Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention

Kinderrechte-Indikatoren

Worum geht es?

Ein Kind hält ein Paragrafenzeichen in der Hand, in der anderen Hand einen Zettel mit Diagramm und dem Wort Indikator.
© DIMR/D. Ferenczy

Es ist Aufgabe der Bundesregierung, die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) in und durch Deutschland sicherzustellen und dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes periodisch über Verbesserungen und Rückschritte zu berichten. Bislang ist es kaum möglich, statistisch fundierte Aussagen über die Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland zu treffen. Es gibt bisher keine kinderrechtlichen Indikatoren, die bestimmen, welche Informationen fehlen und welche Daten erhoben werden müssten.

Kinderrechte-Indikatoren dienen der Analyse und Bewertung bestimmter Maßnahmen bei der Umsetzung der UN-KRK. Sie sind ein Set von Informationen, um Standards für die effektive Umsetzung bestimmter Vorgaben zu setzen. Anhand dieser Standards können politische Maßnahmen entwickelt und anschließend evaluiert werden. Indikatoren dienen dazu, Maßnahmen messbar zu machen und damit bewerten zu können, ob mit diesen Maßnahmen die gewünschten Ziele erreicht werden oder Fortschritte erzielt werden konnten.

Was sind die Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention?

Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat in seiner „Allgemeinen Bemerkung Nr. 5 zur Entwicklung von Indikatoren und zur Datensammlung“ Indikatoren als grundlegende Voraussetzungen für die effektive Umsetzung der UN-KRK beschrieben. Entsprechend dieser Vorgabe muss und kann die UN-KRK als normativer Rahmen für die Entwicklung von Kinderrechte-Indikatoren herangezogen werden.

Die Auslegung der UN-KRK auf Grundlage der Allgemeinen Bemerkungen (englisch: General Comments) und der Abschließenden Bemerkungen (englisch: Concluding Observations) des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes sowie der Erkenntnisse, die aus den Staatenberichtsverfahren gewonnen werden können, stellt eine wichtige Basis für die Entwicklung von Kinderrechte-Indikatoren dar. Der für die Konvention zuständige UN-Ausschuss hat Deutschland im Rahmen des Staatenberichtsverfahrens 2014 aufgefordert, spezifische Kinderrechte-Indikatoren zu entwickeln.

Was macht die Monitoring-Stelle?

Kinderrechte-Indikatoren zu entwickeln und zu etablieren, ist ein längerfristiger Prozess. Da Indikatoren nicht grundsätzlich neutral sind, sondern schon die Themenwahl und die Indexentwicklung einen Ausgleich zwischen verschiedenen Positionen nötig macht, ist es empfehlenswert, Kinderrechte-Indikatoren in einem partizipativen Multistakeholder-Prozess zu erarbeiten beziehungsweise Stakeholder regelmäßig einzubeziehen. Die Monitoring-Stelle entwickelt derzeit sogenannte Pilot-Kinderrechte-Indikatoren. Dazu fanden bislang zwei Konsultationen und ein Workshop statt und es wurde eine Information veröffentlicht; begleitend dazu wurde eine Prozessbeschreibung erstellt. .Der Pilot-Prozess fokussiert auf das Recht auf Gehör im gerichtlichen Verfahren (Artikel 12 Absatz 2 UN-KRK), insbesondere auf das familiengerichtliche Verfahren. Die Pilot-Kinderrechte-Indikatoren bilden den Startpunkt für einen breiteren Prozess zur Entwicklung der eigentlichen Kinderrechte-Indikatoren.

Konsultation „Kinderrechtebasierte Indikatoren“ (07. September 2017)

Im letzten Staatenberichtsverfahren Deutschlands vor dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes stand die Datenlage zur Umsetzung der Kinderrechte immer wieder im Zentrum der Fragen. In seinen Abschließenden Beobachtungen hat der UN-Ausschuss dieses Thema aufgegriffen und Deutschland aufgefordert, Indikatoren für Kinderrechte einzuführen.

Anlässlich des nächsten anstehenden deutschen Staatenberichts zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention an die Vereinten Nationen haben das Deutsche Jugendinstitut und die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte zu einer Konsultation zu kinderechtlich basierten Indikatoren eingeladen. Im Fachaustausch wurden bestehende Menschenrechts-Indikatoren in den Blick genommen und ein Prozess eingeleitet, in dem eigene Kinderrechtsindikatoren für Deutschland entwickelt werden. Die Teilnehmenden diskutierten darüber, welche Anforderungen an menschen- und kinderrechtlich basierte Indikatoren zu stellen sind und welche Daten und Informationen dafür bereits vorhanden sind. Orientierungshilfe boten dabei andere Länder und andere Menschenrechtsübereinkommen.

Publikationen

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