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Analyse/Studie

„Racial Profiling“ – Menschenrechtswidrige Personenkontrollen nach § 22 Abs. 1 a Bundespolizeigesetz

Empfehlungen an den Gesetzgeber, Gerichte und Polizei

Mit „Racial Profiling“ wird die Methode bezeichnet, das physische Erscheinungsbild, etwa Hautfarbe oder Gesichtszüge, einer Person als Entscheidungsgrundlage für polizeiliche Maßnahmen wie Personenkontrollen, Ermittlungen und Überwachungen heranzuziehen. In jüngerer Zeit ist diese Polizeipraxis infolge von Gerichtsverfahren verstärkt in die öffentliche Diskussion geraten. Kritik üben betroffene Einzelpersonen, Stimmen aus der Wissenschaft, Betroffenenorganisationen und Organisationen, die sich gegen Rassismus engagieren. Hingegen hat die Politik das Thema noch nicht recht aufgegriffen. Aus Sicht des Deutschen Instituts für Menschenrechte ist es dringend erforderlich, dass sich die Politik in Bund und Ländern der Problematik annimmt.

Nicht gedruckt erhältlich

Autor*in: Hendrik Cremer
Themen: Rassistische Diskriminierung, Rechtsstaat
Herausgeber*in: Deutsches Institut für Menschenrechte

Größe: (PDF, 348 KB)
ISBN: 9783942315708 (PDF)
Seiten: 37
Erschienen: 06/2013

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