Das Deutsche Institut für Menschenrechte legt dem Deutschen Bundestag gemäß § 2 Abs. 5 DIMRG jährlich einen Jahresbericht vor. Der Jahresbericht informiert über Schwerpunktthemen des jeweiligen Kalenderjahres, gibt einen Einblick in die Arbeit der einzelnen Abteilungen und informiert über Daten und Fakten der Institutsarbeit. Der Jahresbericht wird auf Deutsch und Englisch veröffentlicht.