English information about the CRC State Report Cycle can be found here.
Die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) in Deutschland wird regelmäßig vom UN-Ausschuss für die Rechte von Kindern geprüft. Als Grundlage für die Prüfung dient ein sogenannter Staatenbericht, den die Regierung verfassen und beim Ausschuss einreichen muss. Derzeit findet das vierte Staatenberichtsverfahren statt; die Überprüfung ist 2019 gestartet und dauert voraussichtlich bis Ende 2021.
Seitdem Deutschland 1992 die Kinderrechtskonvention ratifiziert hat, wurden drei Staatenberichte überprüft, zuletzt ein kombinierter 3. und 4. Bericht im Januar 2014. Außerdem wurden Erstberichte zum 1. und 2. Fakultativprotokoll eingereicht und geprüft. Die Expert*innen des UN-Ausschusses haben in ihren Abschließenden Bemerkungen (Concluding Observations) jeweils auf Probleme bei der Umsetzung der UN-KRK in Deutschland hingewiesen, Verbesserungsvorschläge und Kritikpunkte benannt sowie Empfehlungen formuliert. Die Empfehlungen haben weitreichende Bedeutungen für die Umsetzung der UN-KRK in Deutschland. Bund, Länder und Kommunen sind aufgerufen, sich der Umsetzungsaufträge in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich anzunehmen.
Die Dokumente zum aktuellen Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland finden Sie weiter unten. Dokumente zu abgeschlossenen Verfahren finden Sie in unserer Datenbank „Deutschland im Menschenrechtsschutzsystem“. Hier finden Sie auch deutsche Fassungen oder Übersetzungen der Dokumente, soweit sie uns vorliegen.
Information zum Staatenberichtsverfahren in deutscher Sprache
Um die Arbeitsweise des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes und die Berichtspflicht nach Artikel 44 der UN-KRK verständlich zu machen und das Berichtsverfahren zu erläutern, hat die Monitoring-Stelle Informationen erstellt und ein Video (siehe unten) produziert. Insbesondere die schriftliche Information gibt Hinweise auf vertiefende Dokumente und zeigt auf, wie sich zivilgesellschaftliche Organisationen und Selbstorganisationen von Kindern am Berichtsverfahren beteiligen können.
Dokumente zum kombinierten 5. und 6. Staatenbericht (2019–)
Der kombinierte Fünfte und Sechste Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes wurde am 13. Februar 2019 von Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey dem Bundeskabinett vorgelegt. Das Kabinett beschloss den Bericht, der über die wichtigsten Entwicklungen bezüglich der Stärkung der Kinderrechte in Deutschland seit 2014 informiert. Die Bundesregierung hat den Bericht am 4. April 2019 bei den Vereinten Nationen in Genf offiziell eingereicht. Zugleich ist der Bericht zur UN-Kinderrechtskonvention in einer kindgerechten Fassung veröffentlicht worden. Die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention am Deutschen Institut für Menschenrechte hat ihren Parallelbericht im Oktober 2019 an den UN-Ausschuss übergeben.