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Teilhabebericht NRW erneut im Landtag diskutiert – Aus Daten müssen nun Taten folgen

© Nathan Anderson/Unsplash

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Der Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen des Landtags NRW befasste sich am 19.März in einer schriftlichen Anhörung mit dem ersten „Bericht zur Lebenssituation von Menschen mit Beeinträchtigungen und zum Stand der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (Teilhabebericht Nordrhein-Westfalen)“. Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention begrüßt den Teilhabebericht NRW insgesamt als ein gelungenes Beispiel einer modernen, datenbasierten Behindertenberichterstattung, bei der es nicht mehr einzig um die Darstellung staatlicher Leistungen für Menschen mit Behinderungen geht, sondern um deren tatsächliche Lebenslagen. Der Bericht ist daher ein wichtiger Schritt in Richtung der Erfüllung der Verpflichtung zur menschenrechtlichen Datensammlung aus Artikel 31 UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).

Gleichberechtigte Teilhabe in vielen Bereichen noch nicht gegeben

Die vorhandenen Daten zur Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen in NRW zeigen jedoch, dass gleichberechtigte Teilhabe in vielen Bereichen noch nicht gegeben ist. In ihren Stellungnahmen spricht die Monitoring-Stelle daher entsprechend vielfältige Handlungsempfehlungen aus. Diese reichen von der Überprüfung der Förderanreize zur Arbeitsmarktteilhabe von Menschen mit Behinderungen, über den Ausbau des Bestands an barrierefreien Wohnungen hin bis zur Schaffung eines Landepartizipationsfonds zur stärkeren Förderung der Beteiligung von Menschen mit Behinderungen und ihrer Organisationen. Zudem sollten die Belange von Frauen mit Behinderungen systematischer bei der Ausrichtung der Inklusionspolitik mitgedacht werden.

Noch viele Datenlücken

Allerdings ist das Bild zum Umsetzungstand der Rechte von Menschen mit Behinderungen in NRW bei weitem noch nicht vollständig, da es an vielen, meist im Bericht benannten Stellen noch Datenlücken und Dunkelfelder gibt. Dazu gehören unter anderem Daten zum Stand der Barrierefreiheit in der ambulanten und stationären Gesundheitsversorgung, einschließlich der gynäkologischen Versorgung von Frauen mit Behinderungen, Daten zu den Übergängen von Schüler_innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in Ausbildung, Studium und Beruf sowie Daten zum Stand der Barrierefreiheit im ÖPNV. Sie alle könnten wichtige Erkenntnisse für die weitere Ausgestaltung der nordrhein-westfälischen Inklusionspolitik liefern. Daher liegt nun die dringliche Verantwortung bei der Politik, bestehende Datenlücken zum Umsetzungsstand der Rechte von Menschen mit Behinderungen in diesen und anderen, noch nicht erfassten Problembereichen
zu schließen und im nächsten Teilhabebericht darzustellen.

Die Auseinandersetzung des Parlaments mit den Inhalten des Teilhabeberichts sollte dazu beitragen, Konsequenzen aus den im Bericht aufgezeigten Problemlagen für die zukünftige Gestaltung der nordrhein-westfälischen Inklusionspolitik zu ziehen. Dies wird sich vor allem in weiterentwickelten Maßnahmen zur besseren Rechtsverwirklichung im neuen Aktionsplan „NRW inklusiv“ zeigen, dessen Fortschreibung nun ansteht und nach Ansicht der Monitoring-Stelle unter wirksamer Beteiligung von behindertenpolitischen Verbänden und Selbsthilfeorganisationen erfolgen sollte.

Der Teilhabebericht wurde seit Dezember 2020 auch in vier anderen Ausschüssen des Landtags NRW diskutiert (Arbeit, Gesundheit, Soziales; Schule und Bildung; Gleichstellung und Frauen; Familie, Kinder und Jugend). Anlässlich drei dieser Anhörungen hat die Monitoring-Stelle ausführlich Stellung zum Teilhabebericht bezogen und sich aus ihm ergebende Handlungsnotwendigkeiten formuliert

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