Im Dezember 2019 und im Januar 2020 veranstaltete das Deutsche Institut für Menschenrechte gemeinsam mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zwei Fachgespräche zu den Themen „Recht auf Arbeit und Zugang zum Arbeitsmarkt“ sowie „Zugang zum Recht“. Diese Fachgespräche mit Vertreter_innen aus Wissenschaft, Praxis, Zivilgesellschaft, Verbänden, den zuständigen Ressorts und dem Deutschen Institut für Menschenrechte dienten der Vorbereitung der für April 2020 geplanten 11. Sitzung der UN-Arbeitsgruppe zu den Rechten Älterer (UN Open-ended Working Group on Ageing, OEWG-A) in New York. Ziel dieser Fachgespräche war es, Erkenntnisse und gute Beispiele aus Deutschland zu diesen Themen zu bündeln und die Ergebnisse auf der Sitzung der OEWG-A einzubringen.
Im Oktober 2020 führte das Deutsche Institut für Menschenrechte ein weiteres (virtuelles) Fachgespräch zur Definition bzw. Beschreibung der Gruppe der Älteren und der damit verbundenen Frage durch, wie der Schutzbereich einer möglichen zukünftigen Konvention zum Schutz der Rechte Älterer bestimmt werden soll.
Die vorliegende Dokumentation stellt die Hintergründe des UN-Prozesses zur Stärkung der Menschenrechte Älterer vor und dokumentiert die Ergebnisse der insgesamt drei Fachgespräche.