Ausschusses zur Staatenberichtsprüfung wurden Ende September 2022 veröffentlicht.

Fälligkeit des nächsten Berichts

Der kombinierte 7. und 8. Staatenbericht soll dem Ausschuss bis zum 24. April 2027 vorgelegt werden. Darin sollen Informationen über die Nachbereitung der Abschließenden Bemerkungen zum 5. und 6. Staatenbericht aufgenommen werden.

Dokumente zu früheren Staatenberichtsverfahren

Auf der Website des Hochkommissariats für Menschenrechte finden Sie die vollständige Dokumentation zu den Staatenberichtsverfahren Deutschlands zur Kinderrechtskonvention in Englisch oder weiteren UN-Sprachen.

In unserer Datenbank finden Sie auch deutsche Fassungen oder Übersetzungen der Dokumente, soweit sie uns vorliegen.

Seit der Ratifizierung der Kinderrechtskonvention durch Deutschland im Jahr 1992 wurden vier Staatenberichte überprüft, zuletzt ein kombinierter 5. und 6. Bericht im September 2022. Ausführliche Informationen dazu auf der Seite Staatenberichtsverfahren zu Deutschland (2019–). Außerdem wurden Erstberichte zum 1. und 2. Fakultativprotokoll eingereicht und geprüft.

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