Rassistische Diskriminierung

Racial Profiling

Unter „Racial Profiling“ sind polizeiliche Maßnahmen wie Kontrollen, Überwachungen oder Ermittlungen zu verstehen, bei denen die Polizei den Fokus in unzulässiger Weise auf bestimmte äußere Merkmale, die Sprache, tatsächliche oder vermeintliche Religionszugehörigkeit oder Herkunft der betroffenen Menschen richtet und sie damit pauschal als verdächtig behandelt. Im Rahmen anlassloser Personenkontrollen liegt Racial Profiling nicht nur dann vor, wenn etwa physische Merkmale wie Hautfarbe das einzige beziehungsweise ausschlaggebende Auswahlkriterium für die Kontrolle ist. Ein Verstoß gegen grund- und menschenrechtlich verankerte Diskriminierungsverbot liegt vielmehr vor, sofern es ein tragendes Kriterium unter mehreren ist.

Zentrale Anliegen

  • Das Deutsche Institut für Menschenrechte spricht sich gegen rassistische Polizeikontrollen in Deutschland aus.

Publikationen zu diesem Thema

Weitere Informationen

  • Cremer, Hendrik/Töpfer, Eric (2019): „Racial Profiling“ aus grund- und menschenrechtlicher Perspektive. In: Dieter Kugelmann (Hg.): Polizei und Menschenrechte. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung, S. 366—371
  • Cremer, Hendrik (2019): Methode des Racial Profiling ist grund- und menschenrechtswidrig. In: Deutsches Polizeiblatt 37 (3), S. 22—24

Ansprechpartner*in

© DIMR/A. Illing

Dr. Hendrik Cremer

Wissenschaftlicher Mitarbeiter

Telefon: 030 259 359 - 42

E-Mail: cremer(at)institut-fuer-menschenrechte.de

E. Töpfer hat kurze graue Haare und einen Bart. Er trägt ein weißes Hemd und eine dunkle Anzugsjacke.
© DIMR/A. Illing

Eric Töpfer

Wissenschaftlicher Mitarbeiter

Telefon: 030 259 359 – 20

E-Mail: toepfer(at)institut-fuer-menschenrechte.de

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