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Ländermonitoring von Kinder- und Jugendrechten in Hessen gestartet

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Hessen ist das erste Bundesland, das ein Konzept für ein unabhängiges Kinder- und Jugendrechte-Monitoring in Auftrag gegeben hat. Das Deutsche Institut für Menschenrechte erstellte das Konzept und setzt dieses nun in der ersten Arbeitsphase um. Hessen will damit die soziale und rechtliche Lebenswirklichkeit von mehr als 1,1 Millionen Kindern und Jugendlichen auf Basis der Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) beobachten und bewerten.

Dabei steht für Hessen das Kinder- und Jugendrechte-Monitoring in einer Reihe von vielen Schritten zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention. So hat Hessen im Jahre 2018 alle vier Grundprinzipien der UN-KRK in seine Landesverfassung verankert und die Subjektstellung von Kindern und Jugendlichen in Hessen garantiert. Außerdem hat Hessen eine hauptamtliche Kinder- und Jugendrechtsbeauftragte der Landesregierung etabliert.

Das Konzept – ein gemeinschaftlicher Prozess

Das „Konzept für ein Kinder- und Jugendrechte-Monitoring in Hessen“ erläutert die Grundlagen, die ersten Startpunkte und die Arbeitsweise des unabhängigen Ländermonitorings von Kinder- und Jugendrechten in Hessen. Die Entwicklung des Konzepts war ein gemeinschaftlicher Prozess, an dem Akteur*innen aus Politik, Verwaltung und Wissenschaft sowie Jugendliche und junge Erwachsene aus Hessen beteiligt waren. Das Ländermonitoring in Hessen wird das unabhängige Bundesmonitoring durch das Institut ergänzen.

Drei Startpunkte für die erste Arbeitsphase

Das Konzept empfiehlt, die Verwirklichung der UN-Kinderrechtskonvention in Hessen anhand von drei Startpunkten systematisch zu beobachten und zu bewerten:

  • Die Kinder- und Jugendrechte in Hessen unter Kindern und Jugendlichen stärker bekannt machen,
  • die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Hessen stärken,
  • Bildungsgerechtigkeit für alle Kinder und Jugendlichen in Hessen fördern.

Im Fokus der ersten Arbeitsphase soll die Bekanntmachung von Kinder- und Jugendrechten stehen, denn die Bekanntmachung stellt die Grundlage für die Verwirklichung aller Kinder- und Jugendrechte dar. Hierbei sollen insbesondere Kinder und Jugendliche als primäre Addressat*innen kinder- und jugendpolitischer Entscheidungen und als Träger*innen von Menschenrechten dazu befähigt werden, ihre Rechte zu kennen und auszuüben.

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