Partizipation - ein Querschnittsanliegen der UN-Behindertenrechtskonvention
Auch in Leichter Sprache. Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen thematisiert Partizipation auf vielfältige Art und Weise und versteht Partizipation als Querschnittsanliegen. Sie verpflichtet den Staat rechtlich zur Umsetzung der Konvention und damit zur Partizipation behinderter Menschen; von der Zivilgesellschaft erwartet sie, Menschen mit Behinderungen Partizipation zu eröffnen.
Hinweis: Von dieser Publikation können wir pro Privatperson 1 Exemplar versenden, pro Organisation höchstens 3 Exemplare.
Autor*in: Marianne Hirschberg
Themen:
Rechte von Menschen mit Behinderungen
Herausgeber*in: Deutsches Institut für Menschenrechte
Die Bundes-Länder müssen die UN-Behinderten-Rechts-Konvention umsetzen.
Sie müssen einen Plan schreiben, wie sie das machen wollen.
Dieser Plan heißt Aktions-Plan. Die Monitoring-Stelle hat Ideen, wie man einen guten Aktions-Plan schreiben kann.
Dabei ist…
Landesaktionspläne sind ein wesentliches Instrument zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland. Die vorliegende Analyse untersucht die Prozesse im Zusammenhang mit den Aktionsplänen in den Bundesländern und verdeutlicht, welche…
Broschüre mit Informationen zu den Ergebnissen der Staatenprüfung Deutschlands durch den UN-Fachausschuss im Jahr 2023 mit thematischem Fokus auf die Bereiche: Bildung, Arbeit, Wohnen, barrierefreie IT, barrierefreie Teilhabe am Sport, Mobilität,…
Wir verwenden Cookies. Einige sind notwendig für die Funktion der Website, andere helfen uns, die Website zu verbessern. Um unseren eigenen Ansprüchen beim Datenschutz gerecht zu werden, erfassen wir lediglich anonymisierte Nutzer*innendaten mit „Matomo“. Um unser Internetangebot für Sie ansprechender zu gestalten, binden wir außerdem externe Inhalte ein.