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Stellungnahme

Empfehlungen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der 18. Wahlperiode in Nordrhein-Westfalen (2022-2027)

Eckpunkte für eine menschenrechtlich ausgerichtete Inklusionspolitik

Auch 13 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist die gesellschaftliche Inklusion noch nicht weit genug fortgeschritten. Um die Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen in der kommenden Legislaturperiode in Nordrhein-Westfalen (NRW) mit Nachdruck voranzubringen, fordert die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention die neue Landesregierung dazu auf, im Koalitionsvertrag für die 18. Wahlperiode ein klares Bekenntnis zur Umsetzung der UN-BRK und zum Disability Mainstreaming in allen Bereichen der Landespolitik zu verankern und mit den dringendsten Maßnahmen zu unterlegen.

Nicht gedruckt erhältlich

Themen: Rechte von Menschen mit Behinderungen
Herausgeber*in: Deutsches Institut für Menschenrechte

Größe: (PDF, 207 KB)
URN: urn:nbn:de:0168-ssoar-81391-0
Seiten: 10
Erschienen: 05/2022

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