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Deutschland im Menschenrechtsschutzsystem

Menschenrechtsabkommen Kinderrechtskonvention (CRC) Allgemeine Bemerkungen (General Comments)

CRC Allgemeine Bemerkung Nr. 14

  • 29.05.2013

Allgemeine Bemerkung Nr. 14 (2013): Zum Recht des Kindes auf Berücksichtigung seines Wohls als ein vorrangiger Gesichtspunkt (Art. 3 Abs. 1). Nicht amtliche Übersetzung der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte mit Unterstützung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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