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6. Armuts- und Reichtumsbericht Institut fordert mehr Anstrengung bei Vermeidung und Überwindung von Wohnungslosigkeit

· Pressemitteilung

Berlin. Anlässlich der Befassung des Bundeskabinetts mit dem 6. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte:

„Der Bericht der Bundesregierung zeigt: Armut verfestigt sich. Wer einmal arm ist, bleibt es auch. Das ist alarmierend und mit den menschenrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands nicht vereinbar. Armut hindert Menschen an der Wahrnehmung ihrer Rechte, wie der Rechte auf angemessenen Lebensstandard, auf Wohnen, auf Gesundheit, auf Teilhabe, auf Arbeit oder Bildung. Armutsbekämpfung ist eine menschenrechtliche Pflicht des Staates.

Das Institut begrüßt, dass der 6. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung erstmals umfassend das Thema Wohnungslosigkeit aufgreift. Die Lebenssituation wohnungsloser Menschen sollte auch in Zukunft einen festen Platz in der Berichterstattung haben und über eine Darstellung der Wohnungslosenzahlen hinausgehen.

Mit Blick auf die Situation wohnungsloser Menschen bedarf es jetzt folgender Schritte:

  • Bund, Länder und Kommunen sollten sich vorrangig dafür einsetzen, Wohnungslosigkeit zu vermeiden beziehungsweise zu überwinden. Dazu gehört auch: mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen, gute Ansätze wie Housing First ausbauen, Unterstützungsstrukturen bedarfsgerecht ausbauen.
  • Die kommunale Notunterbringung ist in der jetzigen Form mit den menschenrechtlichen Pflichten Deutschlands nicht vereinbar. Bund, Länder und Kommunen sollten sich zumindest dafür einsetzen, verpflichtende Mindeststandards für die Notunterbringung zu vereinbaren, um eine menschenwürdige Unterbringung zu gewährleisten. Zudem sind die Lebensbedingungen wohnungsloser Menschen innerhalb der Notunterbringung zu verbessern. Dies gilt umso mehr, als zahlreiche Betroffene gezwungen sind, lange Zeit in der Notunterbringung zu verbleiben.“

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