Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention

Staatenberichtsverfahren zu Deutschland (2019–)

Text-Bild-Marke mit Lupensymbol: Kinderrechtskonvention, UN prüfen Deutschland 2019

English information about the CRC State Report Cycle can be found here.

Die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) in Deutschland wird regelmäßig vom UN-Ausschuss für die Rechte von Kindern geprüft. Als Grundlage für die Prüfung dient ein sogenannter Staatenbericht, den die Regierung verfassen und beim Ausschuss einreichen muss. Derzeit findet das vierte Staatenberichtsverfahren statt; die Überprüfung ist 2019 gestartet und dauert voraussichtlich bis Ende 2022.

Seitdem Deutschland 1992 die Kinderrechtskonvention ratifiziert hat, wurden drei Staatenberichte überprüft, zuletzt ein kombinierter 3. und 4. Bericht im Januar 2014. Außerdem wurden Erstberichte zum 1. und 2. Fakultativprotokoll eingereicht und geprüft. Die Expert*innen des UN-Ausschusses haben in ihren Abschließenden Bemerkungen (Concluding Observations) jeweils auf Probleme bei der Umsetzung der UN-KRK in Deutschland hingewiesen, Verbesserungsvorschläge und Kritikpunkte benannt sowie Empfehlungen formuliert. Die Empfehlungen haben weitreichende Bedeutungen für die Umsetzung der UN-KRK in Deutschland. Bund, Länder und Kommunen sind aufgerufen, sich der Umsetzungsaufträge in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich anzunehmen.

Die Dokumente zum aktuellen Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland finden Sie weiter unten. Dokumente zu abgeschlossenen Verfahren finden Sie in unserer Datenbank „Deutschland im Menschenrechtsschutzsystem“. Hier finden Sie auch deutsche Fassungen oder Übersetzungen der Dokumente, soweit sie uns vorliegen.

Information zum Staatenberichtsverfahren in deutscher Sprache

Um die Arbeitsweise des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes und die Berichtspflicht nach Artikel 44 der UN-KRK verständlich zu machen und das Berichtsverfahren zu erläutern, hat die Monitoring-Stelle Informationen erstellt und ein Video (siehe unten) produziert. Insbesondere die schriftliche Information gibt Hinweise auf vertiefende Dokumente und zeigt auf, wie sich zivilgesellschaftliche Organisationen und Selbstorganisationen von Kindern am Berichtsverfahren beteiligen können.

Dokumente zum kombinierten 5. und 6. Staatenbericht (2019–)

Der kombinierte Fünfte und Sechste Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes wurde am 13. Februar 2019 von Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey dem Bundeskabinett vorgelegt. Das Kabinett beschloss den Bericht, der über die wichtigsten Entwicklungen bezüglich der Stärkung der Kinderrechte in Deutschland seit 2014 informiert. Die Bundesregierung hat den Bericht am 4. April 2019 bei den Vereinten Nationen in Genf offiziell eingereicht. Zugleich ist der Bericht zur UN-Kinderrechtskonvention in einer kindgerechten Fassung veröffentlicht worden. Die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention am Deutschen Institut für Menschenrechte hat ihren Parallelbericht im Oktober 2019 an den UN-Ausschuss übergeben.

Erklärfilme zum Staatenberichtsverfahren

UN-Kinderrechtskonvention: Das Staatenberichtsverfahren kurz erklärt (English subtitles)

Erklärfilm in Deutscher Gebärdensprache

UN-Kinderrechtskonvention: Wie funktioniert das Staatenberichtsverfahren? (Gebärdensprache)

Parallelbericht der Monitoring-Stelle

Infografik zum Staatenberichtsverfahren

Die folgende Grafik veranschaulicht die acht Phasen des Staatenberichtsverfahrens zur UN-Kinderrechtskonvention. Sie können die Grafik gerne für Vorträge oder Seminare zum Thema verwenden, sie steht hier als barrierefreies PDF (42 KB) zum Download zur Verfügung.

Übersicht der acht Phasen. Klicken Sie weiter, um die acht Phasen im Detail anzeigen zu lassen.
Übersicht der acht Phasen. Der aktuelle Stand ist grün markiert (Phase 8). Klicken Sie weiter, um die acht Phasen im Detail anzeigen zu lassen.
Phase 1: Regierung reicht Staatenbericht beim UN-Ausschuss ein
Der kombinierte 5./6. Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes wurde am 4. April 2019 beim UN-Ausschuss offiziell eingereicht. Zugleich ist der Bericht zur UN-KRK in einer kindgerechten Fassung veröffentlicht worden.
Phase 2: Zivilgesellschaft/NHRI reichen Parallelberichte ein (aktuell aktiv)
Im Oktober 2019 hat die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention ihren Parallelbericht zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes an den UN-Ausschuss offiziell übergeben. Auch die National Coalition und weitere zivilgesellschaftliche Organisationen haben ihre Berichte vorgelegt.
Eingaben waren bis zum 1. November 2020 möglich.
Phase 3: Vorbereitende Sitzung von UN-Ausschuss und Zivilgesellschaft/NHRI
Die nicht-öffentliche Sitzung mit Zivilgesellschaftlichen Organisationen, UN-Sonderorganisationen, der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte sowie Selbstorganisationen von Kindern fand im Rahmen der 88. Session des UN-Ausschusses vom 8. bis 12.02.2021 in Genf statt.
Phase 4: UN-Ausschuss schickt Liste mit Fragen an Regierung ("List of Issues")
Auf Basis der Informationen aus dem Staatenbericht und den eingereichten Parallelberichten sowie der Diskussionen aus der vorbereitenden Sitzung erstellt der UN-Ausschuss eine Liste mit sogenannten Rückfragen an den Vertragsstaat. Diese wurde im aktuellen Berichtsverfahren für Deutschland 2021 erwartet.
Phase 5: Regierung beantwortet "List of Issues" schriftlich
Die Regierung war aufgefordert, die Antworten vor der Anhörung in schriftlicher Form einzureichen. Dies geschah fristgerecht im Mai 2022.
Phase 6: Sitzung zur Prüfung des Staatenberichts: UN-Ausschuss mit Regierungsdelegation im "konstruktiven Dialog"
Die mündliche Diskussion mit der Regierungsdelegation findet in einer öffentlichen Sitzung statt. Die öffentliche Sitzung wird auch als Webcast übertragen. Der Termin für die Sitzung ist am 5./6. September 2022.
Phase 7: UN-Ausschuss veröffentlicht Abschließende Bemerkungen ("Concluding Observations")
Wenn die Überprüfungsphase abgeschlossen ist, verabschiedet der UN-Ausschuss die sogenannten Abschließenden Bemerkungen. Deutschland ist verpflichtet diese öffentlich bekannt zu machen. Es wird auch empfohlen, diese zu übersetzen und kindgerechte Versionen anzubieten.
Phase 8: Innerstaatliche Umsetzung der Empfehlungen und Follow-up
Die Zeit bis zur nächsten Berichtsprüfung wird auch Follow-up genannt und dauert bei der UN-KRK mindestens fünf Jahre. In dieser Zeit ist der Vertragsstaat aufgefordert, die Empfehlungen umzusetzen.

Ansprechpartner*in

Claudia Kittel

Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention

Telefon: 030 259 359 - 414

E-Mail: apitz(at)institut-fuer-menschenrechte.de

Judith Feige

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Telefon: 030 259 359 - 462

E-Mail: feige(at)institut-fuer-menschenrechte.de

nach oben